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...irtschaft vom 29. März 1951 ( BGBl. I S. 216 ) sowie das Vorgängergesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft vom 25. Juni 1952 ( BGBl. I S. 337 ) um sechs Monate bis zum 30.9.1954 ...

...5.3.1953 angenommen hatte und mit dem die Geltungsdauer des Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft vom 25. Juni 1952 um zwei Monate bis zum 31.5.1953 verlängert werden sollt...

...2 TOP II/15) lief nach dreimaliger Verlängerung – durch das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft vom 25. Juni 1952 (BGBl. I S. 337; s. hierzu Protokolle Ehard III Bd. 2 Nr...