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Nr. 187Außerordentliche Ministerratssitzung1 Montag, 14. Dezember 1953 Beginn: 18 Uhr 30 Ende: 22 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr).

I. Aufstellung des Haushaltsplans 19542

Staatsminister Zietsch stellt einleitend fest, daß heute versucht werden müsse, über einige grundsätzliche Fragen einig zu werden. Die Bemühungen, die Ansätze für das Haushaltsjahr 1954 auf diejenigen von 1953 zurückzuschrauben, seien nur in geringem Umfange gelungen, im einzelnen dürfe er auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 2.9.1953 verweisen. Wenn man die Differenzpunkte zunächst noch außer acht lasse, so ergebe sich ein Fehlbetrag von 220,4 Mio DM, worin allerdings auch der Fehlbetrag von 65 Mio DM aus dem Haushaltsjahr 1952 enthalten sei. Das echte Defizit belaufe sich also auf 155,4 Mio DM.

Was die noch vorhandenen Differenzpunkte betreffe, so würde eine weitere Erhöhung von 13 Mio DM eintreten, wenn das Finanzministerium den Forderungen nachgebe.

Nachdem zunächst über den Haushalt des Staatsministeriums des Innern keine Einigung zustande kommt, wird als erstes der Haushalt des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge behandelt.

A) Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, bei seinem Ressort lägen noch drei Differenzpunkte vor; der wichtigste bestehe hinsichtlich der Sozialgerichte, wo das Arbeitsministerium fünf Senate und 18 Kammern für notwendig halte, während das Finanzministerium nur drei Senate und 15 Kammern3 zugestehen wolle. Dabei weise er darauf hin, daß der Landtag wiederholt auf die beschleunigte Errichtung der Sozialgerichte gedrängt habe, damit die schwebenden Klagen möglichst bald entschieden werden könnten.4

Staatssekretär Dr. Ringelmann wendet ein, daß auch die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten oft recht schleppend erledigt würden, er könne nicht einsehen, warum nun gerade die Sozialgerichte so ausgeweitet werden sollten. Er befürchte, daß ein Nachgeben bei den letzteren zu ähnlichen Forderungen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit führen werde.

Staatsminister Dr. Oechsle entgegnet, er habe an sich schon bis zur Grenze des möglichen nachgegeben, er könne sich sogar – wenn auch schweren Herzens – mit der Verminderung der Kammern um vier einverstanden erklären; weitere Zugeständnisse seien aber untragbar.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, drei Senate und 15 Kammern müßten ausreichen, während

Staatsminister Dr. Oechsle an der Zahl von fünf Senaten und 18 Kammern festhält.

Staatsminister Zietsch ersucht daraufhin Herrn Staatsminister Dr. Oechsle, nochmals zu überlegen, ob er nicht mit drei Senaten und 15 Kammern auskommen könne.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt schließlich5 seine Zustimmung, betont aber, dies gelte nur versuchsweise für ein Jahr. Wenn in der Zwischenzeit Schwierigkeiten entstünden, könne man die Sache ja dann im Nachtragshaushalt regeln.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden und fügt hinzu, die Sachausgaben würden sich entsprechend angleichen; die Einzelheiten könnten aber die beiden beteiligten Ministerien untereinander vereinbaren.

B) Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, das Finanzministerium wolle beim Haushalt des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr 681 000 DM einsparen, wobei es zugebe, daß eine weitere Kürzung bei den Personalausgaben nicht mehr möglich sei. Im einzelnen handle es sich um die Kürzung der Mittel für die Einrichtung

a) der fliegerärztlichen Untersuchungsstellen

Wenn der Herr Staatsminister des Innern erklären könne, daß die Aufgaben dieser Stellen auch von der staatlichen Gesundheitsverwaltung übernommen werden könnten, ohne daß er zusätzliche Mittel dafür brauche, habe er nichts dagegen, wenn der Betrag von 46 000 DM gestrichen werde.

Nachdem Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sein Einverständnis erklärt, wird beschlossen, diesen Betrag zu streichen.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, es handle sich ferner um

b) den Zuschuß für die Landesgewerbe-Anstalt

Nachdem er sich selbst erst bei der Grundsteinlegung des Technischen Instituts dieser Anstalt von der Notwendigkeit überzeugt habe, daß entsprechende Mittel für die Einrichtung bereitgestellt werden müßten, könne er nicht nachgeben.

Ein weiterer Punkt betreffe

c) Mittel zur Förderung des Flugwesens

Hier halte er einen Kompromiß in der Form, daß statt der beantragten 100 000 DM nur 75 000 DM eingesetzt würden für möglich.

Schließlich bestehe noch ein 4. Differenzpunkt, nämlich

d) Mittel für die Grubensicherheit

Hier sei man schon im Vorjahr mit den eingesetzten 80 000 DM nicht ausgekommen, er könne deshalb der Verringerung auf 50 000 DM nicht zustimmen, zumal bestimmt mit einem Beschluß des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr des Landtags gerechnet werden müsse.

Auf die Einwendungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann erklärt sich Staatsminister Dr. Seidel dann doch bereit, sich mit 50 000 DM für Punkt d) zu begnügen,

Er fährt fort, dazu kämen sonstige Kürzungen in Höhe von 420 000 DM, deren Aufteilung auf Kapitel und Titel noch festzusetzen sei. Hier bleibe nichts anderes übrig, als die Mittel für den Fremdenverkehr und die Gewerbeförderung zu kürzen, das sei aber mit Rücksicht auf die Haltung des Landtags und seiner Ausschüsse völlig ausgeschlossen.

Staatsminister Zietsch gibt zu, daß sich Staatsminister Dr. Seidel hier in einer schwierigen Lage befinde.

Nach kurzer Aussprache schlägt Staatsminister Dr. Seidel folgendes vor:

a) der Zuschuß für die fliegerärztlichen Untersuchungsstellen wird gestrichen;

b) die Landesgewerbe-Anstalt erhält anstatt der vorgesehenen Mittel von 550 000 DM nur 500 000 DM;

c) der Betrag zur Förderung des Flugwesens wird von 100 000 DM auf 75 000 DM ermäßigt;

d) die Mittel für die Grubensicherheit werden auf 50 000 DM beschränkt.

Auf alles übrige verzichte er hiermit ausdrücklich. Staatsminister Zietsch erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden,

C) Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Staatssekretär Maag kommt zuerst auf die Staatsforstverwaltung zu sprechen und teilt mit, er habe sich bereit erklärt, daß dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen entsprechend die Einnahmen aus den Staatsforsten um 5 Millionen auf 175 Millionen erhöht würden. Damit sei Einzelplan 09 erledigt. Was nun Einzelplan 08 (Landwirtschaft) betreffe, so betrage hier die Differenz nur mehr 370 000 DM und zwar sei bei den Sachausgaben nach wie vor eine Erhöhung von 7,6 auf 7,8 Millionen DM, bei den allgemeinen Ausgaben eine Erhöhung von 170 000 DM erforderlich.

Staatsminister Zietsch empfiehlt Herrn Staatssekretär Maag, sich mit einem gesamten Zuschuß von 46,8 Millionen DM zu begnügen.

Mit dem endgültigen Vorschlag des Herrn Staatssekretärs, den Zuschuß auf 47 Millionen DM zu beziffern, erklärt sich Staatsminister Zietsch einverstanden.

D) Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß sich im Bereich seines Ministeriums die Differenzpunkte noch auf 9,3 Millionen DM bezifferten.

Staatsminister Zietsch erwidert, bei der Erörterung der Differenzpunkte sei eine Einigung auf der Grundlage von 414 263 000 DM erzielt worden, so daß schließlich nur mehr ein Differenzbetrag von 239 000 DM übrig geblieben sei. Dabei werde allerdings die Lehrerbesoldung6 nicht berücksichtigt.

Staatsminister Dr. Schwalber zählt daraufhin folgende Differenzpunkte auf:

a) Errichtung von Professuren an den bayerischen Universitäten und der Technischen Hochschule;

b) kleinere Personalausgaben;

c) Errichtung von Lehrstühlen an den Hochschulen von Bamberg und Regensburg.

Für die Hochschule Regensburg werden drei ordentliche und eine außerordentliche Professur für die Akademie für Sozialwissenschaften angefordert, ferner zwei ordentliche und eine außerordentliche Professur für das Forschungsinstitut für Bodenkunde.

Staatsminister Dr. Seidel unterstützt Staatsminister Dr. Schwalber und bittet im Interesse der Oberpfalz hier nachzugeben; besonders das Forschungsinstitut sei wegen der in der Oberpfalz vorkommenden Mineralien von erheblicher Bedeutung, so daß er glaube, man versäume etwas, wenn man hier zu kleinlich vorgehe.

Staatsminister Zietsch wendet ein, daß damit auch eine Mehrung der einmaligen und dauernden Sachausgaben verbunden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Zietsch dringend, die vorgesehenen Mittel für Regensburg und Bamberg zu belassen, da in der Tat ohne Schädigung der Hochschulen nichts mehr gestrichen werden könne.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, für die Hochschule in Bamberg würden drei ordentliche und sechs außerordentliche Professuren benötigt, auch hier dürfe seines Erachtens nichts gestrichen werden.

Nach kurzer Aussprache erklärt sich Staatsminister Zietsch bereit, auf seine Forderungen zu verzichten.

Damit werden die Anträge des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf drei ordentliche und sechs außerordentliche Professuren in Bamberg sowie drei ordentliche und eine außerordentliche Professur für die Akademie für Sozialwissenschaften in Regensburg und zwei ordentliche und eine außerordentliche Professur für das dortige Forschungsinstitut für Bodenkunde anerkannt.

Staatsminister Zietsch stellt noch fest, damit belaufe sich der Zuschuß im Haushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf 414 502 000 DM, was bedeute, daß das Finanzministerium in allen Punkten nachgegeben habe.

E) Einzelplan 04 – Staatsministerium der Justiz

Staatsminister Zietsch erklärt, hier betrage die Differenz auch nach gewissen Einsparungen noch 1 648 000 DM.

Staatsminister Weinkamm stellt fest, daß es sich hier in der Hauptsache um Kosten für die Errichtung der Entschädigungssenate handle, die unbedingt notwendig seien, irgendwelche Angebote könne er dem Finanzministerium leider nicht mehr machen.

Staatssekretär Dr. Koch fügt hinzu, bis jetzt bestünden zwei Entschädigungskammern, gebraucht würden aber sechs, wofür ein gehobener Landgerichtsdirektor und ein Senatspräsident benötigt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, er halte es für zweckmäßig, zunächst eine Teilung zwischen neuen Anforderungen und Stellenhebungen vorzunehmen.

Staatsminister Weinkamm begründet den Antrag, 16 Stellenhebungen vorzunehmen; außerdem müßte eine Oberinspektorenstelle und vier A 2 b Stellen geschaffen werden.

Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, die angeforderten Stellenhebungen zu streichen.

Es wird dann vereinbart, die Entschädigungskammern gesondert zu betrachten und folgender Beschluß gefaßt:

a) Stellen nach TOA 8:

65 Stellen werden genehmigt (statt 128);

b) Stellen nach A 2 c 2:

Gestrichen;

c) 45 Stellen für Amtsgerichtsräte und Staatsanwälte:

Das Finanzministerium erklärt sich einverstanden,

d) Sechs A 2 b Stellen und zwei Stellen für Senatspräsidenten:

Genehmigt werden ein Senatspräsident und drei Oberlandesgerichtsräte,

e) Stellenhebungen:

Gestrichen;

f) 30 TOA 8 Stellen:

Einverstanden;

g) 30 A 2 c 2 Stellen:

Genehmigt werden 16 Stellen;

h) Ein Amtsgerichtsdirektor:

Einverstanden.

Staatsminister Weinkamm kommt dann auf die Entschädigungskammern zu sprechen und begründet die Notwendigkeit, eine Stelle für einen Senatspräsidenten und ferner zehn A 2 b Stellen, davon vier für Oberlandesgerichtsräte und sechs für Oberlandesgerichtsdirektoren zu schaffen.

Staatssekretär Dr. Koch bemerkt dazu, ein Landgerichtsdirektor soll eine gehobene Stelle bekommen, so daß es sich insgesamt um eine A 1 a, eine A 1 b und neun A 2 b Stellen handle, wozu noch 28 A 1 c 2 Stellen kämen. Schließlich würden noch benötigt eine A 13 b Stelle, sowie 17 TOA 7 und 20 TOA 8 Stellen.

Staatsminister Zietsch erklärt sich nach Zustimmung des Ministerrats damit einverstanden.

Staatsminister Weinkamm fährt fort, außerdem brauche er noch für das Staatsministerium der Justiz weitere fünf A 2 c Stellen.

Dieser Antrag wird durch Beschluß abgelehnt.

Staatsminister Zietsch stellt dann fest, daß der Betrag für die Unterhaltung von Gebäuden in Höhe von 160 000 DM gestrichen werden müsse.

Nachdem Staatsminister Weinkamm seine Forderung aufrecht erhält, wird vereinbart, daß statt der geforderten 160 000 DM lediglich 60 000 DM zur Verfügung gestellt werden können.

F) Einzelplan 03 – Allgemeine Innere Verwaltung und Oberste Baubehörde

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß gerade beim Staatsministerium des Innern die Streichungen außerordentlich groß seien. Dies gelte vor allem für die Oberste Baubehörde, bei der die Kürzungen beim Um- und Ausbau der Landstraßen I. Ordnung 7,6 Millionen DM, bei den Zuschüssen für den nichtstaatlichen Wasserbau 5 Millionen DM, insgesamt also 12,6 Millionen DM ausmachten. Es sei ihm unmöglich, sich damit einverstanden zu erklären.

Staatsminister Zietsch ersucht, von der Obersten Baubehörde zunächst abzusehen; was die Allgemeine Innere Verwaltung betreffe, so betrage die Differenz nur mehr 965 000 DM. Im einzelnen handle es sich dabei um den Zuschuß an den Prüfungsverband Öffentlicher Kassen, Mittel für die Geschlechtskrankenfürsorge und für das Feuerschutzwesen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß auch noch andere Differenzpunkte nicht bereinigt seien, z.B. die Mittel für kulturelle Zwecke der Heimatvertriebenen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, diese gehörten in den Haushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, während Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner die Auffassung vertritt, dieses Ministerium könne damit nicht viel anfangen.

Staatsminister Zietsch erklärt daraufhin, in diesem Punkt nachgeben zu wollen. Was den Prüfungsverband betreffe, so sei er bereit, 30 000 DM anzuerkennen, nicht aber die geforderten 100 000 DM; der Vorsitzende des Landgemeindeverbands, Herr Senator Thoma,7 habe sich auch damit abgefunden.

Staatssekretär Dr. Nerreter schlägt vor, die 25 Differenzpunkte der Reihe nach vorzunehmen.

Staatsminister Zietsch erwidert, nach seinen Aufzeichnungen handle es sich lediglich um acht Punkte, bei denen noch Meinungsverschiedenheiten bestünden.

Nachdem in der folgenden Aussprache keine Einigung zwischen dem Staatsministerium des Innern und dem Staatsministerium der Finanzen herzustellen ist, wird Einzelpl. 03 vorerst zurückgestellt.

Nach der Erörterung der übrigen Ressorts wird die Beratung des Haushalts des Staatsministeriums des Innern wieder aufgenommen:

a) Kapitel 03 08 – Kreisregierungen:

Der angeforderte Betrag von 6 000 DM wird gestrichen.

b) Kapitel 03 31:

Der Hebung von sieben Stellen von TOA 9 auf TOA 8 wird zugestimmt.

c) Neuerrichtung von 148 Stellen für die Landratsämter:

Staatsminister Zietsch erklärt, er habe hier sehr erhebliche Bedenken, auch wenn der Anforderung des Staatsministeriums des Innern ein Landtagsbeschluß zugrunde liege. Er halte es für notwendig, sich hier nochmals mit dem Landtag auseinanderzusetzen.

Staatssekretär Dr. Nerreter weist darauf hin, daß die Schwierigkeit dadurch entstanden sei, daß das Staatsministerium der Finanzen den Anforderungen des Landkreisverbands, der erklärt habe, die zusätzlichen Aufgaben könnten nicht durch Staatsbedienstete wahrgenommen werden, zugestimmt habe.

Staatsminister Zietsch wendet ein, bei dieser Besprechung sei Ministerialdirigent Vetter8 vom Staatsministerium des Innern zugegen gewesen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß weder er noch Herr Staatssekretär Dr. Nerreter eingeladen gewesen und die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden ohne sein Zutun abgeschlossen worden seien. Jetzt sei man allerdings verpflichtet, den Beschluß des Landtags durchzuführen. Vielleicht könne aber dadurch ein Ausweg gefunden worden, daß das Staatsministerium der Finanzen erkläre, 148 neue Stellen seien unmöglich, es sei aber bereit, 74 Stellen zu errichten, was einen Kostenaufwand von 350 000 DM verlange.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden.

d) Kap. 03 01 B

Es wird beschlossen, den Ansatz von 840 000 DM9 beizubehalten.

e) Kap. 03 02 I – Titel 313:

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, seine Einwendungen in diesem Punkt zurückzunehmen und für kulturelle Zwecke der Heimatvertriebenen den Betrag von 142 000 DM zuzugestehen.

f) Zuschuß an den Prüfungsverband öffentlicher Kassen (Titel 605):

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, der Prüfungsverband werde auch von staatlichen Behörden als Gutachterstelle herangezogen, darum sei ein Zuschuß von 100 000 DM berechtigt.

Staatsminister Zietsch wiederholt, daß er über diesen Punkt schon mit Herrn Senator Thoma gesprochen habe, der mit einem Zuschuß von 30 000 DM einverstanden sei. Er sei übrigens der Meinung, daß ein Rechtsgrund für den Zuschuß in dieser Höhe vorliege.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit der Kürzung auf 30 000 DM unter Vorbehalt einverstanden.

g) Selbstverwaltungsschule Fürstenfeldbruck (Titel 609):

Nach kurzer Aussprache stimmt Staatsminister Zietsch einem Zuschuß von 40 000 DM (statt ursprünglich 50 000 DM) zu.

h) Hauptausschuß der Flüchtlinge:

Staatsminister Zietsch bemerkt, dieser Punkt sei nicht strittig, er sei bereit, nach wie vor einen Zuschuß von 175 000 DM bereitzustellen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, dabei hoffe aber das Staatsministerium der Finanzen, daß dieser Zuschuß im Laufe der Jahre vermindert werden könne.

Anschließend wird der Haushalt der Obersten Baubehörde erörtert.

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß hier zunächst bei den allgemeinen Ausgaben eine Differenz von 400 000 DM bestehe. Nachdem aber das Staatsministerium der Finanzen gegenüber dem Haushalt 1953 9,7 Millionen DM mehr zugestehen wolle, könne hinsichtlich der 400 000 DM der Herr Staatsminister des Innern wohl nachgeben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt dazu sein Einverständnis, bemerkt dann aber, daß die Kürzung von insgesamt 12,6 Millionen DM bei den Straßen und Brücken, sowie bei dem staatlichen Wasserbau unmöglich sei. Wenn sie eintrete, müßten zahlreiche Arbeiter entlassen und bereits begonnene Maßnahmen eingestellt werden.

Staatsminister Zietsch erkundigt sich, ob bei der jetzigen Hochkonjunktur diese Maßnahmen wirklich so vordringlich seien.

Staatsminister Dr. Oechsle entgegnet, es gebe auch Teile Bayerns, die an der Konjunktur nicht teilhätten, für diese wären diese Arbeiten von sehr erheblicher Bedeutung.

Staatsminister Zietsch erklärt, der Zuschuß bei der Obersten Baubehörde habe für 1953 113,9 Millionen DM betragen, für 1954 habe er bereits 100 Millionen zugestanden. Die Differenz betrage jetzt noch 8 Millionen DM, wovon 400 000 DM bei den allgemeinen Ausgaben jetzt weggefallen seien. Im einzelnen handle es sich jetzt noch um 3,1 Millionen DM für den nichtstaatlichen Wasserbau, 1,9 Millionen DM für den nichtstaatlichen Wasserbau in der Höhe der Staatszuschüsse und 2,6 Millionen DM für den Ausbau der Landstraßen I. Ordnung und Brücken.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet den letzten Punkt als den wichtigsten.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt daraufhin vor, der Herr Staatsminister der Finanzen möge hinsichtlich der 2,6 Millionen DM für den Straßen- und Brückenbau nachgeben, das Staatsministerium des Innern könne dann auf den Wasserbau und die 400 000 DM bei den allgemeinen Ausgaben verzichten.

Staatsminister Zietsch stimmt diesem Vorschlag ebenso wie Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ausdrücklich zu, so daß sich der Zuschuß bei der Obersten Baubehörde auf 102,6 Millionen DM beläuft.

Abschließend werden noch einige Einzelfragen behandelt.

Staatssekretär Stain kommt auf die angeforderten Stellen für den Lastenausgleich zu sprechen, worauf Staatsminister Zietsch erwidert, diese Frage sei inzwischen geregelt worden.

Staatsminister Zietsch betont, beim Staatsministerium der Finanzen habe sich allein der Zuschuß gegenüber 1953 verringert und zwar von 103 auf 100 Millionen DM.

Staatsminister Dr. Seidel stellt daraufhin die Frage, woher beim Haushalt des Staatsministeriums der Finanzen die Erhöhung der Einnahmen von 80,2 auf 97,3 Millionen DM herrühre.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, darin sei im wesentlichen die Erhöhung des Kostenersatzes des Bundes für die Verwaltung des vom Bund in Anspruch genommenen Teils der Einkommen- und Körperschaftssteuer enthalten, außerdem die Entschädigung für die Verwaltung der Ausgleichsabgaben.

Staatsminister Zietsch gibt sodann bekannt, daß der in seiner Note vom 2. Dezember 1953 auf 220,4 Millionen DM bezifferte Fehlbetrag sich auf Grund der heutigen Verhandlungen auf etwa 226 Millionen DM erhöhen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert erhebliche Zweifel daran, ob es möglich sei, einen Haushaltsplan mit einem derartigen Fehlbetrag dem Landtag vorzulegen, zumal die Opposition in letzter Zeit schon wiederholt auf die schlechte Finanzlage des Bayerischen Staates hingewiesen habe. Bestehe noch irgendeine Möglichkeit, den Fehlbetrag zu verringern, etwa durch höhere Schätzung des Steueraufkommens?

Staatsminister Zietsch antwortet, die Steuereinnahmen seien sehr genau nach den Schätzungen des IFO-Instituts und des Finanzministeriums eingesetzt worden. In diesem Zusammenhang verweise er nochmals auf die Tatsache, daß das Bundesfinanzministerium das Aufkommen aus der Umsatzsteuer im nächsten Haushaltsjahr lediglich um 4% höher angesetzt habe, während es das Aufkommen aus der Einkommen- und Körperschaftssteuer für das nächste Jahr um 10% höher ansetze. Er persönlich glaube nicht, daß das Steueraufkommen vom Jahre 1953 wieder erreicht werde.

Jedenfalls sei s.E. auf der Einkommenseite nichts mehr zu erreichen.

Staatsminister Dr. Seidel hält es doch für notwendig, sich gelegentlich nochmals darüber zu unterhalten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob die Einnahmen aus den Staatsforsten vielleicht noch erhöht werden könnten,

während Staatsminister Dr. Seidel die Frage stellt, wie es mit dem Aufkommen aus der Einkommensteuer bei der Landwirtschaft sei.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß hier in der Tat noch eine Reserve liege, vorläufig könne aber noch nicht daran gegangen werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt nochmals fest, daß ein Haushaltsplan mit einem Fehlbetrag von über 200 Millionen DM dem Landtag schon aus politischen Gründen nicht vorgelegt werden könne.

Abschließend wird vereinbart, diese Frage in der Ministerratssitzung vom 15. Dezember 1953 in Gegenwart des Herrn Ministerpräsidenten zu besprechen.10

Rechnungsjahr 1954
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor