PDF
Nr. 168MinisterratssitzungMontag, 3. August 1953 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Schiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau. II. Antrag der Bayerischen Staatsregierung an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 126  GG §§ 13, 14, 86 BVerfGG betr. Fortgeltung des Beschußgesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. III. Wittelsbacher Ausgleichsfonds. IV. Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes; hier: Bildung der Beschwerdeausschüsse. V. Lager Föhrenwald. VI. Resolution des Landesverbands des Bayerischen Dachdeckerhandwerks. VII. Unpolitische Interessengemeinschaft der Internierten . VIII. Bundesratsangelegenheiten. IX. Wahl der Richter zum Bayer. Verfassungsgerichtshof . X. Sonderfinanzierung von Baumaßnahmen.

I. Schiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau1

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, in den letzten Tagen sei eine neue Note der Obersten Baubehörde eingetroffen, die noch nicht berücksichtigt werden konnte. Darin würden unter anderem Vorschläge über die grundsätzliche Frage des Ausbaues der Schiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau bis Bamberg gemacht. Vielleicht sei es doch zweckmäßig, diesen Punkt der Tagesordnung deshalb zurückzustellen.2

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß im Ministerrat vom 5. Mai 1953 erörtert worden sei, ob und in welcher Form die bisher noch nicht beantwortete Anfrage des Bundesverkehrsministeriums vom Jahre 1950 erledigt werden solle. Damals habe es sich im wesentlichen um die Streitfrage zwischen der Rhein-Main-Donau AG und der Bayernwerk AG gehandelt. Nach seinen Informationen seien die Verhandlungen zwischen den beiden Gesellschaften inzwischen soweit gediehen, daß mit einem positiven Abschluß gerechnet werden könne. Wenn es der Ministerrat für zweckmäßig halte, könne man dies dem Bundesverkehrsministerium mitteilen.

Eine zweite Frage sei, wie der weitere Ausbau der Schiffahrtsstraße, mit dem sich der Bundestagsbeschluß vom Sommer dieses Jahres befaßte, finanziert werden könne.3 Soviel ihm bekannt sei, habe sich das Bundesverkehrsministerium wegen dieses Beschlusses bisher noch nicht mit der Bayerischen Staatsregierung in Verbindung gesetzt.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Oberste Baubehörde habe am 30. Juni 1953 eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums 4 zu dem Antrag der Abg. Behrisch 5 und Genossen (BT-Drucks. Nr. 4275 ) erhalten und unter anderem um Klärung gebeten, ob das Bundesfinanzministerium beabsichtige, dem Beschluß des Haushaltsausschusses zu entsprechen,6 der dem Bundestag empfohlen habe, Mittel für die Fertigstellung des Abschnittes WürzburgBamberg bis 1959 zu bewilligen.

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daraufhin an den Beschluß des Ministerrats vom 5. Mai 1953, der dahin gelautet habe, daß Bayern bereit sei, seinen auf Grund des Staatsvertrags zu berechnenden Verpflichtungen nachzukommen, d.h. dann höhere Mittel zu bewilligen, wenn der Bund seine Leistungen gleichfalls erhöhe. Wenn der Abschnitt WürzburgBamberg schon bis 1959 und nicht wie bisher vorgesehen erst bis 1962 fertiggestellt werden solle, müsse Bayern ab 1954 jährlich etwa 6,5 bis 7 Millionen DM und der Bund 13 bis 14 Millionen DM an Haushaltszuweisungen zur Verfügung stellen. Der Ministerrat müsse sich darüber schlüssig werden, ob mit diesen Beträgen zu rechnen sei.

Ministerialrat Dr. Gerner gibt dann einen kurzen Überblick über die bisherigen Bemühungen, das Material für die Beantwortung der Anfrage des Bundesverkehrsministeriums vom Jahre 1950 zu erhalten und betont nochmals, daß die neue Vorlage der Obersten Baubehörde vom 1. August 1953 noch nicht geprüft sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, nachdem das Bundesverkehrsministerium jetzt eine Stellungnahme abgegeben und die Oberste Baubehörde diese vorläufig beantwortet habe, könne man heute zu einem Abschluß kommen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, in der Zukunft müsse ein engeres Einvernehmen zwischen der Obersten Baubehörde und den anderen Ministerien hergestellt werden. Was die Zuschüsse des Landes betreffe, so hingen diese weitgehend von dem eigenen Einkommen der Rhein-Main-Donau AG ab, das wieder in enger Beziehung zu dem Übereinkommen mit der Bayernwerk AG stehe.7

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, es müsse jetzt die Initiative ergriffen werden, nachdem ein Bundestagsbeschluß mit einer Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums vorliege. Deshalb schlage er vor, daß die Oberste Baubehörde Finanz- und Wirschaftsministerium in allen Einzelheiten unterrichte, damit ein endgültiger Finanzierungsplan der Bundesregierung vorgelegt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, die Oberste Baubehörde in diesem Sinne zu beauftragen, damit nach Verständigung unter allen beteiligten Ministerien der Entwurf für ein Schreiben an das Bundesverkehrsministerium vorgelegt werden könne.8

Rhein-Main-Donau-Kanal

II. Antrag der Bayerischen Staatsregierung an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 126  GG §§ 13, 14, 86 BVerfGG. betr. Fortgeltung des Beschußgesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften9

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es bestehe ein erhebliches lnteresse daran, festzustellen, ob das Beschußgesetz vom 7. Juni 1939 und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften als Bundesrecht weitergelten oder nicht. Dies hänge davon ab, ob dieses Gesetz überwiegend unter die Gewerbeordnung falle oder mit der öffentlichen Sicherheit zusammenhänge. Das Staatsministerium des Innern sei der Auffassung, daß das letztere der Fall sei und es sich deshalb um einen Gegenstand handle, der zur ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gehöre. Er ersuche um einen Ministerratsbeschluß, einen entsprechenden Antrag der Bayerischen Staatsregierung an das Bundesverfassungsgericht einzureichen und als Vertreter in dem Verfahren Herrn Ministerialdirigent Dr. Kääb 10 zu benennen; als seinen Stellvertreter Herrn Regierungsdirektor Dr. Mayer.11

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob Herr Staatsminister Dr. Hoegner mit den von der Bayer. Staatskanzlei angeregten redaktionellen Änderungen einverstanden sei.

Diese lauteten folgendermaßen:

1. Der Antrag wird eingeleitet:

„Die Bayerische Staatsregierung beantragt gemäß Art. 126 des Grundgesetzes, §§ 13 Nr. 14, 86 Abs. 1, 87, 89 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12.3.1951 (BGBl. I S. 243 ) folgende Entscheidung zu treffen: …“;

2. den ersten Satz der Begründung etwas anders zu fassen und

3. am Schluß der Begründung in Klammern eine Verweisung auf Geiger, Kommentar zum BVerfGG, Anm. 2 zu § 87 einzufügen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit diesen Anregungen einverstanden.12

III. Wittelsbacher Ausgleichsfonds13

Staatsminister Dr. Schwalber gibt bekannt, die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingeholten Gutachten seien nun eingegangen,14 die Verständigung mit dem Staatsministerium der Finanzen sei erzielt. Dieses sei damit einverstanden, daß der Staat Kunstwerke des Wittelsbacher Ausgleichsfonds bis zu einem Betrag von 500 000 DM aus dem Grundstockvermögen erwerbe. Veräußerungen aus dem Grundstockvermögen seien zwar an ein Gesetz gebunden, hier handle es sich aber nicht um eine Verminderung, sondern nur um eine andere Form der Anlage. Über die Notwendigkeit, etwas zu tun, seien sich alle Beteiligten einig, ebenso darüber, daß eine Veräußerung der Kunstwerke auf dem freien Markt sehr ungünstige Auswirkungen haben und auch das bayerische Ansehen schädigen könne.

Er richte nun heute die Frage an das Staatsministerium der Finanzen, ob aus dem Grundstockvermögen 500 000 DM zur Verfügung gestellt worden könnten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, es müßten zwar noch Verhandlungen stattfinden, das Finanzministerium habe aber schon entsprechende Vorschläge gemacht. Bei der Überlassung von Grundstücken könnte es sich nur um Werte handeln, die erst im Laufe der Zeit realisiert werden könnten, deshalb müßte der Staat die entsprechenden Beträge vorschießen. Die erwähnten Kunstwerke gehörten dem Grundstockvermögen und fielen nicht unter den Haushalt des Kultusministeriums. Hinsichtlich der 500 000 DM bestünden aber keine Schwierigkeiten. Der weitere Vorschlag gehe dahin, außerdem noch Kunstwerke im Werte von einer Million DM zu erwerben, sobald der Grundstock zum Ankauf in der Lage sei.

Der Ministerrat beschließt, sich damit einverstanden zu erklären, daß 500 000 DM zum Ankauf der Kunstwerke des Wittelsbacher Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt werden.

Was den weiteren Ankauf betrifft, so wird beschlossen, insofern noch Verhandlungen zu führen.

Staatsminister Dr. Seidel kommt in diesem Zusammenhang darauf zu sprechen, daß Bilder, die früher in der Aschaffenburger Residenz ausgestellt gewesen seien, jetzt nach Würzburg überführt würden. Dies habe in Aschaffenburg einige Erregung hervorgerufen, zumal man befürchte, daß jetzt der Wiederaufbau der Residenz noch weiter hinausgeschoben werde.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, er werde diese Angelegenheit nachprüfen lassen.15

Wittelsbacher Ausgleichsfonds

IV. Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes; hier: Bildung der Beschwerdeausschüsse16

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers des Innern faßt der Ministerrat folgenden Beschluß:

„Die Staatsregierung bestimmt als die für die Ernennung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 und § 28 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 16.6.1953 (BGBl. I S. 389) zuständige oberste Landesbehörde das Staatsministerium des Innern.“17

V. Lager Föhrenwald 18

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, die Zahl der illegalen Zuwanderer in Föhrenwald belaufe sich jetzt auf fast 500. Die zuständigen Bundesstellen seien der Auffassung, die Bayerische Staatsregierung müsse gegen die Illegalen vorgehen. Diese würden jetzt einzeln von der Landpolizei festgenommen, vom Amtsgericht Wolfratshausen verurteilt und nach Hamburg weiter befördert, nachdem sich der Staat Israel bereiterklärt habe, sie aufzunehmen.19 Es sei auch möglich, ein Aufenthaltsverbot zu erlassen und sie dann wegzuschaffen. Der Jüdische Zentralrat habe sich an ihn gewandt und gebeten, nochmals mit dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden zu verhandeln.20 Herr Staatssekretär Dr. Oberländer sage aber mit Recht, dieser habe nur die Absicht, die Illegalen legal zu machen.

Nachdem der Bund darauf bestehe, daß die Illegalen polizeilich behandelt würden, komme der Abtransport in andere Lager oder Kasernen nicht in Frage. Im übrigen beabsichtige Herr Staatssekretär Dr. Oberländer, in Föhrenwald sofort Sowjetzonen-Flüchtlinge einzuweisen, sobald die Illegalen fort seien, ein Plan, der vieles für sich habe.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist abschließend darauf hin, daß er den Zentralrat von den Maßnahmen der Staatsregierung verständigen werde.21

Föhrenwald

VI. Resolution des Landesverbands des Bayerischen Dachdeckerhandwerks22

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß der Landesverband des Bayerischen Dachdeckerhandwerks der Staatsregierung eine Resolution übersandt habe, in der unter anderem gefordert werde, die sogenannte bauseitige Lieferung von Werkstoffen bei Behördenaufträgen zu untersagen und ferner auf die Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einzuwirken, daß der direkte Einkauf von Werkstoffen unterlassen und von der Gründung der geplanten Zentraleinkaufsgenossenschaft abgesehen bzw. ihre Gründung wieder rückgängig gemacht werde.

Staatsminister Dr. Seidel ersucht, den Punkt zurückzustellen, da er noch geprüft werden müsse; was die Zentrale Einkaufsgenossenschaft betreffe, so hätten darüber lange Auseinandersetzungen stattgefunden, bis eine einigermaßen erträgliche Lösung gefunden worden sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, das Staatsministerium des Innern müsse sich auf den Standpunkt stellen, daß möglichst viele und möglichst billige Wohnungen gebaut werden müßten.

Es wird vereinbart, daß die Resolution des Landesverbands den Herren Staatsministern des Innern und für Wirtschaft und Verkehr zur Stellungnahme zugeleitet und dann zur gegebenen Zeit wieder im Ministerrat behandelt wird.

VII. Unpolitische Interessengemeinschaft der Internierten23

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer, in dem dieser bitte, den vor einigen Monaten gefaßten Beschluß, diese Interessengemeinschaft zu verbieten, zu überprüfen.24

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, er halte den Zeitpunkt, das Verbot aufzuheben, noch nicht für gekommen, da an der Spitze der Interessengemeinschaft ausgesprochene Nationalsozialisten stünden, die eine politische Rolle spielen, nicht aber für wirkliche oder angebliche Interessen der ehemaligen Internierten eintreten wollten.

Es wird beschlossen, die Angelegenheit im Hinblick auf die Abwesenheit des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer zurückzustellen.

Unpolitische Interessengemeinschaft ehemaliger Internierter

VIII. Bundesratsangelegenheiten

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet über die letzte Sitzung des Bundesrats.25 Was die Bestallungsordnung für Ärzte betreffe, so sei Bayern mit seinem Antrag, die Übergangsbestimmungen zu ändern, allein geblieben, dagegen sei der Antrag, die Entschließung zu erweitern, angenommen worden.26

Auch der Antrag, den letzten Satz des § 12 der neuen Geschäftsordnung zu streichen, sei nicht angenommen worden, da sich die Mehrheit des Bundesrats auf den Standpunkt gestellt habe, in absehbarer Zeit müsse die gesamte Geschäftsordnung neu formuliert werden.27

Schließlich sei es auch nicht möglich gewesen, noch Änderungen beim Jugendwohlfahrtsgesetz zu erreichen.28

IX. Wahl der Richter zum Bayer. Verfassungsgerichtshof29

Ministerpräsident Dr. Ehard unterrichtet das Kabinett, daß der Landtag Schwierigkeiten mache und wahrscheinlich die Wahl des Präsidenten und der Richter zum Verfassungsgerichtshof in dieser Woche nicht mehr vornehmen werde; das habe die unangenehme Folge, daß für die nächsten Wochen kein Verfassungsgerichtshof bestehe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, auch in der SPD-Fraktion seien gewisse Widerstände vorhanden, das Staatsministerium der Justiz sei aber nicht frei von Schuld, da es die Vorschläge zu spät eingereicht habe,

Staatssekretär Dr. Ringelmann erkundigt sich, ob nicht der Kompromiß erreicht werden könne, daß wenigstens der Präsident und einige Richter gewählt würden.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard meint, der Landtag könne sich doch wohl entschließen, den Präsidenten und wenigstens die Richter zu wählen, die zur Wiederwahl stünden. Die Ergänzungen könnten dann zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen worden. Er glaube, daß mit den noch nicht ausgeschiedenen Mitgliedern zusammen der Verfassungsgerichtshof dann vorerst30 aktionsfähig sei.

Staatsminister Weinkamm sichert zu, sofort festzustellen, wie viele neue Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs benötigt würden und wird dann Herrn Staatsminister Dr. Hoegner verständigen, damit dieser den Kompromißvorschlag in seiner Fraktion durchsetzen könne.31

Wahl richterlicher Mitglieder

X. Sonderfinanzierung von Baumaßnahmen

Staatsminister Dr. Schwalber weist darauf hin, daß die Bauinnung verschiedene Bauvorhaben verteuert habe und zum Teil erheblich teuerer als die Firma Fries & Co. baue. Wäre es nicht möglich, daß sich das Finanzministerium unmittelbar Mittel verschaffe, ähnlich wie es die Baufirmen versuchten?

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, an sich müßte die Staatsbank einen größeren Werbedienst veranstalten, er habe aber Verständnis dafür, daß sie sich nicht dazu bereitfinden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß die Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr zusammen mit der Staatsbank die vorhandenen Möglichkeiten prüfen sollten; die Initiative dazu müsse wohl von der Obersten Baubehörde ausgehen. Im einzelnen handle es sich wohl um die Fragen der Finanzierung und die Festsetzung der Baukosten. Vielleicht könne auch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das besonders zahlreiche Bauvorhaben durchführe, beigezogen werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Zum Schluß der Sitzung lädt Staatsminister Weinkamm die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung zu den Freilichtaufführungen der Augsburger Oper ein, während Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner daran erinnert, daß der Herr Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München schon vor einiger Zeit das Kabinett gebeten habe, die Wasserversorgung Münchens am Taubenberg zu besichtigen.32

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
gez.: Dr. Fritz Baer
Ministerialdirigent