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... durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (BR-Drs. Nr. 503/53). Art. 107 GG sah für die „endgültige Verteilung der der konkurrierend...

...llen Einzelbeurteilungen das gleiche der Fall sei. Wenn auf Art. 107 GG verwiesen werde,Art. 107 GG lautet: „Die endgültige Vert...

... Art. 107 GG S. Protokolle Ehard III Bd. 2 Nr. 121 TOP IV. Art. 107 GG lautete: „Die endgültige Verteilung der der konkurrieren...

...ndes Bayern sich ergebenden Beschränkung in ein Gesetz nach Art. 107 GG aufgenommen werden. Der übrige Inhalt des § 1 Abs. 5 in ...

...zember 1953 Diskussionsgegenstand gewesen. Nachdem ein laut Art. 107 des Grundgesetzes eigentlich bis spätestens zum 31. Dezember 1952 zu erlas...

...heit einen Vorschlag angenommen, das Verlängerungsgesetz zu Art. 107 GG bis Ende 1954 zu befristen.Die im ursprünglichen Gesetze...

...TOP I/18. Vgl. thematisch auch Nr. 144 TOP I/2. Da das laut Art. 107 GG vorgeschriebene Gesetz über die Steuerverteilung zwische...

...größere Gefahr mit sich als eine Verlängerung der Frist des Art. 107 Abs. 1 GG und eine daraufhin erfolgende endgültige Verteilung der ...

...rd S. 410f., hier Anm. 69. Nach wie vor war die Vorgabe des Art. 107 des Grundgesetzes, ein Gesetz zur Regelung der Verteilun...

...lle und Steuern zwischen Bund und Ländern auf Grundlage des Art. 107 GG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Artikels 107 des Gr...