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Nr. 146MinisterratssitzungDienstag, 3. März 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm,1 Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung der Heimatauskunftstellen. III. Pfandbrief-Emission der Bayerischen Gemeindebank. IV. Platterhof auf dem Obersalzberg. V. Anorgana, Gendorf. VI. Einrichtung eines Ausländer-Auffanglagers im Lager Valka. VII. Einführung der Wahlgesetznovelle im Kreis Lindau . VIII. Entschließung des Rundfunkrats zum Fall Walter v. Cube . IX. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Bayern . X. Schulbuch-Verlag . XI. Freigabe deutscher Warenzeichen durch Argentinien . XII. 25jähriges Bischofsjubiläum S. Excellenz des H.H. Erzbischofs Dr. Buchberger in Regensburg . XIII. Wiederaufbau des Bahnhofes in Aschaffenburg. XIV. Text des Bayern-Liedes. XV. Simplicissimus-Verlag.

I. Bundesratsangelegenheiten

A Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 6.3.1953

1. Entwurf eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland 2

Der Ministerrat beschließt, die in der Bundesrats-Drucks. Nr. 79/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik zu unterstützen, im übrigen aber gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.3

2. Entwurf eines Gesetzes über die Leistungen zur Unterbringung von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) 4

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet eingehend über die in der Bundesrats-Drucks. Nr. 89/1/53 zusammengefaßten Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse.5

Der Ministerrat beschließt, folgende Empfehlungen zu unterstützen:

Ziff. 1, 2, 3b, a und b sowie 4c.

Zur Empfehlung unter Ziff. 4c, die die Streichung des letzten Satzes in Abs. 3 des § 3 anregt, wird noch beschlossen, einen eigenen Landesantrag zu stellen, wonach auch Satz 1 und 2 in Abs. 3 des § 3 gestrichen werden sollen, da es sich hier um einen unzulässigen Eingriff in das Gemeinderecht handle.6

Weiterhin wird beschlossen, auch die Empfehlungen unter Ziff. 5a, 6, 7b, 8, 9a, b, c, 10a, b, 11, 12a, b, 13g, 14, 15, 16, 17a, b, 18, 19, 20b, 21b, c, 22a, 23, 24 und 25 zu unterstützen.

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß im Koordinierungsausschuß der Vertreter des Wirtschaftsministeriums7 einen Landesantrag für notwendig halte, wonach § 7 Abs. 3 lauten solle:

„Wohnräume und Räume des Beherbergungsgewerbes dürfen nach diesem Gesetz nicht angefordert werden“.8

Der Ministerrat beschließt, diesen Antrag zu stellen.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, im Koordinierungsausschuß sei auch beraten worden, ob ein Antrag auf Streichung des Satzes 2 im § 21 und des Abs. 2 im § 22 gestellt werden sollte. Der Vertreter des Justizministeriums habe sich für die Streichung ausgesprochen, während der Vertreter des Innenministeriums empfohlen habe, diese Bestimmungen beizubehalten.9

Der Ministerrat beschließt, diese Anträge nicht zu stellen, sondern lediglich zu beantragen, daß in § 22 Abs. 2 Satz 2 das Wort „unverzüglich“ durch die Worte „binnen 24 Stunden“ ersetzt wird.

Es wird dann noch festgestellt, daß die Empfehlungen unter Ziff. 3a, 5b, 7a, 10c, 13a, b, c, d und e nicht unterstützt werden, während die Empfehlungen unter 13f, 21a und 22b entfallen.10

5. Entwurf einer Verordnung über die Erhöhung der in der Gebührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte vom 1. September 1924 festgesetzten zahnärztlichen Gebühren 14

Der Ministerrat schließt sich der einhelligen Meinung des Koordinierungsausschusses an, daß aus den vom Rechtsausschuß in der Sitzung vom 12.2.1953 dargelegten Gründen eine Bundeszuständigkeit in beiden Fällen nicht gegeben ist.15

6. Entwurf eines Gesetzes über den deutsch-chilenischen Briefwechsel vom 6. September 1952 betr. die zollfreie Einfuhr von 50.000 to Chile-Salpeter in der Zeit vom 1.7.1952 bis 30.6.1953 16

Einwendungen gemäß Art. 76 Abs.  GG werden nicht erhoben.17

7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank Deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 195118

Der Ministerrat beschließt, die in Ziff. 1 der BR-Drucks. Nr. 71/1/53  enthaltenen Empfehlungen des Wirtschafts-, Finanz- und Rechtsausschusses zu unterstützen, nicht dagegen die in Ziff. 2 enthaltene Empfehlung des Wirtschaftsausschusses.19

8. Entwurf eines Bundesfernstraßengesetzes 20

Nach Vortrag von Ministerialrat Dr. Gerner wird beschlossen, die folgenden in der BR-Drucks. Nr. 69/1/53  zusammengefaßten Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse zu unterstützen:21

Ziff. 1, 2, 3a, b, c, 4a, b, 5a, b, 6, 7 und 8a, b, c. Bei dem letzten Punkt wird noch erörtert, ob einem Vorschlag der Obersten Baubehörde entsprechend dem Abs. 1 des § 8 ein weiterer Satz 4 angefügt werden soll.

Der Ministerrat kommt zu der Auffassung, daß dieser Antrag nicht gestellt werden soll.

Weiterhin werden unterstützt die Empfehlungen unter Ziff. 9a und b, 10, 11, 12 und 13, in der § 16 Abs. 1 behandelt wird.

Der Ministerrat beschließt, zu dieser Bestimmung einen eigenen Antrag zu stellen, sodaß sie wie folgt lautet:

„Der Bundesminister für Verkehr bestimmt im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen.“

Schließlich werden noch unterstützt die übrigen Empfehlungen unter Ziff. 13, ferner Ziff. 15, 16 b, 17, 18b, 19a, b, 20a, b und 21.

Nicht unterstützt werden die Empfehlungen unter Ziff. 14, 16a und 18a.22

9. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern 23

Zustimmung nach Maßgabe der in Ziff. II der Bundesrats-Drucks. Nr. 64/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Verkehr und Post.24

10. Entwurf einer Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu den §§ 6, 51 und 106 Abs. 4 und 5 des Güterkraftverkehrsgesetzes25

Bedenken werden nicht erhoben.26

12. Antrag auf Zustimmung des Bundesrates zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstr., ehem. Bauwerft der Kriegsmarine29

Zustimmung.

14. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 32

Der Ministerrat beschließt, von einer Äußerung und einem Beitritt zu diesen Verfahren abzusehen.

15. Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Hopfenanbaues

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde.33

17. Entwurf einer Verordnung über die Durchführung einer Statistik der Bautätigkeit und der Wohnraumvergaben 36

Der Ministerrat beschließt, von den in der BR.-Drucks. Nr. 45/1/53  unter Ziff. II enthaltenen Empfehlungen diejenigen unter 1b, 2a, b, 3, 4, 5 und 6 zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen unter Ziff. 1a und 1c.37

18. Benennung von Mitgliedern für die Aufnahme- und Beschwerdeausschüsse in den Notaufnahmedienststellen38

Zustimmung.

19. Vorschlag für die Ernennung eines ständigen Mitglieds beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen 39

Der Ministerrat schließt sich der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, Regierungsrat Karl-Heinz Kinne 40 als ständiges Mitglied des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen zu ernennen, an.41

20. Entwurf einer Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes 42

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs.  GG.43

B Antrag auf Änderung des Art. 14 Abs.  GG 45

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, Hamburg habe einen Initiativgesetz-Antrag gestellt, der Fragen des Baurechts und der Städteplanung behandle, dazu einen zweiten Antrag, den letzten Satz des Abs. 3 des Art. 14  GG im Wege der Verfassungsänderung zu beseitigen. Dieser Satz bestimme, daß bei Enteignungen wegen der Höhe der Entschädigung im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offenstehe.

Der Ministerrat habe am 4.11.1952 beschlossen,46 diesen Antrag nicht zu unterstützen, dagegen habe er in der Sitzung vom 17.2.1953 nun doch dem Initiativ-Antrag Hamburgs zugestimmt. Die Behandlung des Antrags im Bundesrat sei abgesetzt worden, sodaß noch eine Möglichkeit bestehe, den letzten Beschluß zu revidieren.

Bei dem Beschluß vom 4.11.1952 sei das Kabinett davon ausgegangen, daß grundsätzlich Änderungen des Grundgesetzes vermieden werden müßten, außerdem sei man der Meinung gewesen, daß bei einer Streichung des Satzes 4 des Abs. 3 des Art. 14  GG weitere Gesetzesänderungen notwendig seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, seiner Meinung nach sei es nicht richtig, jetzt schon Verfassungsänderungen herbeizuführen, deshalb schlage er vor, es beim ersten Beschluß vom 4.11.1952 zu belassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß für den letzten Beschluß städtebauliche Gründe maßgebend gewesen seien und die Erwägung, daß in Art. 14 über die Berechtigung einer Enteignung die Verwaltungsgerichte, über die Höhe der Entschädigung dagegen die ordentlichen Gerichte zu entscheiden hätten.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, den Beschluß vom 17.2.1953 nicht aufrecht zu erhalten, dagegen bei dem vom 4.11.1952 zu verbleiben.

II. Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung der Heimatauskunftstellen 47

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dieser Entwurf regle die Einrichtung der Heimatauskunftstelle für Vertreibungsschäden nach der 1. DV zum Feststellungsgesetz.48 Sie würde als dem Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete Dienststelle beim Landesausgleichsamt eingerichtet werden.

Bedenken gegen den Entwurf seien nicht erhoben worden, es werde nur angeregt, in § 1 Abs. 1 den Relativsatz:

„Die nach der 1. Verordnung … einzurichten sind“ zu streichen, nachdem die erwähnte Verordnung schon in dem Einleitungssatz zitiert sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit dieser Streichung einverstanden, worauf der Ministerrat beschließt, der Verordnung zuzustimmen.49

III. Pfandbrief-Emission der Bayerischen Gemeindebank 50

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, der Ministerrat habe am 16.12.1952 beschlossen, den Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr zu beauftragen, nochmals mit der Bayerischen Gemeindebank und den bayerischen Pfandbrief-Instituten zu verhandeln, damit unter Umständen doch noch eine Einigung über die Pfandbrief-Emission der Gemeindebank zustandekomme. Diese Verhandlungen, die er in der Zwischenzeit geführt habe, könnten jetzt als gescheitert betrachtet werden.51

Die Gemeindebank habe ihren Antrag bereits am 30.6.1952 eingereicht und die Genehmigung des damals zuständigen Staatsministeriums52 für Wirtschaft verlangt. In der Zwischenzeit, nämlich am 1.2.1953, sei das Kapitalverkehrsgesetz in Kraft getreten, ein Bundesgesetz, das die Entscheidung über derartige Anträge dem Bundesministerium für Wirtschaft übertrage,53 wobei der zuständige Landeswirtschaftsminister lediglich nach § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes den Antrag mit einer Stellungnahme vorzulegen habe. Die rechtliche Situation sei klar, die Gemeindebank habe durch die vom Staatsministerium des Innern genehmigte Satzungsänderung die Möglichkeit, Pfandbriefe auszugeben, er als Wirtschaftsminister habe keine Gründe, diesen Antrag abzulehnen und werde ihn deshalb vorlegen.
Auf Frage des Herrn Staatsministers Dr. Oechsle erwidert Staatsminister Dr. Seidel, er werde den Antrag dem Bundesministerium für Wirtschaft mit den Stellungnahmen der Gemeindebank und der bayerischen Pfandbrief-Institute überreichen.54

IV. Platterhof auf dem Obersalzberg 55

Staatsminister Zietsch teilt mit, er habe dem amerikanischen Generalkonsul in München brieflich mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen es die Staatsregierung für möglich halte, den Platterhof der amerikanischen Armee zum Wiederaufbau zu übergeben, nämlich gegen die Freigabe von Hotels in Berchtesgaden und am Königssee. Die Amerikaner hielten nach wie vor an ihrem Angebot vom 10.2.1953 fest, etwa 400 Räume freizugeben, wenn sie den Platterhof als Erholungsheim der Armee ausbauen könnten.

Wie dem Ministerrat bekannt sei, habe das Finanzministerium vorher längere Zeit mit Konsul Lahmann verhandelt; dieser habe jetzt einen anderen Vorschlag gemacht, nämlich den sog. Gutshof Obersalzberg zu erwerben und zwar im Erbbaurecht.

Ein schriftliches Angebot Lahmanns sei bereits eingegangen, sodaß die Schwierigkeiten, die wegen des Platterhofes mit Lahmann hätten eintreten können, nun aus dem Weg geräumt seien.

Der Garagenbau, der auf Wunsch der Rechtsanwälte Konsul Lahmanns nicht abgerissen worden sei, müsse jetzt allerdings abgetragen werden; darüber werde noch mit der Abbruchfirma Gebr. Schmölzl verhandelt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, möglichst bald eine Mitteilung an die Presse hinauszugeben, was

Staatsminister Zietsch zusichert.56

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt in diesem Zusammenhang bekannt, daß die nächste Pressekonferenz am Donnerstag, den 5. März, vormittags 9.30 Uhr in der Staatskanzlei stattfinden wird.

V. Anorgana, Gendorf 57

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß er außer der allen Herren Ministern und Staatssekretären vorliegenden Vormerkung über die Anorgana in Gendorf 58 auch die Abschrift eines Briefes der Direktion der Bayerischen Vereinsbank an den Herrn Staatsminister der Finanzen erhalten habe, in dem u.a. gegen die beabsichtigte Prüfung der Anorgana durch die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung Einspruch eingelegt werde, da dies eine erneute Verzögerung der Entscheidung bedeuten würde. Die Vereinsbank betone, sie könne in diesem Fall die der Gesellschaft eingeräumten Kredite und Vorschüsse nicht mehr aufrecht erhalten.59

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß alle Einzelheiten über die derzeitigen rechtlichen Verhältnisse der Anorgana, ihre wirtschaftliche Lage, das künftige Programm usw. in der Vormerkung enthalten seien: in deren letzter Ziffer E sei dann noch von dem Verkaufsangebot, wie es richtig heißen müsse, der IG-Farbenindustrie-AG i. Liqu. die Rede.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert dann die Vormerkung im einzelnen und betont, das Finanzministerium habe seine Bereitwilligkeit erklärt, die Liquidationsmasse zu übernehmen, zuerst für einen Betrag von 2 Millionen DM, während dann die Entflechtungsgesellschaft das Angebot gemacht habe, dem bayerischen Staat die Vermögensmasse, die in der Verwaltung der Industrieverwaltungsges. m.b.H. (IVG) 60 stehe, für 3 Millionen DM61 zu überlassen.62 Das Finanzministerium habe sehr eingehend die bestehenden Verbindlichkeiten und die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung geprüft, genaue Untersuchungen vorgenommen und eine Reihe von technischen Gutachten eingeholt. Es besteht zwar die Möglichkeit, noch weitere Remontage-Kredite zu erhalten, damit sei es aber nicht getan. Vor allem sei es notwendig, erhebliche Beträge für die Abwicklung der Verbindlichkeiten bereit zu stellen, da sonst das Werk nicht weiter arbeiten könne. Leider habe sich gezeigt, daß von den Nachfolgegesellschaften der IG keine ins Gewicht fallende Unterstützung zu erwarten sei.

In Ziff. D sei der Kreditbedarf der Anorgana aufgeführt und zwar sowohl zur Abdeckung der dringlichsten Verbindlichkeiten als auch für Neuinvestitionen. In erster Linie müsse aber völlige Sicherheit darüber bestehen, daß der Betrieb auch wirklich weitergeführt werden könne. Alles in allem glaube er aber doch, daß das Verkaufsangebot der IG-Farbenindustrie-AG i. Liqu. angenommen werden müsse, wenn auch noch schwierige Verhandlungen mit der IVG geführt werden müßten. Nach einem eventuellen Ankauf müsse nämlich mit der IVG noch eine Auseinandersetzung über die Pachtung und den Verkauf der Gebäude, die dieser gehörten, geführt werden.

Staatsminister Dr. Oechsle betont, daß die Anorgana in der Tat das schwierigste Objekt sei, das aus der ganzen IG-Masse übrig geblieben sei und deshalb wohl auch dem bayerischen Staat angeboten werde. Was z.B. das Agfa Camera-Werk betreffe, so werde dieses jetzt doch mit der IG-Leverkusen verbunden.63 Die Angelegenheit sei schon deshalb sehr problematisch, weil noch keine endgültige Produktion für die Anorgana gesichert sei und außerdem die Verbindung mit der IVG bestehe. Wenn man rein kaufmännisch denke, könne man eigentlich auf das Angebot nicht eingehen. Auf der anderen Seite müsse aber auf die große Zahl der bei dem Werk beschäftigten Arbeitnehmer, nämlich rund 2 500, Rücksicht genommen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, was die Herren Staatsminister der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr zu dem Schreiben der Bayer. Vereinsbank sagten.

Staatsminister Dr. Seidel meint, nachdem der Ministerrat am 23.12.1952 beschlossen habe,64 die IG-Anteile zu erwerben, und jetzt ein Verkaufsangebot vorliege, müsse man sich schlüssig werden, ob dieser Beschluß aufrecht erhalten bleibe. Allerdings sage jetzt das Finanzministerium, zuerst müsse eine genaue Prüfung durch die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung stattfinden und die wirtschaftlichen Möglichkeiten für die Zukunft gesichert werden.

Staatsminister Zietsch weist im einzelnen auf das Protokoll des Ministerrats vom 23.12.1952 hin, nach dem sich damals eigentlich alle Herren über die Notwendigkeit, zuzustimmen, einig gewesen seien. Allerdings höre er jetzt, daß gerade die Kunststofferzeugung gefährdet sei und andererseits von den Sachverständigen die Anlehnung an ein Unternehmen der chemischen Großindustrie für unbedingt notwendig gehalten werde. Gerade darin liege natürlich eine besondere Schwierigkeit. Wenn seinerzeit im Landtag behauptet worden sei, der Staat kaufe hier ohne ein genügendes Produktionsprogramm und ohne völligen Einblick in die bestehenden Verpflichtungen, so sei daran natürlich schon etwas richtig.65 Vielleicht sei es doch noch möglich, durch Fortführung der Unterhandlungen eine weitere Klärung zu erreichen.

Staatsminister Dr. Seidel gibt zu bedenken, daß eine Anlehnung der Anorgana an eine der drei großen Nachfolgegesellschaften der IG innerhalb einer dreijährigen Sperrfrist, die erst vor kurzem zu laufen begonnen habe, nicht zulässig sei. Deshalb sei lediglich daran gedacht gewesen, das Werk bei der Aufstellung des Produktionsprogramms beratend zu unterstützen. Aber nicht einmal das sei erreicht worden, sondern nur eine Besprechung des etwaigen späteren Programms. Eine eigentliche Stellungnahme der führenden Leute der Nachfolgegesellschaften sei nicht zu erhalten gewesen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, man müsse versuchen, eine Produktion aufzubauen, die sich zwar der Hilfe der sog. Großchemie bediene, an sich aber völlig selbständig sei, da anders die IG-Gruppen die Anorgana als unliebsame Konkurrenz nicht dulden würden.

Staatsminister Dr. Seidel verweist auf die in C dargelegten Gutachten der Sachverständigen. Auch er glaube, daß auf lange Sicht gesehen eine Anlehnung an die chemische Großindustrie erfolgen müsse. Dies sei aber, wie gesagt, vorläufig nicht zu erreichen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths bezeichnet gleichfalls das Risiko, das beim Kauf übernommen werden müsse, als vorläufig unabsehbar, während

Staatsminister Dr. Oechsle der Auffassung ist, daß die Aktiva des Unternehmens überbewertet seien.

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß an sich die dem Ministerrat vom 23.12.1952 vorgelegten Ziffern sich inzwischen nicht geändert hätten, es aber heute darauf ankomme, zu entscheiden, ob noch eine weitere Prüfung vorgenommen, werden müsse oder nicht. Wenn das Finanzministerium die Prüfung bejahe, so könne er ihm nur zustimmen. Allerdings befürchte er, daß die Anorgana den jetzigen Zustand nicht mehr weitere vier Monate aushalte. Es frage sich deshalb, welche Zeit die Prüfung durch die Landesanstalt gegebenenfalls erfordere.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für möglich, daß die Anorgana schon während der Prüfung zusammenbreche und erkundigt sich, ob es möglich sei, in der Zwischenzeit einen Zustand zu schaffen, so daß wenigstens in den nächsten Monaten nichts passieren könne.

Auf Anfrage von Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert Staatssekretär Dr. Ringelmann, es seien zwar für den Ankauf 10 Millionen DM vorgesehen; wenn der Kaufpreis jetzt nur 3 Millionen DM betrage, so könne der Rest nicht für anderweitige Zwecke verwendet werden. Was die Prüfung betreffe, so glaube er, daß die Landesanstalt nur dann in kurzer Zeit zu einem Ergebnis kommen könne, wenn sie genaue Kenntnis davon habe, wie sich das Produktionsprogramm gestalten werde. Leider sei es aber nicht möglich, die Zukunft zu übersehen, zumal sich gerade in der chemischen Industrie die Verhältnisse sehr rasch änderten.

Seine Meinung gehe aber doch dahin, das Wagnis zu übernehmen, da der soziale Faktor eine so große Rolle spiele, daß man ihn notgedrungen berücksichtigen müsse. Ferner sei zu versuchen, eine langfristige Anleihe aufzutreiben. Vielleicht sei es richtig, die Beschlußfassung noch auszusetzen bis mit der IVG ein Einvernehmen hinsichtlich der Pachtmasse gefunden worden sei. Wenn das nicht gelinge, sei die Belastung tatsächlich so groß, daß man kaum ja sagen könne. Die Rechtslage der IVG sei insofern nicht sehr günstig, weil nicht feststehe, ob das ganze Gelände mit den Gebäuden tatsächlich in das Eigentum der Montan-Union übergegangen sei, aus der die IVG entstanden sei. Vielleicht könne es gelingen, in diesem Punkt den Bundesfinanzminister auf die bayerische Seite zu bringen.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt diesem Vorschlag zu und meint, vielleicht könne man in der Zwischenzeit auch Aufschluß über das Anlage- und Umlaufkapital bekommen. An sich seien 32 Millionen eingesetzt. Wenn sich ergebe, daß dies zu hoch sei, so würde das natürlich eine weitere Belastung bedeuten.

Staatssekretär Dr. Nerreter erkundigt sich, ob keinerlei Möglichkeit bestehe, die 2 400 oder 2 500 Arbeitskräfte anderswo unterzubringen.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, die Mehrzahl der Arbeitnehmer würde keine Arbeitsplätze mehr finden, da sie nur in der chemischen Industrie verwendet werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, zu prüfen, ob

a) die Produktion weitergeführt werden könne,

b) es verantwortet werden könne, das Werk zu schließen,

c) welche Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft bestünden.

Seiner Meinung nach müßten sich Finanz- und Wirtschaftsministerium grundsätzlich einigen und dem Ministerrat einen gemeinsamen Vorschlag machen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, die Produktion könne vielleicht zwei Jahre weitergehen, in der Zwischenzeit müsse aber alles versucht werden, um ein neues Programm aufzubauen. Er halte die Vorschläge der Sachverständigen für gut begründet und höchst beachtenswert. Der Ministerrat müsse sich darüber klar werden, was in zwei Jahren zu geschehen habe, da ja dann auch die Frage der Investition von etwa 20 Millionen auf ihn zukommen werde.

Staatsminister Dr. Seidel fragt an, wie es sich mit der Schadensersatzforderung der Vereinsbank verhalte.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, das Staatsministerium der Finanzen halte eine Schadensersatzforderung nicht für berechtigt.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die bisherige Aussprache dahin zusammen, daß es offensichtlich notwendig sei, noch einmal gemeinsam von den beteiligten Ministerien den ganzen Fragenkomplex prüfen zu lassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann begrüßt diesen Vorschlag mit dem Hinweis, daß es ihm dann auch möglich sei, einen gewissen Druck auf die IVG bei den Verhandlungen auszuüben. Er glaube, daß in etwa 14 Tagen ein neuer Vorschlag gemacht werden könne.

Der Ministerrat beschließt, die Frage der Anorgana GmbH nochmals durch die Staatsministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr prüfen zu lassen und sie dann auf die Tagesordnung der Ministerratssitzung vom 17. März 1953 zu setzen.66

Anorgana

VI. Einrichtung eines Ausländer-Auffanglagers im Lager Valka67

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß sich die Stadt Nürnberg auf das heftigste gegen die zwischen der Bundesregierung und der Staatsregierung vereinbarte Einrichtung eines Ausländer-Auffanglagers im Lager Valka zur Wehr setze.68 Herr Staatssekretär Dr. Oberländer habe sich schriftlich und dann auch noch persönlich bemüht, die Vertreter der Stadt auf die Notwendigkeit dieser Lösung hinzuweisen; alle Versuche seien aber vergeblich gewesen.69

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, er selbst habe auch ein beruhigendes Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Bärnreuther 70 gerichtet, auf das er aber noch keine Antwort habe.71 Vielleicht sei es doch zweckmäßig, wenn Herr Staatsminister Dr. Hoegner die beiden Bürgermeister72 von Nürnberg zu sich bitte.

Staatssekretär Dr. Nerreter meint, die Stadt Nürnberg befürchte, daß durch die Errichtung dieses Lagers viele unerwünschte Elemente in unmittelbarer Nähe der Stadt Nürnberg untergebracht würden, was ja in der Tat eine schwere Belastung für die Gemeinde darstellen müsse.73

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß Nürnberg sich überhaupt gegen jedes Ausländerlager wehre, hier aber tatsächlich nichts mehr zu machen sei, nachdem der Vertrag mit dem Bund abgeschlossen worden sei. Irgendwelche Kosten erwüchsen Nürnberg nicht, da diese sämtlich vom Bund erstattet würden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß trotz des Widerstandes der Stadt Nürnberg an dem Vertrag festgehalten wird.74

Valka/Langwasser

VII. Einführung der Wahlgesetznovelle im Kreis Lindau 75

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß die Wahlgesetznovelle, durch welche die Nachwahl abgeschafft worden sei, vom Kreistag in Lindau einstimmig genehmigt worden sei und jetzt veröffentlicht werde. Das habe zur Wirkung, daß Herr Staatsminister Weinkamm als Nachfolger des verstorbenen Herrn Abg. Göttler in den Bayerischen Landtag einziehe.

Nachwahlen, zum

VIII. Entschließung des Rundfunkrats zum Fall Walter v. Cube 76

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, der Rundfunkrat habe sich gestern mit dem Fall Cube beschäftigt und einstimmig eine Entschließung angenommen, die im wesentlichen nur feststelle, daß sich Herr von Cube des Unterschieds zwischen seiner Tätigkeit als Chefredakteur des Bayerischen Rundfunks und als Kommentator bewusst sein müsse.

IX. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Bayern 77

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich bei Herrn Minister Weinkamm, wann mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes an den Ministerrat gerechnet werden könne.

Staatsminister Weinkamm erwidert, der Entwurf sei jetzt fertiggestellt und bereits auf dem Weg zu den einzelnen Ministerien, er könne also demnächst im Ministerrat behandelt werden.78

X. Schulbuch-Verlag79

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt auf den Beschluß des Landtags zu sprechen, wonach der Schulbuch-Verlag aufgelöst werden müsse und der bayerische Staat sich in Zukunft auch nicht mehr daran beteiligen dürfe.80 Er halte diesen Beschluß für einen Eingriff in die Exekutive, wie er noch selten da gewesen sei. Seiner Meinung nach handle es sich hier um eine Schädigung des Grundstockvermögens, weshalb der Ministerrat ein Gutachten des Obersten Rechnungshofes einholen solle dahingehend, ob dieser Beschluß das Grundstockvermögen beeinträchtige und demnach ein Gesetz erforderlich sei.

Staatsminister Zietsch erklärt, in dem Beschluß heiße es, die Staatsregierung habe bis 1.9.1953 dem Landtag Bericht zu erstatten. Er halte es für richtig, zunächst zu verhandeln und je nach dem Ergebnis dem Landtag Bericht zu erstatten. Dann könne immer noch gesehen werden, ob der Beschluß tatsächlich in der jetzigen Form aufrecht erhalten werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.81

Bayerischer Schulbuch-Verlag

XI. Freigabe deutscher Warenzeichen durch Argentinien

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Deutschen Botschafters in Argentinien, Dr. H. Terdenge,82 bekannt, dem es gelungen sei, von den insgesamt 2 504 beschlagnahmten deutschen Warenzeichen 1 365 frei zu bekommen. Bei den bayerischen Industriebetrieben handle es sich u.a. um Togal, M.A.N., Faber, Staedtler, Hackerbräu und Löwenbräu, also recht bedeutende Betriebe.

Botschafter Dr. Terdenge habe damit wirklich einen bedeutenden Erfolg erzielt, der sicher auch Rückwirkungen auf die Behandlung des deutschen Eigentums überhaupt in Südamerika haben werde; er habe ihm dafür seinen besonderen Dank ausgesprochen.

XII. 25jähriges Bischofsjubiläum S. Excellenz des H.H. Erzbischofs Dr. Buchberger 83 in Regensburg

Der Ministerrat vereinbart, daß die bayerische Staatsregierung bei dieser Feier durch Herrn Staatsminister Dr. Schwalber vertreten werde.

XIII. Wiederaufbau des Bahnhofes in Aschaffenburg 84

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, in der Aschaffenburger Zeitung „Beobachter am Main“ würden heftige Angriffe gegen die bayerische Staatsregierung erhoben, weil diese angeblich die Schuld daran trage, daß der Bahnhof in Aschaffenburg noch nicht wieder hergestellt worden sei. U.a. werde in diesem Zeitungsbericht mit einer Volksabstimmung zugunsten Hessens gedroht.85

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, im Jahre 1951 habe der bayerische Staat mit der Bundesbahn verhandelt und ihr in dem sog. 5. Übereinkommen 7,7 Millionen DM Kredite zur Verfügung gestellt, damit in Bayern gelegene Bahnhöfe wieder aufgebaut worden könnten.86 In dem Vorentwurf dieses Übereinkommens sei auch ein Betrag von DM 300 000,- für Aschaffenburg vorgesehen gewesen, die Bundesbahn habe aber gebeten, diesen Punkt wieder fallen zu lassen, weil noch keine Einigung mit der Stadt erzielt worden sei. Das damalige Staatsministerium für Verkehr habe dem Wunsche der Bundesbahn entsprochen, aber die DM 300 000,- zur Wiederherstellung der Bahnsteigdecke belassen.

Die Verhandlungen zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Bundesbahn seien inzwischen abgeschlossen, ein weiteres Übereinkommen sei aber nicht getroffen worden, zumal dafür ja auch keine Mittel vorhanden seien. Er habe dem Oberbürgermeister der Stadt 87 empfohlen, in Verbindung mit der Wirtschaft des Untermaingebietes selber Mittel beizubringen, was an sich nicht allzu schwierig sein könne. Wenn in der Aschaffenburger Presse jetzt behauptet werde, der Staat habe seine Verpflichtungen Aschaffenburg gegenüber nicht erfüllt, so sei das völlig unrichtig, jedenfalls habe man verschwiegen, daß tatsächlich DM 300 000,- zur Verfügung gestellt worden seien, allerdings nicht für das Bahnhofsgebäude selbst.

XIV. Text des Bayern-Liedes

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, der Landtag habe vor einigen Monaten beschlossen, das Bayern-Lied in den Schulen lernen zu lassen; das Staatsministerium für Unterricht und Kultus schlage deshalb vor, im Ministerrat den Text endgültig festzulegen.88

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, es handle sich nur darum, in der zweiten Strophe die dritte Zeile gegenüber der früheren Fassung etwas abzuändern. Sie müsse nun folgendermaßen lauten:

„daß mit Deutschlands Bruderstämmen einig uns ein jeder schau“.89

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Text einverstanden.

XV. Simplicissimus-Verlag90

Staatsminister Dr. Oechsle erkundigt sich, wann im Ministerrat die Angelegenheit Simplicissimus-Verlag, die schon vor einiger Zeit kurz behandelt worden sei, zum Abschluß gebracht werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, an sich sei dies nicht allzu vordringlich. Man könne die Frage aber in einer der nächsten Sitzungen behandeln.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor