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Nr. 165MinisterratssitzungDienstag, 21. Juli 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 10 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr).

Tagesordnung:

I. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Grundsteuerfreiheit und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau vom 28. November 1949 (GVBl. 1950 S. 30 ). II. Bundestagswahl 1953. III. Unwetterschäden in Ober- und Niederbayern. IV. Grenzlandfragen. V. Autobahn Aschaffenburg-Nürnberg; hier: Spessart-Überquerung. VI. Personalangelegenheiten. VII. Ausstellung der Flüchtlingspässe. VIII. Mittel für Notstandsarbeiten. IX. Errichtung eines Gerichtsgebäudes in Nürnberg.

Ministerpräsident Dr. Ehard begrüßt die Mitglieder des Kabinetts nach seiner Rückkehr aus den Vereinigten Staaten von Amerika.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert die Begrüßung und berichtet kurz über die wichtigsten Ereignisse während der Abwesenheit des Herrn Ministerpräsidenten.

I. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Grundsteuerfreiheit und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau vom 28. November 1949 (GVBl. 1950 S. 30 )1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, an sich sei er mit den Vorschlägen der Bayer. Staatskanzlei zu dem Gesetzentwurf einverstanden, insbesondere mit der Anregung, das Gesetz erst am 1. September 1953 in Kraft treten zu lassen; er sei ferner bereit zuzustimmen,2 daß die zur Ausführung erforderlichen Vorschriften durch das Staatsministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern erlassen werden. Er habe aber soeben ein Schreiben der Obersten Baubehörde bekommen, die erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf anmelde, da sie durch ihn nachteilige Auswirkungen auf die Baukosten für den sozialen Wohnungsbau befürchte. Unter diesen Umständen bitte er, die Angelegenheit nochmals zurückzustellen.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Verschiebung einverstanden.3

II. Bundestagswahl 1953

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, auch hier habe er gegen die Vorschläge der Bayer. Staatskanzlei nichts einzuwenden und sei einverstanden, wenn eine Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Bundestagswahl 1953 erlassen werde, die folgenden Wortlaut trage:

„Durch Beschluß der Bayerischen Staatsregierung vom 21. Juli 1953 wurde das Staatsministerium des Innern gemäß §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 des Wahlgesetzes zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung vom 8. Juli 1953 (BGBl. I S. 470 ) zur Ernennung der Wahlleiter (Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter) und ihrer Stellvertreter ermächtigt.

Als für die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter gemäß § 22 des Wahlgesetzes zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung zuständige Stellen wurden die Gemeinderäte (Stadträte) bestimmt.“

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Bekanntmachung und ihrem Wortlaut einverstanden.4

III. Unwetterschäden in Ober- und Niederbayern5

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet über seine Eindrücke von den hauptsächlich im Landkreis Miesbach eingetretenen Unwetterschäden. Diese seien besonders an den Gebäuden sehr erheblich, während die Flurschäden geringer seien, nachdem in diesem Gebiet wenig Getreide angebaut werde. Die Schwierigkeiten, Ziegel für die Dächer zu bekommen, seien nicht groß, allerdings verlangten die Ziegeleien in den meisten Fällen sofortige Bezahlung. Die Sparkasse Miesbach sei zwar bereit, helfend einzugreifen, dies setze aber staatliche Hilfe voraus. Weit schlimmer seien freilich die Schäden, die das Unwetter vom vergangenen Samstag in Niederbayern, besonders in den Landkreisen Landshut, Dingolfing, Landau und Deggendorf, angerichtet habe. Auch die Landkreise Landsberg am Lech und Aichach in Oberbayern6 seien schwer betroffen worden.

Der Haushaltsausschuß des Bayer. Landtags habe beschlossen, die Staatsregierung um die sofortige Einleitung von Hilfsmaßnahmen zu ersuchen. In erster Linie sei daran gedacht, ebenso wie vor zwei Jahren in Mittelfranken, möglichst rasch zinsverbilligte oder zinslose Kredite zu geben.7

Staatssekretär Maag schildert dann im einzelnen die außerordentlich großen Verheerungen, die das Unwetter in Niederbayem angerichtet habe. Hier sei nicht nur die Getreideernte zu mindestens 60% vernichtet, sondern auch die Hackfrüchte so schwer getroffen worden, daß die Ernte mehr oder weniger ausfallen werde. Der Sturm habe auch große Verwüstungen in den Wäldern angerichtet, Alleebäume geknickt usw. und in verschiedenen Ortschaften, unter anderem in Rimbach und Törwang, sämtliche Dächer völlig abgedeckt, Scheunen zum Einsturz gebracht usw. Die Bauern seien zwar im wesentlichen gegen Hagelschäden versichert, die Versicherung beziehe sich aber nur auf Getreide auf den Halm, nicht aber auf Hackfrüchte und Gebäudeschäden. Die Vorräte an Dachziegeln in Niederbayern seien bereits völlig ausverkauft, es müsse deshalb überlegt werden, in welcher Weise das Wirtschaftsministerium die übrigen Ziegeleien in Bayern zur sofortigen Lieferung nach Niederbayern veranlassen könne. Hierzu seien Mittel für die Verbilligung der Frachten notwendig.

Staatsminister Dr. Seidel sichert zu, sofort an die Ziegeleien heranzutreten, betont aber auch die Notwendigkeit, Zuschüsse für die Frachtverbilligung bereitzustellen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, soweit es sich um Hagelschäden handle, müsse sich die Staatsregierung seiner Meinung nach zurückhalten, da den Bauern immer wieder geraten worden sei, sich selbst gegen Hagel zu versichern.8 Hier könne wohl nur Hilfe geleistet werden in Fällen, in denen die Existenz der Betroffenen tatsächlich gefährdet sei. Steuererleichterungen hätten kaum einen großen Sinn, weil die wenigsten Bauern Steuern bezahlten.

Am zweckmäßigsten sei es, zinsverbilligte Darlehen zu geben.

Er verweise aber auf die Schwierigkeit, die Banken dazu zu bewegen, wenn man nicht gleichzeitig Staatsgarantien gebe.

Das Finanzministerium werde sich aber bemühen, eine Vereinbarung mit den Banken zu treffen und dabei zu erreichen, daß die Belastung höchstens 3% betrage.

Staatsminister Dr. Oechsle macht darauf aufmerksam, daß die Banken zur Zeit sehr flüssig seien und eine Verständigung mit ihnen sicher zu erreichen sei, vor allem wenn man zunächst sich an die Staatsbank wende.

Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:

1. Das Staatsministerium für Wirtschaft wird beauftragt, sich wegen der Beschaffung von Ziegeln mit den Ziegeleien in Verbindung zu setzen.

2. Die Frachtverbilligung wird durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt.

3. Es werden zinsverbilligte Darlehen bis zum Höchstbetrag von 10 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Schritte werden durch das Staatsministerium der Finanzen geführt.

4. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, für überplanmäßige Ausgaben in besonderen Notfällen 100 000 DM bereitzustellen.

Auf Vorschlag von Herrn Staatsminister Dr. Seidel wird ferner beschlossen, zur Koordinierung dieser Maßnahmen einen interministeriellen Ausschuß unter Federführung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzusetzen, an dem die Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr zu beteiligen sind.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner benennt für diesen Ausschuß als Vertreter des Staatsministeriums des Innern Herrn Ministerialrat Dr. Hausner.9

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt dann noch zu überlegen, ob bei der Veröffentlichung des Beschlusses nicht ein Vorbehalt hinsichtlich der Hagelschäden gemacht werden sollte.

Der Ministerrat vereinbart, folgende Erklärung abzugeben:

„Die Staatsregierung gewährt zinsverbilligte Kredite bis zum Höchstbetrag von 10 Millionen DM für Schäden, die nicht unter die Hagelversicherung fallen.“10

Unwetterkatastrophen

IV. Grenzlandfragen11

Staatsminister Dr. Seidel betont, daß die Grenzlandfragen immer dringender würden, insbesondere, nachdem sich der Bundestag mehr und mehr mit diesen Fragen befasse und ständig neue Programme aufgestellt würden.12 Da die Kompetenzen nicht eindeutig klargestellt seien, wendeten sich Landräte, Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete in steigendem Maße ohne Verständigung der bayerischen Regierungsstellen an die Bundesregierung. Er sei deshalb der Auffassung, daß alle beteiligten Ministerien, also Innen-, Kultus-, Finanz-, Wirtschafts-, Ernährungs- und Arbeitsministerium ein Querschnittreferat „Grenzlandfragen“ einrichten sollten. Außerdem halte er es für notwendig, in seinem Ministerium eine Persönlichkeit einzusetzen, die unmittelbar dem Minister unterstellt, mit der entsprechenden starken Wirkung nach außen alle Fragen in einer Hand zusammenfasse. Dieser müsse in der Lage und fähig sein, nicht nur Grenzlandfragen zu bearbeiten, sondern auch, ausgestattet mit der notwendigen Verwaltungserfahrung, mit den Bundesstellen verhandeln können. Er schlage deshalb vor, im Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr einen Sonderbeauftragten, der ihm unmittelbar unterstellt sei, einzusetzen und zwar habe er dabei an den früheren Abgeordneten Emmert13 gedacht, der schon seit mehreren Jahren in seinem Ministerium tätig sei.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu und beschließt, eine entsprechende Bekanntmachung im Staatsanzeiger zu veröffentlichen, in der die Einsetzung dieses Sonderbeauftragten für Grenzlandfragen mitgeteilt werde und die außerdem die Aufforderung an die Regierungspräsidenten, Landräte usw. enthalte, sich in allen diesen Fragen an diesen Beauftragten zu wenden.

Staatsminister Dr. Seidel sichert zu, sofort einen Entwurf ausarbeiten zu lassen und diesen dann dem Herrn Ministerpräsidenten zuzuleiten.14

Grenzlandfragen

V. Autobahn Aschaffenburg-Nürnberg; hier: Spessart-Überquerung15

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es sei noch nicht möglich gewesen, einen Beschluß hinsichtlich der Linienführung der Autobahn durch den Spessart zu fassen, da die Stellungnahme des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch ausstehe.

Staatssekretär Maag antwortet, leider seien immer wieder Bedenken in seinem Ministerium aufgetaucht, er habe aber jetzt der von der Obersten Baubehörde und dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr vorgeschlagenen sogenannten Diagonallösung zugestimmt.

Staatsminister Dr. Seidel ersucht, jetzt sofort dem Bundesverkehrsministerium den bayerischen Vorschlag hinsichtlich der Diagonallösung mitzuteilen, da an sich schon reichlich viel Zeit vergangen sei.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Es wird ferner vereinbart, daß die Mitteilung an das Bundesverkehrsministerium durch die Bayer. Staatskanzlei erfolgt.

Bundesautobahnen

VI. Personalangelegenheiten

1. Präsident des Oberlandesgerichts München, Dr. Friedrich Welsch

Der Ministerrat beschließt, den Präsidenten des Oberlandesgerichts in München, Dr. Friedrich Welsch, mit Ablauf des 31. Juli 1953 in den Ruhestand zu versetzen und ihm dabei den besonderen Dank der Bayerischen Staatsregierung auszusprechen.

2. Senatspräsident am Oberlandesgericht München, Dr. Josef Wintrich

Auf Vorschlag des Staatsministeriums der Justiz wird beschlossen, den Senatspräsidenten am Oberlandesgericht München, Dr. Josef Wintrich, mit Wirkung vom 1. August 1953 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München zu ernennen.

Staatsminister Weinkamm ersucht, Herrn Dr. Wintrich jetzt auch sofort dem Landtag zur Wahl zum Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vorzuschlagen.16

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß der Landtag zunächst abgelehnt habe, die Vorschläge der Staatsregierung für die Wahl der Verfassungsrichter sofort entgegenzunehmen. Die Wahl werde erst in der Sitzung vom 4. August erfolgen, bis dahin könne die Vorlage entsprechend ergänzt werden.

Staatsminister Weinkamm gibt noch eine Vormerkung des Herrn Staatssekretärs Dr. Koch bekannt, wonach die bisher vorgeschlagenen Kandidaten der SPD-Fraktion nicht bekannt seien. Infolgedessen rege Herr Staatssekretär Dr. Koch an, auf die Liste der Kandidaten noch zwei weitere Richter zu setzen, nämlich den Landgerichtspräsidenten Dr. Behl17 von Schweinfurt und den Landgerichtsdirektor Bischoff18 von Nürnberg. Herr Präsident Behl werde voraussichtlich die Wahl nicht annehmen, da er im nächsten Jahr das 65. Lebensjahr erreichen werde und beabsichtige, in Pension zu gehen. Was Landgerichtsdirektor Bischoff betreffe, so müsse über diesen noch eine neue Qualifikation eingeholt werden. Die Entscheidung über die Vorschläge könne dann im nächsten Ministerrat getroffen worden,

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.19

VII. Ausstellung der Flüchtlingspässe

Staatssekretär Dr. Oberländer führt aus, Herr Staatsminister Zietsch habe es abgelehnt, für die nach dem Bundesvertriebenengesetz vorgeschriebene Ausstellung von Flüchtlingspässen die erforderlichen Mittel von 600 000 DM zur Verfügung zu stellen und erklärt, die Aktion müsse um ein Jahr verschoben werden. Er warne dringend davor, die Ausstellung der Pässe, die auf ein Bundesgesetz zurückgehe, zu verschieben, da ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen könne. Die Ausweise seien nämlich die Voraussetzung zur Auszahlung aus dem Lastenausgleich.

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, er kenne die Gründe nicht, die Herrn Staatsminister Zietsch zu seiner ablehnenden Haltung veranlaßt hätten und müsse sich erst bei den Herren seines Ministeriums erkundigen. Er werde dies sofort tun und sodann den Herrn Ministerpräsidenten benachrichtigen.20

Flüchtlingspässe

VIII. Mittel für Notstandsarbeiten

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, in der letzten Woche seien die Bundesmittel für die verstärkte Förderung von Notstandsarbeiten verteilt worden, wobei der bayerische Anteil auf 21% erhöht worden sei, was einem Betrag von 10¾ Millionen DM entspreche, Voraussetzung für die Zuweisung der Mittel sei allerdings, daß lediglich zur Vorplanung ein Vorgriff auf das nächste Haushaltsjahr gemacht werden könne. Er bitte dringend, daß das Finanzministerium eine entsprechende Zusage gebe, nähere Einzelheiten werde er noch schriftlich hinübergeben.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt sich grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden, bittet aber noch um Zuleitung der Unterlagen.

IX. Errichtung eines Gerichtsgebäudes in Nürnberg21

Staatsminister Weinkamm erklärt, leider sei in den außerordentlichen Haushalt der für den Neubau des Gerichtsgebäudes in Nürnberg erforderliche und vom Staatsministerium der Justiz beantragte Betrag von einer Million DM nicht aufgenommen worden. Bei der Aufstellung des ao. Haushalts sei der Antrag noch nicht berücksichtigt worden, weil damals die Pläne noch nicht fertiggestellt gewesen seien, dies sei aber in der Zwischenzeit erfolgt.

Trotzdem habe das Finanzministerium die Unterlagen mit der Bemerkung zurückgeschickt, die in Frage kommende Ruine werde der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt. Bisher sei weder dem Justizministerium noch der Stadt davon etwas bekannt gewesen.

Er müsse darauf bestehen, daß für den Neubau des Gerichtsgebäudes Mittel bereitgestellt würden, nachdem die Justizverwaltung in Nürnberg in 16 verschiedenen Gebäuden und Baracken, zum Teil in unwürdigster Weise, untergebracht sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß er über die Gründe, die den Herrn Finanzminister veranlaßt hätten, den Antrag abzulehnen, nicht unterrichtet sei. Es treffe zu, daß die Unterlagen dem Finanzministerium vorgelegen haben, er wisse aber nicht, warum sie wieder zurückgegeben worden seien. Er bitte deshalb nochmals um Zuleitung

Staatsminister Weinkamm bezeichnet es als unmöglich, die Angelegenheit noch weiter hinauszuschieben, nachdem der außerordentliche Haushalt bereits in der nächsten Woche beraten werde. Er könne sich nicht erklären, warum sich Herr Staatsminister Zietsch so ablehnend verhalte, zumal doch die unerträglichen Verhältnisse in Nürnberg allgemein bekannt seien,

Staatsminister Dr. Oechsle bestätigt, daß der Neubau eines Gerichtsgebäudes in Nürnberg unbedingt erforderlich sei, zumal keinerlei Aussicht bestehe, daß die Amerikaner das Justizgebäude räumten.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, in dieser Woche nochmals den Versuch zu einer Einigung zu machen, damit dann der Ministerrat in der nächsten Kabinettssitzung entscheiden könne.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor