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...nem Beruf in Verbindung stünden.Art. 118 Abs. 4 BV lautet: „Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie mit einem Amt oder einem Beruf in Verbindung stehen. Sie sollen außerhalb des Amtes oder Berufs nicht geführt werden. Akademische Grade fallen nicht unter dieses Verbot.“ Er halte es durchaus für möglich, mit dieser Verfassung...

...präsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Verfassung (Art. 118 Abs. 4) die Verleihung von Titeln zulasse, wenn sie mit einem A...