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Nr. 141Außerordentliche MinisterratssitzungDienstag, 27. Januar 1953 Beginn: 19 Uhr 30 Ende: 21 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

I. Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 19531

Staatsminister Zietsch verweist zunächst auf seine Note vom 26.1.1953, in der alle Einzelheiten zu der neuen Vorlage zusammengefaßt seien.2

Der ordentliche Haushalt könne abgeglichen vorgelegt werden; verschiedene Beträge seien jetzt in den ao. Haushalt hinübergegangen, was den betreffenden Ressorts im einzelnen bekannt sei. Eine Spitze von etwa 17 Millionen DM im ordentlichen Haushalt sei dadurch ausgeglichen worden, daß u.a. verschiedene Steuereingänge höher angesetzt worden seien. Es sei jetzt zu erwarten, daß die Ansätze erfüllt werden könnten, falls die Einnahmen tatsächlich in der geschätzten Höhe eingingen. Allerdings habe er darauf hinweisen müssen, daß auf der Einnahmeseite die bevorstehende Steuersenkung berücksichtigt werden müsse und möglicherweise auch die vom Bundesfinanzminister verlangte Erhöhung des Anteils an der Einkommen- und Vermögenssteuer in Höhe von 3%. Dabei sei zu prüfen, inwieweit nach Art. 106 Abs. 4 [GG]3 an die steuerschwachen Länder Zuschüsse gewährt würden, die vom Bundesfinanzminister u.a. für Schulzwecke usw. angekündigt worden seien. Jedenfalls werde in der am Donnerstag stattfindenden Finanzminister-Konferenz auch die Frage des Finanzausgleichs behandelt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, daß einer Äußerung des Bundesfinanzministers zufolge durch die Rückflüsse nach Bayern die Differenz zwischen einem Bundesanteil von 37 und 40% angeblich4 ausgeglichen werde.

Staatsminister Zietsch fährt fort, auf alle Fälle sei wohl sicher, daß die Ansätze im ordentlichen Haushalt auch erfüllt werden könnten. Was den ao. Haushalt betreffe, so sei es so,5 wie schon in der Note vom 26.1.1953 ausgeführt, daß Maßnahmen aufgenommen seien, von denen gesagt werden könne, daß sie mit etwa 37 Millionen vorläufig ungedeckt seien. Nachdem der ao. Haushalt immerhin über 300 Millionen betrage, von denen lediglich 10% noch ohne Deckung seien, glaube er, für 1953 mit dieser Vorlage zurechtkommen zu können. Eine Schwierigkeit bestehe aber darin, daß versucht werden müsse, schon im Haushalt 1952 Dinge abzuwickeln, die eigentlich erst 1953 abgewickelt werden sollten. Der Fehlbetrag sei nur zurückgeschoben, er fürchte aber, daß dieser 1954 wieder mit seinem ganzen Gewicht auf das Finanzministerium zukommen werde. Es müsse dann eben versucht werden, auch für 1954 Möglichkeiten zu finden, was allerdings noch schwieriger sein werde wie jetzt. Übrigens glaube er, daß es gelingen werde, schon im November dieses Jahres die Vorlage für 1954 fertig zu stellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob mit einzelnen Ressorts noch Differenzen bestünden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Forderung des Innenministeriums, daß von den für den Wohnungsbau vorgesehenen Mitteln von 40 Millionen DM mindestens 30 Millionen gesichert sein müssten, sei erfüllt worden, ebenso sei jetzt die Differenz wegen der Schwerbeschädigten-Freifahrten beigelegt (vergl. Note vom 26.1.1953 S. 7 unten). Damit sei das Staatsministerium des Innern zufriedengestellt.

Staatsminister Weinkamm kommt dann auf den Neubau des Justizgebäudes in Nürnberg zu sprechen, das nach den Voranschlägen etwa 1,9 Millionen DM kosten werde, von denen in diesem Jahr etwa 1 Million DM benötigt würde.6

Staatssekretär Dr. Ringelmann fragt an, ob die Kostenvoranschläge schon eingereicht seien.

Staatsminister Weinkamm antwortet, nachdem das eigentliche Gerichtsgebäude von der Besatzungsmacht beschlagnahmt sei, habe er gemeint, dies sei Sache des Staatsministeriums der Finanzen. Er werde aber jetzt veranlassen, daß diesem beschleunigt die Voranschläge vorgelegt würden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, daß es unter Umständen auch möglich sein werde, die erforderlichen Beträge in den ao. Haushalt einzustellen.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, gegen den jetzt vorliegenden Haushaltsplan habe er zwar keine Einwendungen, er müsse aber doch mit Nachdruck darauf hinweisen, daß die Einnahmen aus der Forstverwaltung jetzt mit rund 231 Millionen DM eingesetzt seien, dem höchsten Betrag überhaupt, seitdem eine bayerische Staatsforstverwaltung bestehe. Er bitte daraus zu entnehmen, in welchem Umfange er im Interesse des Ganzen entgegengekommen sei.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths schlägt dann zur Verwirklichung des Haushaltsplans folgendes vor:

In der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung habe man sich schon vor längerer Zeit Gedanken darüber gemacht, was die Landesanstalt kraft ihrer Rechtsstellung über ihre Aufgaben im Interesse der Flüchtlinge hinaus beitragen könnte, um dem bayerischen Staat in seinen Finanzschwierigkeiten zu helfen. Wenn sich das Finanzministerium entschließen könnte, Beteiligungen des Staates der Landesanstalt abzutreten, so wäre diese in der Lage, Zertifikate über Obligationen herauszugeben, deren Erlös der Staatshauptkasse wieder zur Verfügung gestellt werden könne. Es sei ihm neuerdings bestätigt worden, daß dieser Weg möglich sei, zumal an der Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes kein Zweifel bestehe. Er denke z.B. an die Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen in Höhe von 95 Millionen DM sowie die Montan-Beteiligungen von 25 Millionen DM, also insgesamt rund 120 Millionen DM. Erst im nächsten Jahr daran zu gehen, scheine ihm zu spät zu sein. Vielleicht könne dieser Vorschlag doch schon im Etatjahr 1953 verwirklicht werden? Dabei sei zu erwägen, daß über die Pläne des Bundes keine Klarheit bestehe und die Lage auf dem Kapitalmarkt gerade jetzt sehr günstig sei.

Was die Erklärung des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl betreffe, so müsse er doch darauf hinweisen, daß die Art und Weise, in welcher der bayerische Staat Preispolitik auf dem Holzmarkt mache, zu größten Bedenken Anlaß gebe und die bayerische Sägewerksindustrie aufs Spiel setzte.7 U.a. sei vorgekommen, daß Holzversteigerungen der Forstämter im Bayer. Wald nach Amberg verlegt worden seien, außerdem habe man, angeblich auf Weisung des Herrn Landwirtschaftsministers, Holzversteigerungen, bei denen bestimmte Preise nicht erreicht worden seien, plötzlich abgebrochen. Man müsse in der Tat von einer schweren Gefährdung der bayerischen Sägewerksindustrie sprechen.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, er habe den erwähnten Auftrag gegeben, als sich herausgestellt habe, daß der Versuch gemacht werde, die Holzpreise zu drücken. Die Industrie habe im vergangenen Jahr am Staatswald so große Summen verdient, daß sie sich nicht beklagen könne. Er sei gezwungen, den Staatswald so günstig zu verwerten wie nur möglich.

Was neue Geldquellen anlange, so verweise er nochmals auf die Bodenkreditanstalt, die über 200 Millionen DM an Hypotheken verfüge. Auch die Landessiedlung habe im Tresor sehr hohe Beträge liegen. Seiner Meinung nach habe das Finanzministerium die Verpflichtung, diese Millionen in irgendeiner Form auszunützen.8

Staatsminister Dr. Oechsle gibt zu bedenken, daß eine solche Transaktion eine entsprechende Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes voraussetze.

Staatsminister Dr. Schlögl entgegnet, er habe mit den Vertretern von zwei Hypothekenbanken gesprochen, die gerne bereit seien, zweitstellige Hypotheken zu übernehmen.

Staatsminister Zietsch und Staatssekretär Dr. Ringelmann betonen die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten und machen darauf aufmerksam, daß es sich um 2%ige Papiere mit einem Kurs von nur 75% handle.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths kommt nochmals auf seinen ersten Vorschlag zu sprechen und meint, wenn man ihm folge, sei es nicht mehr notwendig, um jeden Preis hohe Holzpreise herauszuholen. Damit werde auch das spekulative Moment beseitigt und dem Landwirtschaftsministerium in seiner Holzpolitik freie Hand gegeben. Wenn die von ihm erwähnten 120 Millionen herauskämen, wäre jedenfalls Zeit gewonnen.

Staatsminister Zietsch sichert zu, diese Anregung sehr sorgfältig zu prüfen, glaubt aber nicht, daß sie sich 1953 noch verwirklichen lasse.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, der Plan des Herrn Staatssekretärs Dr. Guthsmuths sei schon in ähnlicher Weise geprüft worden, als Mittel für die Wiedergutmachung gesucht worden seien. Es frage sich aber, ob Beteiligungen eine geeignete Grundlage für Zertifikate seien, zumal keinesfalls feststehe, ob in der Öffentlichkeit ein Interesse daran bestehe, Anteile an Staatsbeteiligungen zu bekommen. Erste Voraussetzung dafür wäre, daß es sich um Werte handle, die tatsächlich einen Kurs hätten. Das sei aber bei Beteiligungen nicht der Fall, weil diese entweder an der Börse nicht gehandelt würden oder der Staat zusammen mit dem Bund Eigentümer der Aktien sei. Man müsse also sehr sorgfältig überlegen, ob und wie es möglich sei, solche Zertifikate an den Mann zu bringen. Übrigens müsse gegebenenfalls eine Bestimmung vorhanden sein, wonach diese Zertifikate eingelöst werden könnten; wenn dann plötzlich große Beträge zurückflössen, könne die Landesanstalt diese nicht einlösen, zumindest aber würde der Kurs sehr stark gedrückt. Außerdem werde natürlich die Frage gestellt werden, warum der Staat diesen Weg beschreite, zumal ja die Erörterungen der letzten Zeit recht unglücklich gewesen seien. Alles in allem glaube er, daß gegen die Anregung des Herrn Staatssekretärs Dr. Guthsmuths doch erhebliche Bedenken bestünden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß heute diese Frage noch nicht beurteilt werden könne, er bitte aber, sie zwischen dem Finanzministerium und der Landesanstalt eingehend zu erörtern.

Staatsminister Zietsch kommt dann auf den Entwurf des Haushaltsgesetzes zu sprechen und unterstreicht die Bedeutung des § 3.9 Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, in Abs. 1 die Worte: „Der Staatsminister der Finanzen“ durch die Worte: „Die Bayerische Staatsregierung“ zu ersetzen.

Zu § 4 entwickelt sich eine längere Debatte, in deren Verlauf Staatsminister Zietsch feststellt, daß angefangene Bauvorhaben trotzdem durchgeführt werden könnten.10

Der Ministerrat beschließt, § 4 unverändert zu übernehmen, wobei Staatsminister Dr. Oechsle noch darauf aufmerksam macht, daß in Zweifelsfällen immer noch die Möglichkeit bestehe, die Entscheidung des Kabinetts anzurufen.

§ 5

Staatsminister Zietsch begründet dann eingehend die Bestimmung des § 5,11 ersucht vor allem auch Abs. 3 zu beachten, wonach Ausnahmen von den Bestimmungen in Abs. 1 und 2 zugelassen seien. Dadurch, daß die im Haushaltsplan 1953 neu ausgebrachten Planstellen nicht vor dem 1.10.1953 besetzt werden dürften und außerdem in jedem Geschäftsbereich jede dritte freie Planstelle nicht besetzt werde, ergeben sich Einsparungen von etwa 20 Millionen DM. Selbstverständlich seien von vorneherein Ausnahmen vorgesehen, z.B. bei dem Personal der Lastenausgleichsämter und bei den Lehrern.

§ 5 sei deshalb so formuliert worden, weil in einer Reihe von Fällen Stellenmehrungen beantragt werden mussten. Er glaube, daß § 5 auch dem Landtag und der Öffentlichkeit gegenüber eine günstige Wirkung haben werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, über Abs. 1 ließe sich reden, er halte es aber kaum für möglich, Abs. 2 durchzuführen. Außerdem müsse geklärt werden, ob es sich bei den Ausnahmen in Abs. 3 nur um Einzelfälle oder um Gruppen von Beamten und Angestellten handle.

Staatsminister Zietsch antwortet, es seien an sich nur Ausnahmen in einzelnen Fällen möglich, was Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner zu dem Bedenken veranlasst, daß damit eine außerordentliche Mehrarbeit verbunden sei12 und größte Schwierigkeiten auftreten würden.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard bezweifelt, ob die schematische Einsparung jeder dritten freien Stelle möglich sei.

Er halte es für richtiger, Abs. 3 etwa so zu fassen, daß die Bayerische Staatsregierung auch13 für besondere Gruppen Ausnahmen festlegen könne.

Der Ministerrat beschließt dann, Abs. 1 und 2 unverändert zu lassen, Abs. 3 aber wie folgt zu formulieren:

„Für bestimmte Gruppen von Beamten und Angestellten und in besonders begründeten Einzelfällen kann der Staatsminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem zuständigen Staatsminister Ausnahmen von den Bestimmungen in Abs. 1 und 2 zulassen.“

§ 6

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß die Beiträge der Bezirksverbände in das Haushaltsgesetz aufgenommen werden müßten, damit nicht ein eigenes Gesetz erforderlich werde.

Der Ministerrat beschließt § 6 ebenso wie § 7 in der vorliegenden Form zuzustimmen.14

§ 8

Diese Bestimmung wird mit der Maßgabe übernommen, daß die Worte „soweit erforderlich, im Benehmen mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof“ gestrichen werden.15

Anschließend werden noch kurz die Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz für das Rechnungsjahr 1953 erörtert.16

Staatsminister Zietsch erläutert Ziff. 1, in der festgelegt ist, welche Titel gegenseitig deckungsfähig seien und gibt außerdem bekannt, daß in Ziff. 7 das Wort „einmaligen“ zu streichen sei.

Der Ministerrat beschließt dann, den Durchführungsbestimmungen zuzustimmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, das Staatsministerium des Innern habe noch Differenzen wegen einiger Stellenhebungen, die noch nicht beigelegt worden seien.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß die Meinungsverschiedenheiten, die bisher noch mit dem Staatsministerium des Innern bestanden hätten, im Sinne dieses Ministeriums geregelt seien, soweit sie keine Änderung des Zahlenwerks zur Folge hätten.17

Rechnungsjahr 1953

II. Personalangelegenheiten

1. Ernennung des Ministerialrats im Bayer. Staatsministerium der Finanzen Dr. Ludwig Haider18 zum Präsidenten der Landesbodenkreditanstalt

Staatsminister Zietsch begründet den Antrag des Staatsministeriums der Finanzen, Ministerialrat Dr. Ludwig Haider als Nachfolger des mit Ablauf des Monats Januar 1953 in den Ruhestand tretenden Präsidenten Dr. Woerner19 zum Präsidenten der Landesbodenkreditanstalt zu ernennen.

Auf Anfrage von Staatsminister Dr. Oechsle erwidert Staatsminister Zietsch, der in der Landesbodenkreditanstalt tätige Dr. Vierling20 sei erst 42 oder 43 Jahre alt,21 so daß er noch nicht als Präsident der Anstalt in Frage komme.

Der Ministerrat beschließt, der Ernennung zuzustimmen.

2. Dienstzeitverlängerung des Ministerialrats von Miller22 in der Obersten Baubehörde

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob eine Möglichkeit besteht, die Dienstzeit des Ministerialrats von Miller, die schon um 1¼ Jahre bis 31.3.1953 verlängert worden sei, nochmals – vielleicht um ½ Jahr – zu verlängern.

Staatsminister Zietsch ersucht, sich unmittelbar mit dem Finanzministerium in Verbindung zu setzen, damit die Möglichkeiten geprüft werden könnten.

III. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern23

Zum Abschluß der Sitzung berichtet Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner noch über die Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses, auf der der Entwurf des Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern behandelt worden sei. Die Stimmung im Ausschuß sei sehr gut gewesen, der Abg. Dr. von Prittwitz24 habe ihm ausdrücklich gedankt, während die Opposition sich zwar beklagt habe, daß sie nicht früher eingeschaltet worden sei, jedoch die Möglichkeit offen gelassen habe, daß auch sie dem Entwurf zustimmen werde.

Er habe die Zusicherung abgegeben, daß er den Herrn Ministerpräsidenten ersuchen werde, auch die Vorsitzenden jener Landtagsfraktionen, die nicht in der Regierung vertreten seien, von Zeit zu Zeit über die Sicherheit des Staates zu unterrichten.

Er glaube jedenfalls sagen zu können, daß die Aussichten für eine Annahme des Gesetzentwurfs durch die weit überwiegende Mehrheit des Landtages sehr günstig sei. Der Entwurf werde nun den Fraktionen zur Stellungnahme übermittelt. Die Vorsitzenden der Fraktionen beabsichtigen, sich untereinander zu verständigen, damit eine möglichst einheitliche Willensbildung des Rechts- und Verfassungsausschusses zustande komme.25

In diesem Zusammenhang teile er noch mit, daß der Vorsitzende des Deutschen Blocks, Meißner, heute in München eine Pressekonferenz abgehalten habe, in der er eine Reihe von Beleidigungen gegen den Staatsminister des Innern ausgesprochen habe.

Gesetz zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor