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Nr. 3MinisterratssitzungDienstag, 2. Januar 1951 Beginn: 18 Uhr Ende: 19 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatsminister Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Kohlenversorgung. II. Bundesratsangelegenheiten. III. [Empfänge]. [IV. Regierungserklärung]. [V. Anträge der Regierungsfraktionen].

I. Kohlenversorgung2

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, er habe am 29. Dezember eine Besprechung mit Herrn Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard gehabt, die verhältnismäßig rasch und vielleicht etwas zu leicht zu einer sehr günstigen Regelung in der Kohlenfrage geführt habe. Der Bundeswirtschaftsminister habe für die ersten 14 Tage im Januar für die oberpfälzische und oberfränkische Industrie ausreichende Ersatzmengen zugesagt und zwar pro Tag 2000 to Braunkohlenbriketts und 1000 to Steinkohlen, die nach Nürnberg geleitet und von dort weiterverteilt würden.

Heute seien zwei Herren seines Ministeriums in Bonn, um die Modalitäten für diese Lieferungen festzulegen, während er selbst bei seinem Aufenthalt in Bonn in dieser Woche sich auch noch um die Sache kümmern werde. Darüber hinaus habe er erreichen können, daß eine Konferenz der Länderreferenten einberufen werde, um die Art der bisherigen Verteilung der Kohle zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Bisher seien Richtmengen ausgeworfen worden, über die die Länder noch nie offiziell in Kenntnis gesetzt worden seien, wenn man sie natürlich auch herausgebracht habe. Diese Richtmengen gingen an das Kohlenkontor Mannheim, von dort aus würden sie weiter aufgeteilt.3 Dabei habe es häufig Mißhelligkeiten gegeben, so z.B. wenn vom Bayer. Wirtschaftsministerium aus gebeten worden sei, irgendeine Firma besonders zu beliefern; in diesem Fall seien dann willkürlich andere Firmen gekürzt worden.

Bayern habe nun den Vorschlag gemacht

1. offiziell von den Richtmengen verständigt zu werden,

2. vom Kohlenkontor Mannheim die Art und Weise der Verteilung mitgeteilt zu bekommen und

3. das Kohlenkontor an die Empfehlungen der Länder, wie die Richtmengen verteilt werden sollten, zu binden.

Mit diesem Vorschlag sei Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard einverstanden gewesen, wenn dies auch mit etwas Widerstand erfolgt sei.

Was die Ersatzlieferungen betreffe, so komme es jetzt natürlich darauf an, ob die Zusicherung auch eingehalten werde, wenn ja, seien die Schwierigkeiten überwunden; denn die zugesagten Mengen seien ausreichend bemessen und sogar etwas höher als die bisher aus der Tschechoslowakei bezogene Kohlenmenge. Im nächsten Ministerrat werde er über die weitere Entwicklung berichten.

Ministerpräsident Dr. Ehard dankt für diesen Bericht und stellt fest, daß er selbst bei seinem Aufenthalt in Bonn am nächsten Freitag sich um diese für Bayern so bedeutungsvolle Aufgabe kümmern werde.4

II. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen5

Ministerialrat Leusser führt aus, der Gesetzentwurf sei der Initiative des Bundestages entsprungen, er habe nicht die Billigung der Länder gefunden, so daß beschlossen worden sei, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Von bayerischer Seite seien vorwiegend verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden und zwar wegen der Eingriffe in die Personalhoheit der Länder und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden,6 Bayern stehe auch auf dem Standpunkt, daß es sich hier um ein Zustimmungsgesetz handle. Diese Argumente seien aber von der Mehrheit des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates nicht angenommen worden. Dagegen habe dieser Ausschuß eine Reihe von materiellen Verbesserungen vorgeschlagen.7

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, bei dem Entwurf handle es sich nur um eine vorläufige Regelung, während die endgültige noch auf sich warten lasse.8 Wenn er abgelehnt werde, so verstärke sich der Druck auf die Bundesregierung, ein endgültiges Gesetz zu Art. 131 herauszubringen. Bei dem jetzigen Vorschlag sei entscheidend die verfassungsrechtliche Seite und man müsse wieder feststellen, daß etwas beschlossen werden solle, wozu die Länder die Kosten zu tragen hätten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß auf Grund dieses Gesetzes die gesamte Personalpolitik der Gemeinden vom Bund aus beeinflußt werden könnte.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt gleichfalls, dieser schwerwiegende Eingriff in die Personalhoheit der Länder und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden könne nicht hingenommen werden. Außerdem sei aber auch die in dem Entwurf vorgesehene Ausgleichabgabe höchst bedenklich. Auch er spreche sich deshalb dafür aus, den Vermittlungsausschuß anzurufen.

Der Ministerrat beschließt, insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen den Vermittlungsausschuß anzurufen.9

2. Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten und Pensionsrentenversicherungen10

Ministerialrat Leusser berichtet, es handle sich auch hier um einen Initiativentwurf des Bundestages, gegen den das Justizministerium am 4. Dezember 1950 verfassungsrechtliche Bedenken erhoben habe. Der Bundestag wolle gleichfalls hier ein Geschenk aus der Tasche der Länder geben. Die Belastung der Länder werde dadurch tatsächlich so hoch, daß das Gesetz überhaupt nicht durchgeführt werden könne.11 Die Frage, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz handle, sei noch nicht geklärt.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, es handle sich zweifellos um eine Zustimmungsgesetz, welcher Auffassung sich Herr Ministerialrat Leusser nicht anschließen kann.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, man müsse zwischen der versicherungsrechtlichen und der finanziellen Frage unterscheiden, für die letztere Seite sei jedenfalls die Zustimmung notwendig, während bei der versicherungsrechtlichen Seite Zweifel bestehen könnten. Man müsse hier wie auch in anderen Fällen daran festhalten, daß eine Zustimmung des Bundesrates keinesfalls eine Verfassungsverletzung heilen könne.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten beschließt der Ministerrat, den Gesetzentwurf, falls es sich um ein Zustimmungsgesetz handle, abzulehnen, im anderen Falle den Vermittlungsausschuß anzurufen.12

3. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West)13

4. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 195014

Bedenken werden nicht geäußert.

5. Umlage des Bundesfehlbetrages für das Rechnungsjahr 1949

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, das wichtigste sei hier der Umlageschlüssel, wobei in erster Linie die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Rechnungsjahr 1949 zugrunde gelegt werden müßten; danach hätte Bayern rund 17,1% zu zahlen. Man könnte weiterhin sagen, man solle die Einnahmen aus den Reichssteuern für das zweite Halbjahr 1949 zugrunde legen, allerdings ohne die Zahlungen aus dem Finanzausgleich. Schließlich müsse darauf hingewirkt werden, daß der Finanzausgleich die unterschiedliche Belastung der Länder mit Kriegsfolgen berücksichtige. Keinesfalls dürfe einem Umlageschlüssel zugestimmt werden, der die Bevölkerungszahl mitberücksichtige. Er hoffe, daß man mit dem Vorschlag, die Reichssteuern für 1949 zugrunde zu legen, dabei aber die Finanzausgleichszahlungen nicht anzuerkennen, durchdringen werde. Bei derartigen Fragen kämen aber oft im Finanzausschuß und im Bundesratsplenum überraschende Mehrheiten zustande, weshalb er bitte, die Vertretung dem Finanzministerium zu überlassen.15

6. Ernennung des Oberregierungsrates Otto Ernst16 zum Mitglied des Kollegiums der Bundesschuldenverwaltung17

7. Entwurf eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen18

8. Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 195019

9. Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 195020

Bedenken werden nicht erhoben.

10. Entwurf einer Verordnung zur Überführung der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung in der britischen Zone21

Ministerialrat Leusser stellt fest, daß der bisher eingenommene ablehnende Standpunkt weiter beizubehalten sein werde.

Staatsminister Dr. Oechsle und Staatsminister Krehle stimmen zu, wobei der letztere darauf hinweist, daß die vorgesehene Regelung völlig unnötig sei, weil die bisherigen Aufgaben ohne weiteres den Landesbehörden bleiben können.22

11. Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz)23

Ministerialrat Leusser berichtet, es handle sich hier um ein im Bundestag verabschiedetes Gesetz, bei dem das Bayer. Landwirtschaftsministerium dringend die Zustimmung empfehle.24 Gegen § 11 Abs. 3 des Entwurfs, durch den der zusätzliche Milchpfennig eingeführt werden solle,25 seien von verschiedenen Ländern Bedenken geltend gemacht worden. Bayern sei aber mit den übrigen süddeutschen Ländern unbedingt dafür, diesen Abs. 3 beizubehalten.

In der Koordinierungssitzung habe der Vertreter des Wirtschaftsministeriums die Auffassung vertreten, daß die Preisbildung unbedingt in einer Hand vereinigt bleiben müsse und deshalb die Regelung des § 18 des Entwurfs abzulehnen sei;26 das Wirtschaftsministerium halte deswegen auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses für notwendig.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er werde unter Umständen seine Bedenken gegen § 18 zurückstellen und den Standpunkt des Bayer. Wirtschaftsministeriums selbst bei der Beratung des Preisgesetzes27 endgültig zusammenfassen. Wesentlich käme es darauf an, ob der § 11 Abs. 3 wirklich so schwerwiegend sei, wie das Landwirtschaftministerium behaupte.

Staatsminister Dr. Schlögl betont, durch § 11 Abs. 3 werde der zusätzliche Milchpfennig eingeführt und zwar falle 1 Pfg. unmittelbar an die Länder, ein weiterer an den Bund, der die Verteilung vorzunehmen habe. Bayern würde dadurch prozentual stärker beteiligt, als wenn der Milchpfennig ausschließlich bei den Ländern verbleibe.

Was die Preisregelung im § 18 betreffe, so sei es bekanntlich früher so gewesen, daß für landwirtschaftliche Preise das Reichsernährungsministerium federführend gewesen sei; der Bundestag habe sich bekanntlich auf den gleichen Standpunkt gestellt. Wenn der Vermittlungsausschuß angerufen werde, so werde dieses Gesetz noch weiter hinausgezögert, was für die Landwirtschaft außerordentlich ungünstig sei, zumal man auf dem Gebiet der Milch einen gesetzlosen Zustand habe. Er müsse sich deshalb dafür aussprechen, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen. Bei der Verwaltung des zweiten Milchpfennigs durch den Bund sei der Anteil Bayerns um 16% höher, was zweifellos einen erheblichen Vorteil bedeute.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß das Landwirtschaftsministerium diesen Milchpfennig als Staatseinnahme zu verbuchen habe und nur mit Zustimmung des Landtages darüber verfügen dürfe. Dagegen werde der Bundesanteil von Bonn aus verteilt und niemand habe darüber eine Kontrolle. Er sei dafür, doch den Vermittlungsausschuß anzurufen.

Staatsminister Dr. Schlögl gibt anschließend einen eingehenden Überblick über die bayerische Milchversorgung, bei der man zum Teil sogar28 auf Einfuhren z.B. aus Württemberg angewiesen sei, was den Preis natürlich sehr verteuere.

Im Laufe einer eingehenden Aussprache wird festgestellt, daß viel zuviel Molkereien eingerichtet worden seien, deren sogenannte Einzugsgebiete festgelegt seien und die nicht ohne weiteres geändert werden könnten. Dadurch werde die Milchversorgung der großen Städte gefährdet.

Ministerpräsident Dr. Ehard und Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner vertreten die Auffassung, daß es keinesfalls angängig sei, in Zukunft die Molkereien weiter zu unterstützen und zu sanieren, man müsse vielmehr danach trachten, die viel zu hohe Zahl zu verringern. Außerdem müsse möglichst bald die Frage überprüft werden, ob überhaupt noch eine Rechtsverpflichtung bestehe, eine Augleichsabgabe zur Stützung der nicht rentierenden Molkereien zu bezahlen. Ferner müsse untersucht werden, ob eine gesetzliche Möglichkeit gegeben sei, die Einzugsgebiete zu verändern.

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß auf Grund des alten Milchgesetzes Einzugsgebiete festgelegt worden seien, dagegen werde durch das jetzt vorliegende Gesetz das frühere Milchwirtschaftsgesetz aufgehoben.29 Er sei der Auffassung, daß man nun eine Möglichkeit habe, Ordnung in der Milchwirtschaft zu schaffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Auffassung an und ersucht Herrn Staatsminister Schlögl, Pläne ausarbeiten zu lassen, um jedenfalls eine baldige Änderung der Einzugsgebiete vorzunehmen.

Staatssekretär Maag führt aus, Bayern sei an sich durchaus in der Lage, genügend Trinkmilch zu produzieren, infolge des niedrigen Milchpreises werde aber von Bayern viel zu viel Milch verbuttert, an Schweine verfüttert usw. Eine Neuregelung der Milchwirtschaft sei unbedingt notwendig, der Preis für Trinkmilch müsse aber etwas hinaufgehen.

Anschließend wird die Frage der Verteilung des zweiten Milchpfennings durch den Bund besprochen,30 wobei Staatsminister Dr. Schlögl mitteilt, zunächst käme dieser Betrag in eine allgemeine Kasse des Bundesernährungsministeriums, der dann auf Grund der besonderen Schwierigkeiten der einzelnen Länder an diese verteilt werde. Bayern habe durch das Milchgesetz zweifellos Vorteile und könne mit 16% dieses Aufkommens rechnen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist demgegenüber darauf hin, daß in dem Entwurf über die Verteilung nichts stehe und der Bund tatsächlich völlig freie Hand habe. Das Bundesernährungsministerium verteile demgemäß nach eigenem Ermessen, während über die Verfügungsgewalt der Länder in dem Entwurf nichts enthalten sei. Er halte es für durchaus möglich, daß vom Bund aus auch Anweisungen abgegeben würden, in welcher Form die Länder die Beträge zu verteilen hätten.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, im Agrarausschuß sei eingehend über diese Frage gesprochen worden und Bundesernährungsminister Dr. Niklas31 habe ausdrücklich erklärt, die Summe werde global den Ländern zugewiesen, die nach § 11 Abs. 1 des Entwurfs gewisse Maßnahmen durchzuführen hätten.32

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Länder müßten so verfügen können, daß sie nicht vom Bund plötzlich ganz andere Verteilungsrichtlinien erhielten. Vielleicht könnte sich das Kabinett dahin einigen, daß eine entsprechende Erklärung zu § 11 Abs. 3 erbeten33 werde und andererseits die Bedenken gegenüber § 18 zunächst zurückgestellt würden.

Staatsminister Dr. Seidel behält sich vor, im Bundesrat zu dieser Frage selbst zu sprechen, wenn doch eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kommen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt sodann vor, von Bayern aus zunächst den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, dagegen zu § 11 Abs. 3 eine Erklärung in dem besprochenen Sinn abzugeben und zu Protokoll nehmen zu lassen. Wenn dies geschehen sei, könne man wohl zustimmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich damit einverstanden, erklärt aber nochmals nachdrücklich, der gesamte Fragenkomplex, der mit der Milchwirtschaft Zusammenhänge, müsse in der nächsten Zeit nochmals eingehend beraten werden, da es so wie bisher nicht mehr weitergehen könne.34

12. Lastenausgleich35

Staatsminister Dr. Seidel gibt bekannt, der Arbeitsstab des Sonderausschusses Lastenausgleich habe einen eingehenden Bericht zu dem Gesetzentwurf über den Lastenausgleich von 60 Seiten ausgearbeitet, der am Freitag im Sonderausschuß selbst beraten werden solle.36 Die Länderkabinette könnten dann in der Lage sein, bis 19. Januar dazu Stellung zu nehmen. Sich schon heute mit dieser Materie zu beschäftigen, sei wohl kaum möglich, es werde aber notwendig werden, in der nächsten Woche eine Sondersitzung abzuhalten und dann eingehend jeden einzelnen Teil37 durchzusprechen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.38

13. Aktion zur Förderung der deutschen Jugend (Bundesjugendplan)39

Ministerialrat Leusser teilt mit, der Koordinierungsausschuß schlage dem Ministerrat vor, Oberregierungsrat Dr. Laubenthal,40 den Leiter des Bayer. Landesjugendamtes,41 als Vertreter der bayerischen Jugendbehörden in das Kuratorium der „Aktion zur Förderung der deutschen Jugend“ zu benennen. Bayern sei schon durch Beamte des Kultus- und Arbeitsministeriums vertreten.42

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich damit einverstanden, worauf der Ministerrat beschließt, Oberregierungsrat Dr. Laubenthal zu benennen.43

14. Vermittlungsausschuß

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß sich der Vermittlungsausschuß am 17. Januar 1951 mit dem Entwurf eines allgemeinen Eisenbahngesetzes44 und dem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts45 befassen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß an sich nur der Ministerpräsident ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses sei, das Kabinett habe aber bisher immer je nach den beteiligten Ressorts Vertreter benannt. Er bitte die Herren Staatsminister des Innern und der Justiz zu vereinbaren, wer von ihnen den bayerischen Standpunkt im Vermittlungsausschuß vertreten werde.

15. Vereinbarung über die Verwaltung des Reichs- und Preußischen Vermögens46

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, der Bund nehme nach den Gesetzentwürfen vom 1. Dezember 1950 das gesamte Reichsvermögen für sich in Anspruch,47 wobei das Bundesfinanzministerium das erforderliche Verwaltungsvermögen auf die nunmehrigen Verwaltungsträger übertragen könne; außerdem nehme der Bund sämtliche Beteiligungen für sich in Anspruch. Die Gesetzentwürfe stützen sich im wesentlichen auf den Inhalt von Vorentwürfen, gegen die die Länder bereits im Juli/August 1950 Stellung genommen hätten.48 Unter diesen Umständen wäre es entschieden günstiger, der Verwaltungsvereinbarung, die zwischen den Ländern getroffen worden sei, zuzustimmen, wenn dadurch natürlich auch gewisse Schwierigkeiten entstehen könnten. Übrigens werde es sich bei der Abstimmung in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses über diese Frage nur um eine Probeabstimmung handeln.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.49


Abschließend wird vereinbart, daß in dieser Woche der Herr Ministerpräsident, die Herren Staatsminister Dr. Seidel, Dr. Schlögl und Dr. Oechsle sowie Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann nach Bonn fahren werden. Die Vertretung Bayerns soll dabei im wesentlichen von Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann wahrgenommen werden.

III. Empfänge50

Der Ministerrat beschließt, am 22. Januar 1951 im Prinz-Carl-Palais einen Empfang für das Konsularcorps51 und am 26. Januar 1951 gleichfalls im Prinz-Carl-Palais einen Empfang für die Presse zu geben.

[IV.] Regierungserklärung52

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob es möglich sei, am 9. Januar 1951 im Plenum des Landtags die Regierungserklärung abzugeben? Bisher fehlten noch die Beiträge des Finanz- und des Kultusministeriums.53 Der Rohentwurf könnte wohl bis 8. Januar fertiggestellt und am Vormittag dieses Tages beraten werden; allerdings sei die Zeit reichlich knapp.

Ministerialdirigent Dr. Schwend teilt mit, der Entwurf könne vielleicht schon am 6. Januar verteilt werden und dann am Vormittag des 8. Januar eingehend besprochen werden, so daß es möglich sei, die Erklärung am 9. Januar abzugeben und ihr dann die Aussprache folgen zu lassen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Außerdem wird vereinbart, unmittelbar nach der Regierungserklärung und der Aussprache im Landtag eine Pressekonferenz der Staatsregierung abzuhalten.54

[V. Anträge der Regierungsfraktionen]

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, auf die Fraktionen, welche die Regierung bildeten, dahin einzuwirken, daß nicht unvernünftige Agitationsanträge eingebracht würden. Jedenfalls müsse erreicht werden, daß die Anträge vorher in den Fraktionen besprochen werden und die Regierungsmitglieder Gelegenheit bekommen sollten, sich zu äußern.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

Die nächste Sitzung des Ministerrats wird auf den 3. Januar 1951 unmittelbar nach der Landtagssitzung, in der die Regierung ergänzt werden soll, festgelegt.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent