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...außerordentlichen Haushalts verpflichtet sei.§ 3 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922 (RGBl. II S. 17) in der neuen Fassung vom 14. April 1930...

... RHO die Beträge zur Auszahlung freizugeben.Gemeint ist die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922, deren § 14 u.a. bestimmte: „Einmalige und außerordentli...