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...Dr. Ludwig Illig, Biogramm: illigludwig_18089 zu benennen. Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes betreffend Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister (Gemeindewahlgesetz) vom 16.2.1952 (GVBl. S. 49), Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes über die Wahl der Kreistage und Landräte (Landkreiswahlgesetz) vom 16.2.1952 (GVBl. S. 53), soweit diese Bestimmungen ehemalige Mitglieder der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände als nicht wählbar bezeichnen, sofern sie unter eine der Kategorien fallen, welche auf der diesem Gesetz als Anlage beigefügten Liste aufgeführt sind, und Art. 4 Abs. 5 des Landkreiswahlgesetzes und Art. 31 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern vom 16.2.1952 (GVBl. S. 39); Abdruck dieser nach mündlicher Verhandlung vom 27.3.195...