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Nr. 125MinisterratssitzungDienstag, 28. Oktober 1952 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Abgrenzung der Verwaltungsbefugnisse zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt. II. Waldbesitz der Stadt Eger. III. Bayerische Lagerversorgung. IV. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern. V. Personalangelegenheiten. VI. Nachwahl im Stimmkreis Neuburg an der Donau. VII. Weihnachtsbeihilfe für Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. VIII. [UNESCO Jugendinstitut in Gauting]. [IX. Gesamtdeutscher Arbeitskreis der Land- und Forstwirtschaft]. [X. Tagung der Bayerischen Zentrale für Heimatschutz]. [XI. Ausstellung der Wasserverbände in München 1954]. [XII. Vogelau bei Straubing]. [XIII. Institut für Zeitgeschichte]. [XIV. Auswirkungen des Truppenübungsplatzes Hohenfels]. [XV. Bundesmittel für Kriegsgefangene]. [XVI. Feiertagsregelung am 1. November].

I. Abgrenzung der Verwaltungsbefugnisse zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt1

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Ministerrat habe am 9. September 1952 beschlossen, eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen und den Herrn Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr zum Abschluß zu ermächtigen. Die vom Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten aus gearbeitete Verwaltungsvereinbarung liege nun vor, ebenso ein Katalog über die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder, gegen den keine Bedenken erhoben worden seien.2

Dagegen meine Abt. III der Bayer. Staatskanzlei, es sei notwendig, die Vereinbarung, die zwischen der Bundesrepublik und dem Freistaat Bayern abgeschlossen werde, etwas anders zu formulieren, vor allem dahingehend, daß klar zum Ausdruck komme, der Bund habe keine Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Luftfahrt und diese würden ihm lediglich von Bayern zur Ausübung überlassen.3

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er habe gegen diesen Vorschlag keine Bedenken, frage sich aber, ob der Bund auch damit einverstanden sein werde.4

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, die Vereinbarung über Verwaltungsbefugnisse auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt wie folgt zu formulieren:

„Zwischen der Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, und der Bayerischen Staatsregierung, vertreten durch den Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr, wird folgende Vereinbarung getroffen:

Die im Bereich des Freistaates Bayern anfallenden Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiete der zivilen Luftfahrt werden bis auf weiteres nach Maßgabe der in der Anlage beigefügten Übersicht teils von Behörden des Bundes und teils von Behörden des Freistaates Bayern wahrgenommen. Soweit und solange hienach Zuständigkeiten des Bundes vorgesehen sind, beruhen diese darauf, daß der Freistaat Bayern die in Betracht kommenden Verwaltungsbefugnisse dem Bund zur Ausübung überläßt.

Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft“.5

II. Waldbesitz der Stadt Eger6

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, bayerische kommunale und private Waldbesitzer besäßen auf tschechoslowakischem Staatsgebiet Waldungen von insgesamt ca. 18500 ha, die natürlich jetzt völlig verloren seien. Andererseits besitze z. B. die Stadt Eger bei Neualbenreuth einen Haid von 634 ha,7 der von einem Oberförster selbständig bewirtschaftet werde, während die Einnahmen, die sehr erheblich seien, in ein gewöhnliches Konto flössen.8 Als Treuhänder sei im Jahre 1950 ein Dr. Pitroff9 eingesetzt worden, der ursprünglich dem tschechoslowakischen Konsulat in München die Bilanz habe vorlegen müssen, jetzt aber dem tschechoslowakischen Konsulat in Berlin Rechnung zu legen habe. Unter den Heimatvertriebenen sei in der letzten Zeit wiederholt die Frage aufgetaucht, ob man sich nicht in irgendeiner Form für den verlorenen Waldbesitz in Böhmen an dem tschechischen Besitz in Bayern schadlos halten könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, diese Angelegenheit habe bereits früher die Staatskanzlei beschäftigt, diese habe auch auf Grund von Unterlagen des Finanz- und Landwirtschaftsministeriums eine Stellungnahme an das Auswärtige Amt abgegeben, das dann eine Anfrage des Bundestagsabg. Bodensteiner10 beantwortet habe, auf die Sache aber nicht mehr zurückgekommen sei.11 Wenn für den Waldbesitz der Stadt Eger, also einem reinen Privatbesitz, ein deutscher Abwesenheitspfleger bestellt werde, so könne man nichts dagegen haben, die Bestellung des Treuhänders Dr. Pitroff sei aber doch recht merkwürdig. Seines Erachtens müsse man versuchen, daß die Einkünfte auf ein Sperrkonto festgelegt würden.

Staatssekretär Dr. Oberländer weist noch darauf hin, daß unter den gegenwärtigen Umständen keinerlei Kontrolle über die Einkünfte und deren Verwendung bestehe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann spricht sich auch dafür aus, die Erträgnisse des Waldes auf ein Sperrkonto anzulegen und auf alle Fälle zu verhindern, daß die Gelder an die tschechische Vertretung in Berlin weitergeleitet würden.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit in diesem Sinne weiter zu verfolgen, wobei festgestellt wird, daß die Bayer. Staatskanzlei federführend ist.

III. Bayerische Lagerversorgung12

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist zunächst auf die Note des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. Oktober 1952, in der die gegenwärtige Lage der Bayer. Lagerversorgung eingehend dargelegt werde, ebenso wie die Vorschläge der Einkaufszentrale des bayer. Lebensmittelgroßhandels Coloniale, welche das Anstaltsgeschäft der Lagerversorgung übernehmen wolle. Vielleicht sei es möglich, mit der Coloniale ein Vorabkommen abzuschließen dahingehend, daß diese das Anstaltsgeschäft dann übernehme, wenn die Lagerversorgung selbst, also ein Teil des Personals, der Fuhrpark, die Gebäuden usw. an den Bund veräußert würden.13 Wahrscheinlich werde die Liquidation aber nicht vor dem 31. März 1953 erfolgen können.

Staatsminister Zietsch führt aus, bis jetzt habe der Bund zwar unverbindlich erklärt, an der Bayer. Lagerversorgung interessiert zu sein, sich aber noch nicht ausdrücklich zur Übernahme bereiterklärt. Vorläufig rentiere sich das Anstaltsgeschäft noch, das sei auch der Grund, weshalb der Handel ein Interesse an dem Betrieb habe. Da der Bund seine Bereitschaft zur Übernahme erst ab 31. März 1953 in Aussicht gestellt habe, müsse man aber damit rechnen, daß die Angriffe in der Zwischenzeit nicht aufhören würden. Vielleicht wäre es das zweckmäßigste, wenn man feststellen wurde, die Bayer. Lagerversorgung werde am 31. März 1953 liquidiert, in der Zwischenzeit aber den Bund veranlasse, spätestens bis Januar 1953 verbindlich zu erklären, ob erden Betrieb tatsächlich ab 1. April 1953 übernehmen wolle.14

Staatsminister Dr. Seidel hält es für richtig, einen Vorvertrag abzuschließen, und verweist auf die Note des Bundeskanzleramts vom 8. September 1952, in der in ziemlich unbestimmter Form das Interesse des Bundes an der Bayer. Lagerversorgung dargelegt, weiter aber gesagt werde, die politische Entwicklung sei zur Zeit noch nicht zu übersehen, es werde deshalb begrüßt werden, wenn als Zeitpunkt einer beabsichtigten Liquidation der 31. März 1953 vorgesehen werden könne. Das bedeute also, daß sich der Bund noch in keiner Weise festlegen wolle.

Staatsminister Zietsch wiederholt seinen Vorschlag, vom Bund bis Januar 1953 eine verbindliche Erklärung zu verlangen und meint, in der Zwischenzeit könnten weitere Verhandlungen mit der Coloniale wegen des Anstaltsgeschäfts geführt werden, bei denen allerdings darauf gedrungen werden müsse, daß eine sofortige Zahlung zu erfolgen habe, wenn es zu einem Vertrag komme.

Staatsminister Dr. Seidel gibt zu bedenken, daß bei einer Übernahme durch den Bund aus einem bayerischen Regiebetrieb ein Regiebetrieb des Bundes entstehen könne und empfiehlt, von Seiten des Finanzministeriums aus weiter mit der Coloniale zu verhandeln, allerdings zu anderen Bedingungen als wie sie von dieser vorgeschlagen würden.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Aussprache dahingehend zusammen, daß also das Finanzministerium in Verbindung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach zwei Seiten weiter verhandle, nämlich mit dem Bund und mit der Coloniale und unterstreicht abschließend die großen Verdienste, die sich die Lagerversorgung um die Versorgung der Flüchtlingslager, der Kriegsgefangenen und um die Schulspeisung erworben habe.15

IV. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern16

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Äußerungen der einzelnen Ministerien, die man im letzten Ministerrat noch für notwendig gehalten habe, noch nicht eingetroffen seien und ersucht, die Stellungnahmen beschleunigt abzugeben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich diesen Ausführungen an und betont, daß er ständig vom Sicherheitsausschuß des Bayer. Landtags gedrängt werde, den Entwurf vorzulegen.17

V. Personalangelegenheiten

Dienstzeitverlängerung des Oberfinanzpräsidenten Alexander Prugger18

Der Ministerrat beschließt, die Dienstzeit des Leiters der Oberfinanzdirektion München, Oberfinanzpräsident Alexander Prugger, der am 28. Oktober 1952 das 65. Lebensjahr vollendet, bis zum 31. März 1953 zu verlängern, nachdem Staatsminister Zietsch darauf hingewiesen hatte, daß das Bundeskabinett der Verlängerung der Amtszeit bereits am 26. September 1952 zugestimmt habe.19

VI. Nachwahl im Stimmkreis Neuburg an der Donau

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es sei notwendig, heute den Termin für die Nachwahl im Stimmkreis Neuburg an der Donau festzusetzen, der sich durch das Ableben des Herrn Abg. Dr. Gromer20 erledigt habe. Er schlage den 30. November 1952, den spätesten Termin, der möglich sei, vor.

Der Ministerrat beschließt, die Nachwahl in Neuburg an der Donau auf den 30. November 1952 festzusetzen.

VII. Weihnachtsbeihilfe für Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert daran, daß der Ministerrat im vergangenen Jahr beschlossen habe, für die Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenfürsorgeunterstützung 20 DM bzw. 5 DM als Weihnachtsbeihilfe zu gewähren. Bayern sei im Gegensatz zum Bund, der Beträge von 25 DM bzw. 10 DM festgesetzt habe, zu dieser Regelung gekommen, um einen größeren Personenkreis berücksichtigen zu können. Nachdem in diesem Jahr der Personenkreis eingeengt worden sei, würde das Festhalten an den Sätzen des letzten Jahres bedeuten, daß rund 48% der Empfänger von Arbeitslosenfürsorge ausgeschlossen würden. Er schlage deshalb vor, Weihnachten 1952 zwar den engeren Personenkreis zu belassen, aber die höheren Sätze von 25 DM bzw. 10 DM zu nehmen, was etwa 800000 DM ausmachen werde.

Der Ministerrat beschließt, die Weihnachtsbeihilfen an den vom Bund festgelegten Personenkreis zu gewähren, aber mit den vom Bund festgesetzten Sätzen von 25 DM und 10 DM.

VIII. UNESCO Jugendinstitut in Gauting21

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Brief von Mr. Thompson22 von der UNESCO bekannt, in dem es heiße, die zuständigen bayerischen Ministerien hätten noch keine Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln für die Ausstattung des Instituts in Gauting gefaßt. Er bitte ihn deshalb darauf hinzuwirken, daß diese Angelegenheit bald zufriedenstellend geregelt werde.23

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, der Brief von Mr. Thompson sei vom 15. Oktober 1952, er sei insofern überholt, als am 18. Oktober Verhandlungen zwischen Kultus- und Finanzministerium stattgefunden hätten. Strittig sei jetzt die Frage, aus welchen Mitteln die Instandsetzung und die Innenausstattung bezahlt werden solle, zumal es sich auch um Umbauarbeiten handle, die etwa 80000 DM erforderten. Was die Inneneinrichtung betreffe, so stehe das Kultusministerium auf dem Standpunkt, dies müsse dem Stil der Studentenheime einigermaßen ähnlich sein. Insgesamt würden für Bauarbeiten und die Innenausstattung ungefähr 220000 DM benötigt werden, wenn man den bisherigen Wünschen des Instituts entsprechen wolle. Jedenfalls werde aber versucht werden, den Betrag von 139000 DM für die Inneneinrichtung zu verringern. Die Verhandlungen mit dem Finanzministerium hätten zum Ziel zu klären, ob dieses in der Lage sei, aus seinen Rücklagen die erforderlichen Gelder zur Verfügung zu stellen. Was den Kauf des Gebäudes selbst betreffe, so sei dieser ein sehr günstiges Geschäft für den bayerischen Staat gewesen.

Wenn die Verhandlungen mit dem Finanzministerium zu einem Ergebnis geführt haben, werde es noch notwendig sein, die Genehmigung des Landtags einzuholen. Auf alle Fälle sei nicht zu bestreiten, daß die Instandsetzung usw. zu Lasten des bayerischen Staates gehen müsse, nachdem diesem das Haus gehöre.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er werde Mr. Thompson schreiben, daß noch Verhandlungen zwischen den beteiligten Ministerien schwebten und das Kultusministerium in ständiger Verbindung mit dem neuen Direktor des Instituts24 stehe. Weiter werde er darauf hinweisen, daß die Genehmigung des Landtags für die Bereitstellung von Mitteln erforderlich sei.25

[IX.] Gesamtdeutscher Arbeitskreis der Land- und Forstwirtschaft26

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist an Hand von verschiedenen Unterlagen auf die Tätigkeit des sogenannten „Gesamtdeutschen Arbeitskreises“, einer kommunistischen Organisation, die mit allen Mitteln versuche, die Bauern aufzuhetzen.

Staatssekretär Dr. Oberländer gibt daraufhin Einzelheiten über die Tätigkeit dieses Kreises bekannt.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Staatsminister Dr. Schlögl, von Seiten des Landwirtschaftsministeriums gegen die Hetzereien des Gesamtdeutschen Arbeitskreises aufzutreten und auch mit dem Bayerischen Bauernverband in Verbindung zu treten, damit dieser unter den Bauern aufklärend wirke. Außerdem halte er es für dringend notwendig, die Tätigkeit des Leiters dieses Kreises, eines Bauern Vinzenz Mayer27 aus Rimsting, besonders zu beobachten.

Staatssekretär Dr. Nerreter fügt hinzu, nachdem dieser Kreis ein hetzerisches Flugblatt wegen der Maul- und Klauenseuche herausgegeben habe, habe er die zuständige Abteilung des Innenministeriums veranlaßt, eine Richtigstellung auszuarbeiten und diese der Presse zuzuleiten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert noch daran, daß er Unterlagen über die Tätigkeit dieses Kreises dem Herrn Ministerpräsidenten bereits zugeleitet habe.

[X.] Tagung der Bayerischen Zentrale für Heimatschutz

Staatsminister Dr. Schwalber teilt mit, der Bayer. Rundfunk habe eine Reihe von Fragen an ihn gerichtet, die sich mit der Tagung der Zentrale für Heimatschutz befaßten, die kürzlich in Grünwald stattgefunden habe. Unter anderem werde gefragt, ob es in Bayern eine Landeszentrale für Heimatschutz gebe, ob sie ihre Tätigkeit schon aufgenommen habe und ob die Angaben über ihren Leiter richtig seien.

Ministerialdirektor Schwend gibt dazu Einzelheiten über die Pläne des Bundes bekannt, die sich aber noch in keiner Weise konkretisiert hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es müßten drei Fragen geklärt werden, einmal, welche Pläne der Bund wegen des Heimatschutzes habe, bzw. was er schon unternommen habe, ferner welche Auffassung die bayerische Staatsregierung dazu habe und schließlich, welches Ministerium federführend sein solle.

Staatsminister Dr. Schwalber meint, federführend sei wohl das Kultusministerium, eine Meinung, die von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner mit dem Hinweis bestätigt wird, daß das Innenministerium sich darauf beschränken könne, im Landesamt für Verfassungsschutz eine Stelle zur Ausarbeitung von Nachrichten zu errichten.

Ministerialdirektor Schwend schlägt vor, die Fragen des Rundfunks möglichst kurz zu beantworten, wobei man sich vielleicht darauf beschränken könne, zu erklären, die mit der geplanten Zentrale für Heimatschutz zusammenhängenden Fragen würden geprüft. Jedenfalls müsse jetzt wohl mit dem Bund und den anderen Ländern die Verbindung aufgenommen werden, damit dann dem Kabinett ein Vorschlag für eine endgültige Entscheidung gemacht werden könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[XI.] Ausstellung der Wasserverbände in München 1954

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, für 1954 sei eine große Ausstellung in München mit dem Motto: „Das Wasser als Urquell des Lebens“ geplant. Der Stadtrat München begrüße diese Ausstellung und sei bereit, einen Zuschuß von 350000 DM zu zahlen unter der Voraussetzung, daß der Bund und Bayern Zuschüsse in gleicher Höhe gewähren würden. Er halte diese Ausstellung für notwendig und schlage vor, 350000 DM zu bewilligen.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß er die Pläne der Ausstellung kenne und sie gleichfalls für sehr notwendig und bedeutsam halte. Inwieweit die Aufstellung über die Kosten stimme, könne man natürlich nicht beurteilen, er sei aber doch dafür, die Sache zu unterstützen. Das Staatsministerium des Innern könne den erforderlichen Betrag für 1954 als besonderen Titel beantragen. Falls das Staatsministerium des Innern die Unterlagen noch nicht bekommen habe, möge es sich diese doch sofort beschaffen. Aus den Unterlagen sei genau zu erkennen, in welcher Weise der Gesamtzuschuß von 1,05 Millionen DM verwendet werde.

Staatssekretär Dr. Nerreter bezweifelt die Notwendigkeit dieser Ausstellung und erklärt, für seine Person einem Zuschuß nicht zustimmen zu können.

Staatssekretär Dr. Oberländer entgegnet, die Gefahr, daß die Wasserversorgung Deutschlands nicht mehr ausreiche, sei außerordentlich groß und er halte es für sehr nützlich, in einer Ausstellung die Bedeutung des Wassers, die Gefährdung der Wasserversorgung und die notwendigen Hilfsmaßnahmen aufzuzeigen.

Auch Staatsminister Dr. Oechsle spricht sich dafür aus, die Ausstellung zu unterstützen, zumal diese sicher in einer anderen Stadt abgehalten werde, wenn München sich weigere mitzutun.

Der Ministerrat beschließt, zunächst die Unterlagen über da geplante Ausstellung anzufordern und dann einen Zuschuß von 350000 DM in Aussicht zu stellen.

[XII.] Vogelau hei Straubing

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Stadt Straubing habe sich darüber beschwert, daß das Staatsministerium der Finanzen die sogenannte Vogelau bei Straubing als Entschädigung für eine Grundstücksabtretung an einen Privatmann geben wolle. Er halte diese Beschwerde für begründet und sei gleichfalls dagegen, daß Staatsgrund an eine Privatperson abgegeben werde, weil diese als Entschädigung kein Geld annehmen wolle.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, die Verhandlungen müsse die Oberste Baubehörde führen, das Finanzministerium habe dann die Vertretung des Staates nach außen; jedenfalls werde es sich um diese Angelegenheit kümmern.

Der Ministerrat beschließt, daß die Abgabe der Vogelau bei Straubing unterbleibt.

[XIII.] Institut für Zeitgeschichte28

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Landtag am 15. Mai 1952 beschlossen habe, die Staatsregierung zu ersuchen, dem Institut für Zeitgeschichte behördliches Quellen- und Aktenmaterial auf Antrag zugänglich zu machen, insbesondere Akten der Staatskanzlei, der Ministerien, der Regierung, der Polizeidirektionen und der Spruchkammern. Der Ministerrat habe sich bereits am 24. Juni 1952 mit diesem Beschluß beschäftigt, am 25. September habe dann in der Staatskanzlei eine Besprechung aller beteiligten Ministerien stattgefunden.

Er habe nun an den Präsidenten des Bayer. Landtags einen Brief geschrieben, in dem zunächst ausgeführt werde, daß das Institut nicht den Charakter einer Einrichtung des öffentlichen Rechts trage und als nicht rechtsfähiger Verein im Sinne des §§ 54 BGB angesehen werden müsse. Deshalb sei es nicht möglich, dem Institut alle staatlichen Akten uneingeschränkt zur Auswertung zu überlassen. Es komme vielmehr nur eine Überlassung von Fall zu Fall in Betracht, die jeweils der Genehmigung des für die Verwaltung der Akten zuständigen staatlichen Behördenvorstands bedürfe. Schließlich weise er noch darauf hin, daß die sehr umstrittene Aufnahme der ersten Veröffentlichung des Instituts die jetzt festgesetzten Beschränkungen als angebracht erscheinen ließen.29

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Antwort an den Präsidenten des Bayer. Landtags einverstanden.

[XIV.] Auswirkungen des Truppenübungsplatzes Hohenfels30

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe eine Resolution des Kreisverbands Parsberg der CSU erhalten, in der die Neuinstandsetzung von Landstraßen, ferner der Bau einer Wasserversorgungsanlage für den Ort Hohenfels und schließlich die Entschädigung der anliegenden Gebiete für die schweren Ausfälle am Steueraufkommen gefordert werde. Von besonderer Bedeutung scheine ihm der zweite Punkt zu sein, nachdem behauptet werde, die Brunnen der Gemeinde Hohenfels seien durch Bohrungen der Besatzungsmacht völlig versiegt. Er werde den zuständigen Staatsministerien des Innern und der Finanzen Abschriften der Resolution zuleiten und bitte, die darin aufgestellten Wünsche und Forderungen prüfen zu lassen.

[XV.] Bundesmittel für Kriegsgefangene

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß im Landtag eine Anfrage kommen werde, ob es richtig sei, daß 56 Millionen DM, die der Bund für die Kriegsgefangenen bereitgestellt habe, von den Ländern zum Teil anders verwendet worden sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, die vom Bund zur Verfügung gestellten Beträge seien im wesentlichen an die heimgekehrten Kriegsgefangenen ausgezahlt werden. Allerdings habe Bayern verhältnismäßig zuviel erhalten, so daß noch ungefähr 3 Millionen DM vorhanden seien. Diese Gelder müßten aber noch zur Verfügung gehalten werden, weil immer noch Kriegsgefangene kämen. Auf alle Fälle sei es gut, wenn man diese Anfrage verhindern könne, da Bayern unter Umständen gezwungen werden könne, noch vorhandene Mittel an andere Länder zu überweisen.

[XVI.] Feiertagsregelung am 1. November

Staatsminister Weinkamm erkundigt sich, ob der 1. November auch in evangelischen Gegenden gesetzlicher Feiertag sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der 1. November generell in allen Gegenden Bayerns als gesetzlicher Feiertag zu gelten habe.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor