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Nr. 114MinisterratssitzungMittwoch, 19. Juli 1950 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Ministerialrat Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Barbarino (Finanzministerium), Ministerialdirigent Brunner1 (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Beratung des Staatshaushaltes 1950/51. II. Bundesangelegenheiten.

I. Beratung des Staatshaushaltes 1950/512

Ministerialrat Dr. Barbarino teilt zunächst mit, daß leider bei den Haushaltsverhandlungen das gewünschte Resultat, nämlich die Beseitigung des Fehlbetrages, nicht erreicht werden konnte. Ursprünglich habe sich der Fehlbetrag auf 512,7 Millionen DM beziffert, man habe ihn dann durch Ausgabeabstriche auf 325,7 Millionen DM und durch Höherschätzung der Einnahmen um 64,5 Millionen DM auf 122,5 Millionen DM verringert. Dabei müsse er bemerken, daß die Höherschätzung der Einnahmen aus Steuern das äußerste sei, was man habe machen können. Die Schätzungen des Finanzministeriums bei den Steuern seien übrigens durch einen Vergleich mit den Schätzungen des Instituts für Konjunkturforschung vollkommen bestätigt worden. Wenn nun bei der heutigen Besprechung alle Differenzpunkte, die noch zwischen dem Finanzministerium und den übrigen Ministerien bestünden, zu Gunsten des Finanzministeriums entschieden würden, so könnte der Fehlbetrag um weitere 31,2 Millionen DM auf 91,3 Millionen DM verringert werden. Die größte Differenz bestehe beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, nämlich in Höhe von 18,8 Millionen DM.

Im einzelnen handle es sich dabei um folgendes:

1. Landtag

Hier habe man Abstriche von insgesamt 330 Millionen DM vorgesehen, die zwar ursprünglich anerkannt, vom Landtag jedoch nachträglich zurückgezogen worden seien. Vielleicht wäre es möglich, daß sich der Herr Ministerpräsident mit dem Präsidenten des Landtags nochmals in Verbindung setze.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, diesen Punkt vorläufig noch offen zu lassen, er würde sich überlegen, in welcher Form man mit dem Landtagspräsidenten sprechen könne.

2. Verfügungsmittel der Ministerien

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, die Staatsministerien für Unterricht und Kultus und des Innern forderten 10000 DM, statt wie vom Finanzministerium vorgeschlagen 7000 DM.

Staatssekretär Dr. Sattler stellt fest, daß das Kultusministerium gegenüber ausländischen Gästen und für ähnliche Anlässe große Verpflichtungen habe und auf die Differenz von 3000 DM nicht verzichten könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller schließt sich diesen Argumenten an.

Es wird vereinbart, diesen Punkt zunächst noch zurückzustellen.

3. Unterhaltszuschüsse für Referendare3

[Ministerialrat Dr. Barbarino:] Hier sei ursprünglich ein Betrag von 2,4 Millionen DM vorgesehen gewesen, der dann auf 3,6 Millionen DM erhöht worden sei und nun nach Ansicht des Justizministeriums nochmals erhöht werden müsse. Das Finanzministerium habe vorgeschlagen, wieder auf den alten Betrag von 2,4 Millionen DM zurückzugehen. Tatsächlich seien die Aufwendungen in Bayern für die Referendare wesentlich höher als in allen anderen Ländern, so daß sogar die Gefahr bestehe, daß ein erhöhter Zustrom nach Bayern erfolgen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller macht darauf aufmerksam, daß es sich hier um eine politische Frage handle, zumal bereits ein Landtagsbeschluß über die Erhöhung der Unterhaltszuschüsse zustande gekommen sei.4 Allerdings gebe er zu, daß ein starkes Mißverhältnis gegenüber den anderen Ländern bestehe.

Ministerpräsident Dr Ehard regt an, zunächst nur 2,4 Millionen DM einzusetzen. Man könne dann bei den Landtagsverhandlungen mit dem Hinweis auf die Regelung in den anderen Ländern vielleicht zu einem Ergebnis kommen.5

4. Unterhaltszuschüsse an Referendare bei der Obersten Baubehörde

Der Ministerrat beschließt, nachdem es sich hier um ein ähnliches Problem handle, gleichfalls nur den vom Finanzministerium vorgeschlagenen Betrag von 663000 DM statt 723000 DM einzusetzen.

5. Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Ministerialrat Dr Barbarino betont, hier handle es sich um zwei besonders wichtige Dinge, nämlich um die Schulreform und die Seelsorgeergänzung.6 Hier schlage das Finanzministerium vor, die Lernmittelfreiheit fallen zu lassen und bis auf weiteres 5 DM Schulgeld im Monat zu erheben.7 Vielleicht sei es möglich, mit dieser Frage an den Landeskommissar heranzutreten, zumal ihm von dem Abgeordneten der SPD, Dr. Beck,8 mitgeteilt worden sei, die Sozialdemokratische Partei werde unter gewissen Bedingungen sich nicht dagegen wehren, wenn die Schulgeldfreiheit eingeschränkt werde.

a) Staatssekretär Dr Sattler führt aus, bei der Schulgeldfreiheit bestünden erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, von denen einige bereits eine 100%ige Befreiung vom Schulgeld eingeführt hätten. Die Lernmittelfreiheit habe sich im allgemeinen übrigens nicht günstig ausgewirkt.9

Ministerpräsident Dr Ehard stellt fest, daß unbedingt versucht werden müsse, an einem Schulgeld von 5 DM pro Monat festzuhalten und schlägt vor, das Finanzministerium solle eine entsprechende Vorlage für einen Brief an das Landeskommissariat für Bayern machen.10

Staatssekretär Dr. Sattler gibt zu erwägen, ob man nicht diese beiden Punkte mit den Amerikanern besprechen könne.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, dem Vorschlag des Finanzministeriums entsprechend den Betrag von 4 Millionen DM für die Schulgeldfreiheit zu streichen, dagegen die Frage der Lernmittelfreiheit und der hierfür angesetzten Mittel noch offen zu lassen.11

b) Zuschüsse für nichtstaatliche höhere und mittlere Schulen

Staatssekretär Dr. Sattler erklärt, hier habe das Staatsministerium der Finanzen eine Kürzung um 2 Millionen DM vorgeschlagen, demgegenüber beantragten diese Schulen die Zuschüsse in der bisherigen Höhe mit der Begründung, daß sie ohne entsprechende Beihilfen nicht mehr weiter machen könnten.

Die Frage der Zuschüsse für die nichtstaatlichen Schulen wird zunächst zurückgestellt.

c) Berufsschulen12

Staatssekretär Dr. Sattler bittet dringend, den vom Kultusministerium vorgesehenen Betrag von 2950000 DM zu belassen, da die Berufsschulen gerade jetzt von größter Bedeutung seien und in den letzten Jahren zweifellos vernachlässigt worden seien. Staatsminister Dr. Hundhammer lege besonderen Wert darauf, daß die Berufsschulen nicht gekürzt würden, wozu noch komme, daß sich auch der Landtag entschieden für die Förderung ausgesprochen habe.13

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, auch ihm gefalle die hier vorgesehene Kürzung gar nicht, zumal er auch der Auffassung sei, daß gerade den Berufsschulen eine ganz besondere Bedeutung zukomme. Es sei ihm fast noch lieber, wenn die Zuschüsse für die nichtstaatlichen Schulen gekürzt würden.

Staatssekretär Geiger schließt sich an und bezeichnet die Streichung bei den Berufsschulen als großen Fehler.

Ministerialrat Dr. Barbarino wendet ein, der Ansatz Kap. 415 Tit. 218 sei insgesamt um 8,5 Millionen DM höher als 1949.

Der Ministerrat beschließt sodann, zu Kap. 415 Tit. 218 dem Vorschlag des Finanzministeriums entsprechend die Zuschüsse für die nichtstaatlichen Schulen um 2 Millionen DM zu kürzen, dagegen für die Berufsschulen 2,5 Millionen aufzuwenden, die Mittel für diesen Zweck also nur um 450000 DM zu verringern.

Dieser Beschluß erfolgt gegen die Stimme des Herrn Staatssekretärs Dr. Sattler.

d) Staatliche höhere Lehranstalten

Staatssekretär Dr Sattler führt aus, hier handle es sich um Mittel für die Ausstattung von neuerrichteten Schulgebäuden, die bisher noch nicht eingerichtet werden konnten.

In der Aussprache erklärt sich Staatssekretär Dr. Sattler bereit, von den ursprünglich angeforderten 1,3 Millionen DM auf 1 Million DM herunterzugehen.

Es wird beschlossen, diesem Vorschlag zuzustimmen.

e) Mittelschulen

Staatssekretär Dr Sattler macht darauf aufmerksam, daß es sich hier um Mittelschulen handle, die im Zuge der Schulreform errichtet würden, sodaß es dem Kultusministerium unmöglich sei, hier nachzugeben.14

Ministerialrat Dr Barbarino wendet ein, Träger dieser Schulen sei der Kreis oder die Gemeinde, während der Staat nur die Personalausgaben zu bestreiten habe; was hier angefordert werde, sei aber ein Zuschuß zu den Sachausgaben.

Staatssekretär Dr Sattler erwidert, diese Auffassung sei nicht richtig, es handle sich lediglich um Personalausgaben und er müsse auf diesen Betrag bestehen bleiben, wenn schon die Zuschüsse für die nichtstaatlichen Schulen um 2 Millionen DM gekürzt werden.

Der Ministerrat beschließt, den vom Kultusministerium vorgeschlagenen Betrag von 339 Millionen DM zu belassen.

f) Freiwillige Leistungen an Schülerheime

Der Ministerrat beschließt, diese Leistungen dem Vorschlag des Finanzministeriums entsprechend auf 400 000 DM zu kürzen.

g) Bauernschule Ottobeuren15

Die Frage, ob für die Bauernschule Ottobeuren ein Betrag von 10000 DM eingesetzt werden solle, wird noch offen gelassen.

h) Graphische Hochschule München

Staatssekretär Dr. Sattler weist darauf hin, daß sich an der Finanzierung der Graphischen Hochschule auch die Stadt München und die Industrie beteiligen würden, so daß eine Streichung der vorgesehenen staatlichen Zuschüsse kaum zu verantworten wäre.

Dieser Titel des Kultusetats wird vorläufig noch offen gelassen.

i) Zuschüsse an andere Theater

Staatssekretär Dr. Sattler erklärt, die Übersicht sei in diesem Punkt nicht ganz richtig, da sich das Kultusministerium schon bereiterklärt habe, einer Kürzung auf 1,2 Millionen DM zuzustimmen. Von diesem Betrag seien 200 000 DM für die Wagnerfestspiele in Bayreuth bestimmt.

Staatssekretär Geiger tritt dafür ein, diesen Betrag zu belassen, da es nicht verantwortet werden könne, wenn die Festspiele infolge der Nichtbeteiligung Bayerns gefährdet würden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller regt an, daß Staatssekretär Dr. Sattler wegen der Zuschüsse für die nichtstaatlichen Theater nochmals mit dem Rundfunk verhandeln solle.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, es bei dem vom Kultusministerium vorgeschlagenen Betrag von 1,2 Millionen DM zu belassen.

k) Förderung der lebenden Kunst usw.

In der Diskussion über diesen Punkt konnte zwischen Kultus- und Finanzministerium keine Einigung zustande kommen, so daß die Frage noch offen bleibt.

l) Staatsgemäldesammlungen

Gegen den Widerspruch des Kultusministeriums wird beschlossen, den für Neuerwerbungen für die Staatsgemäldesammlungen eingesetzten Betrag von 40 000 auf 20 000 DM zu ermäßigen.

m) Seelsorgeergänzung16

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, die staatlichen Leistungen gegenüber der katholischen Kirche beruhen bekanntlich auf dem Konkordat, 17während sie gegenüber der evangelischen Kirche rein freiwillige Leistungen seien.18 Im vorigen Jahr seien für die katholische Kirche 3114000 DM, für die evangelische 1160000 DM zur Ergänzung des Seelsorgereinkommens gewährt worden und zwar in Höhe von 50 Pfg. pro Bekenntnisangehörigen. Die jetzige Anforderung des Kultusministeriums gehe von einem Betrag von 1,5 DM pro Kopf aus. Er habe aber den Eindruck, daß das Kultusministerium wohl einverstanden sein werde, wenn dieser Betrag auf 1 DM beschränkt werde.

Staatssekretär Dr. Sattler wendet ein, eine Kürzung auf 1 DM wird bei den Kirchen zu erheblicher Mißstimmung führen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, in dieser Angelegenheit mit den Fraktionen Fühlung aufzunehmen, damit keine politischen Auseinandersetzungen entstünden und vor allem diese Frage nicht für eine Wahlkampagne verwendet werde. Wenn man sich mit den Fraktionen beschlossen habe, könnte man sich dann auch mit den Kirchen ins Benehmen setzen.19

Staatsminister Dr. Ankermüller, unterstützt von Staatssekretär Dr. Sattler, spricht sich dafür aus, jedenfalls vor den Fraktionen erst mit den Kirchen zu verhandeln.

Ministerialrat Dr. Barbarino fragt an, ob man nicht gleich einen Betrag von 1 DM pro Kopf einsetzen könne, nachdem man ja doch wahrscheinlich zu diesem Ergebnis kommen müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe in dieser Frage schon eine Reihe von Schreiben, vor allem von Seiten der evangelischen Kirche erhalten und halte es für richtig, doch erst im Verhandlungsweg zu versuchen, ein Einvernehmen zu erzielen.

n) Altkatholische Kirche20

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Kultusministeriums entsprechend den vorgesehenen Betrag von 15000 DM zu belassen.

o) Darlehen für Studenten

Staatssekretär Dr. Sattler macht darauf aufmerksam, daß ein für Darlehen vorgesehener Betrag von 650 000 DM nicht aufgenommen worden sei.

Der Ministerrat beschließt, sich mit dieser Frage nicht zu befassen.

p) Staatstheater

Ministerialrat Dr. Barbarino weist darauf hin, daß hier der Zuschuß um 1 575 000 DM erhöht worden sei, er fürchte, daß hier keine wesentlichen Abstriche mehr gemacht werden könnten.

Staatssekretär Dr. Sattler erklärt dazu, nachdem alle Verträge bereits liefen, könne man hier nichts mehr ändern.

6. Wirtschaftsministerium

a) Landesgewerbeanstalt21

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, er habe hier verschiedene Möglichkeiten, entweder die Mittel in den außerordentlichen Haushalt aufzunehmen oder der Landesgewerbeanstalt ein Darlehen zu vermitteln. Es handle sich hier eigentlich überhaupt nicht um einen Differenzpunkt.

b) Institut für Wirtschaftsforschung22

Ministerialrat Dr. Barbarino stellt fest, daß das Finanzministerium vorgeschlagen habe, diesen Betrag von 100000 DM überhaupt zu streichen.

Staatssekretär Geiger wendet ein, es handle sich hier darum, daß das Institut für Wirtschaftsforschung in München bleibt, dessen Tätigkeit überall anerkannt werde. Das B. Wirtschaftsministerium habe größtes Interesse daran, daß dem Institut dieser Zuschuß gewährt werde.

Der Ministerrat beschließt, es bei dem eingesetzten Betrag von 100000 DM zu belassen.

c) Fremdenverkehr

Staatssekretär Geiger erklärt, hier sei zwar in der Übersicht kein Differenzpunkt, er müsse sich aber trotzdem dagegen wehren, daß die Beträge für den Fremdenverkehr von 720000 DM auf 300000 DM reduziert worden seien, er habe sich auch damit nie einverstanden erklärt.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller unterstützt Staatssekretär Geiger und betont, daß z.B. Österreich eine höchst großzügige Werbung für seinen Fremdenverkehr durchführe, wodurch Bayern ins Hintertreffen käme.

Da keine Einigung zu erzielen ist, wird dieser Punkt zurückgestellt.23

7. Landwirtschaftsministerium: Landwirtschaftsabgabe

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, die Landwirtschaftsabgabe sei im Haushalt nicht enthalten, sie gehe bekanntlich zurück auf die ehemalige Reichsnährstandsabgabe.24 Bei dem Gesetz über die Auflösung des Reichsnährstands25 sei das Finanzministerium nicht beteiligt worden. Die Abgabe betrage in Bayern 4,5 Millionen DM und werde durch ein Kuratorium verteilt, die Verwendung der Mittel sei durch das Gesetz geregelt. Das Finanzministerium stehe auf dem Standpunkt, daß der Staat wenigstens einen Teil der Mittel in Anspruch nehmen könne, wenn er Aufgaben durchführe, die an sich den berufsständischen Organisationen zugedacht seien.

Staatsminister Dr. Schlögl gibt zunächst folgenden Überblick über die Verteilung der Landwirtschaftsabgabe: 5% gingen an den Bund, 69% an den Bayer. Bauernverband, 7% an den Verband für den Nichtstaatswald, 5% an die kleinen Verbände für Obst-, Wein- und Gartenbau, während der Rest von ca. 14% zur Errichtung von Landwirtschaftsschulen gegeben werde.

Der Staat habe noch niemals Gelder verlangt, die ein Berufsstand ganz allein aufbringe, er halte es deshalb für unmöglich, von Staats wegen irgendeinen Betrag der Landwirtschaftsabgabe in Anspruch zu nehmen. In Württemberg-Baden sei zwar die Landwirtschaftsabgabe in den Etat aufgenommen worden, der württembergische Staat verlange aber gleichfalls von dieser Summe nichts für sich.

Ministerialrat Dr. Barbarino erwidert, es werde sich heraussteilen, daß für die gleichen Angelegenheiten parallel aus Haushaltsmitteln und aus Mitteln der Reichsnährstandsabgabe bezahlt würde.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit nochmals zu überlegen.

8. Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge

a) Lohnausfallvergütung

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, daß das Finanzministerium eine völlige Streichung des vorgesehenen Betrags von 1,5 Millionen DM vorgeschlagen habe, während das Arbeitsministerium bereit sei, sich mit 500000 DM zu begnügen.

Eine Einigung kommt nicht zustande und es wird vereinbart, diesen Punkt noch zurückzustellen.

b) Friedensblinde

Ministerialrat Dr. Barbarino weist darauf hin, daß das Gesetz über die Gleichstellung der Friedensblinden mit den Kriegsblinden,26 das nur in Bayern erlassen worden sei, dem B. Finanzministerium von allen anderen Ländern zum Vorwurf gemacht werde.

Staatsminister Krehle erklärt, das Arbeitsministerium müsse an diesem Gesetz unter allen Umständen festhalten, im übrigen müsse er darauf aufmerksam machen, daß der vorgesehene Betrag von 1,5 Millionen DM wahrscheinlich nicht ausreichen werde.

Auch dieser Punkt wird zunächst zurückgestellt.

c) Rückerstattung überhobener Staatszuschüsse an Sozialversicherungsträger

Ministerialrat Dr. Barbarino berichtet, nach einer Anordnung der Militärregierung habe der Staat ab 1945 den Fehlbetrag der Sozialversicherungsträger decken müssen, sodann sei das Sozialversicherungsanpassungsgesetz in Kraft getreten,27 das den alten Zustand wiederhergestellt habe. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes habe der Staat nach der Währungsreform viel mehr geleistet, als tatsächlich seinen Verpflichtungen entsprochen habe, nämlich 33 Millionen DM. 17 Millionen DM seien bereits zurückgezahlt worden, während man sich über die restlichen 16 Millionen DM noch nicht habe einigen können: Die Sozialversicherungsträger haben aus den ihnen gewährten Zuschüssen auch Bauten errichtet und Rücklagen gebildet. Über die strittigen Fragen laufe bereits in Württemberg ein Verwaltungsgerichtsverfahren. Er habe auch keinen Zweifel, daß in einem ähnlichen Verfahren in Bayern der Staat obsiegen würde. In diesem Falle müßten die Sozialversicherungsträger 16 Millionen DM zurückzahlen, vorsorglich habe man aber jetzt nur 8 Millionen DM eingesetzt. Wenn man ganz sicher wäre, daß man den Rechtsstreit gewinnen würde, könnte man ohne weiteres diese ursprünglich vorgesehenen 16 Millionen DM einsparen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß jedenfalls dem Vorschlag des Finanzministeriums entsprechend nur 8 Millionen DM eingesetzt werden sollen.

II.Bundesangelegenheiten

1. Nachtrag zum Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Mich, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz)28

Auf Vorschlag des Fferrn Ministerpräsidenten beschloß der Ministerrat, dem § 20a29 des Gesetzes zuzustimmen unter der Voraussetzung, daß der vom Agrarausschuß beschlossene Abs. 530 eingefügt wird.31

2. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Kapitalverkehr32

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß das Gesetz über den Kapitalverkehr33 nicht der heutigen verfassungsrechtlichen Situation nach dem Grundgesetz entspreche.34 Wenn die Sache nicht bereits im Rechtsausschuß am 20. Juli behandelt werde, sei es notwendig, sie dorthin zu verweisen.35Voraussichtlich werde eine Entscheidung nach Art. 12936 des Grundgesetzes erforderlich werden.37

3. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Zuckersteuergesetzes38

Es wird festgestellt, daß hier keine Bedenken bestehen und zugestimmt werden könne.

4. Benennung von Stellvertretern für den Ausschuß für Kapitalverkehr39

Es besteht Einstimmigkeit, daß Herr Staatsminister Dr. Seidel und Herrn Finanzsenator Dr. Dudek40 gewählt werden.41

5. Entwurf eines Gesetzes über die Finanz Verwaltung42

Ministerialrat Leusser berichtet, das Gesetz habe dem Vermittlungsausschuß Vorgelegen, das Finanzministerium halte aber den Vermittlungsvorschlag des Ausschusses nicht für ausreichend. Ob die Angelegenheit schon vom Bundestag verabschiedet worden sei, stehe noch nicht fest.

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, er habe bereits in Bonn Bedenken angemeldet, Minister Hilpert habe aber ziemlich überzeugend erklärt, der Vorschlag des Vermittlungsausschusses sei tatsächlich die einzige Möglichkeit und habe Aussicht, vom Bundestag angenommen zu werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß wohl zugestimmt werden müsse.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an43

6. Biersteuer44

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, mit der Biersteuer sei es leider nicht so gekommen, wie man erwartet habe und es komme nun darauf an, mit Bundesfinanzminister Schäffer eine Vereinbarung zu treffen. S. E. sei es nun notwendig, ein Schreiben an das Bundesfinanzministerium zu richten, daß Bayern nur zustimmen könne, wenn es eine befriedigende schriftliche Erklärung über die Höhe der Verwaltungskosten der Biersteuer erhalte.

Das Kabinett stimmt diesem Vorschlag zu45

7. Aufhebung von Vorschriften der Militärregierungen über Dezentralisierung von Banken46

Ministerialrat Leusser berichtet, der Beschluß des Wirtschaftsausschusses sollte schon in der Vorbesprechung an den Finanzausschuß verwiesen werden, der einen Unterausschuß zur Behandlung dieser Frage eingesetzt hat. Eine ersatzlose Aufhebung der Vorschriften der Militärregierung sei nicht möglich.

8. Entwurf einer Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes47

Ministerialrat Leusser teilt mit, die Bundesregierung habe gebeten, den Beschluß des Bundesrates vom 30. Juni zu § 4 letzter Absatz wieder zurückzunehmen.48 Bayern habe überhaupt gegen die Verordnung gestimmt, zumindest müsse aber an der neuen Fassung des §4 letzter Absatz festgehalten werden, damit ein gewisser Einfluß des Bundesrates gewährleistet sei.

Der Ministerrat beschließt, daß im Bundesrat entsprechend Stellung genommen werden solle.49

9. Wahl der Europaratsmitglieder50

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über seine Reise nach Bonn,51 wo er zunächst festgestellt habe, daß in der Frage der Europaratsmitglieder nichts geschehen sei. Bekanntlich habe der Bundestag beschlossen, die Mitglieder des Europarates nur aus seiner eigenen Mitte zu wählen, während der Bundesrat sich dafür ausgesprochen habe, das passive Wahlrecht nicht nur auf die Mitglieder des Bundestages zu beschränken. Der Bundesrat habe nun lediglich diesen Beschluß der Bundesregierung und dem Bundestag mitgeteilt, dabei habe es aber sein Bewenden gehabt. Schließlich seien Senatspräsident Kaisen52 und er selbst beauftragt worden, etwas zu tun, infolgedessen sei er nach Bonn gefahren und habe dort auch mit Bundeskanzler Dr. Adenauer gesprochen. Dieser habe gemeint, man würde sich wohl einigen können, im übrigen es aber abgelehnt, sich für die Wünsche des Bundesrats einzusetzen. Bei weiteren Besprechungen53 habe er festgestellt, daß in Bonn keinerlei Neigung bestehe, ein anderes Wahlgremium als den Bundestag anzunehmen. Entsprechende Beschlüsse lägen z.B. schon von der FDP und von der DP vor. Ob noch eine Möglichkeit bestehe, über die CDU/CSU Wünsche des Bundesrats zur Geltung zu bringen, stehe dahin.54

Staatssekretär Dr. Sattler weist darauf hin, daß die Mitglieder der europäischen Bewegung mit Recht betonen, daß man gute und sprachkundige Persönlichkeiten brauche.55 Außerdem haben sie sich seit Jahren für die europäische Idee eingesetzt, vor allem Eugen Kogon,56 und es sei ungerechtfertigt, ihre Vertreter jetzt überhaupt nicht zu berücksichtigen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es würde vielleicht doch dahin kommen, daß der Bundestag beschließe, er sei das einzige Wahlgremium, es könnten aber auch Persönlichkeiten gewählt werden, die nicht dem Bundestag angehörten. Es komme nun darauf an, sich hier im Kabinett klar zu werden, wer von bayerischer Seite vorgeschlagen werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr Müller regt an, den Herrn Abg. von Prittwitz57 vorzuschlagen, während

Staatsminister Dr Ankermüller außerdem Herrn Staatssekretär Dr. Sattler nominiert, bei dem nur die Schwierigkeit sei, daß er dem bayerischen Kabinett angehöre.

Ministerpräsident Dr Ehard stellt fest, daß versucht werden solle, Herrn von Prittwitz und Dr. Sattler vorzuschlagen, vielleicht könne man aber auch noch versuchen, über die Bundestagsfraktion noch jemand anderen aus Bayern unterzubringen.58 Im übrigen werde er noch mit Herrn Staatsminister Dr. Pfeiffer sprechen.59

10. Finanzhilfe für Schleswig-Holstein60

Staatssekretär Dr Müller teilt mit, das Bundesfiinanzministerium habe ein Gesetz vorgelegt, in dem die Frage der Subventionen für Schleswig-Holstein geklärt werden solle, dem man ja schon seit Jahren helfen müsse. Bayern habe den Antrag eingebracht, daß die Mittel für Schleswig-Holstein von den Ländern aufgebracht werden sollten, deren Steueraufkommen den Durchschnitt der anderen Länder übersteige.61 Natürlich hätten sich gegen diesen Antrag die finanzkräftigeren Länder gewehrt. Daraufhin hätten neue Besprechungen zwischen den Finanzministern stattgefunden, wobei schließlich vorgeschlagen worden sei, die steuerkräftigen Länder mit 80%, die übrigen mit 20% zu beteiligen; danach würden auf Bayern ca. 800000 DM im Monat entfallen.62Die Überprüfung dieses Vorschlags habe ergeben, daß Bayern sich dabei ungünstiger stelle als bei einfacher Aufschlüsselung nach dem Steueraufkommen pro Kopf der Bevölkerung. Nach der früheren Regelung habe Bayern nur 670000 DM pro Monat zahlen müssen.63 Nachdem diese festgestellt worden sei, habe er an Minister Hilpert ein Fernschreiben gerichtet, daß Bayern auf den Vorschlag der Finanzministerkonferenz nicht eingehen könne.64 Für die morgige nochmalige Sitzung des Finanzausschusses bitte er um Zustimmung des Ministerrats zu seiner Haltung.

Der Ministerrat beschließt, daß Herr Staatssekretär Dr. Müller entsprechend auftreten solle.65

11. Lebensmittelsubventionen66

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt zunächst fest, daß der Bundestag die Weiterzahlung der Subventionen beschlossen habe67 S. E. werde die ganze Frage überhaupt falsch gestellt, man müßte vielmehr versuchen genau zu prüfen, wem die Subventionen tatsächlich zugute kämen.

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, durch die Subventionen solle die Differenz zwischen dem Inlandspreis für Getreide von 320 DM pro to und dem Weltmarktpreis von 360–380 DM pro to ausgeglichen werden. Tatsächlich habe davon niemand einen Vorteil, da die Subventionen nur zur Verbilligung des Auslandsgetreides verwendet würden. Wenn die Subventionen wegfallen, würde sich der Inlandspreis dem Weltmarktpreis angleichen, was natürlich eine nicht unerhebliche Brotpreiserhöhung bedeuten würde.68

Staatssekretär Geiger meint, vom bayerischen Standpunkt aus habe man an der ganzen Sache kein besonderes Interesse. Wenn nämlich die Subventionen wegfielen, würde der bayerische Bauer auch 360 DM für seinen Weizen erhalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, eine Erhöhung des Preises für Weizen bringe zwangsweise eine Brotpreiserhöhung mit sich. Seiner Ansicht nach sei es dringend notwendig festzustellen, wie sich der Preis überhaupt auf Erzeuger, Händler und Bäcker verteile.

Staatsminister Dr. Schlögl stellt fest, daß besonders bei Weißbrot die Gewinnspanne der Bäcker sehr hoch sei, dagegen betrage der Anteil des Bauern am Semmelpreis nur 1/3.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, man könne die Frage der Subventionen nicht nur vom Brotpreis abhängig machen. Wenn die Subventionen abgebaut würden, müsse man vorher genau wissen, wer vom Bauern bis zum Verbraucher eingeschaltet sei und was dabei verdient werde.

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet anschließend über die geschlossene Sitzung des Bundesrates.69 Dabei sei eine Interpellation von Ministerpräsident Kop70 gekommen, die 12 Punkte enthalten habe. Im wesentlichen habe es sich um folgendes gehandelt:

a) Solle man die Subventionen weiter zahlen oder nicht? Er selbst habe dabei den Eindruck gewonnen, daß die Höhe sich schließlich nur auf 60–70 Millionen DM beziffern werde.

b) Für diese relativ kleine Subvention müßte entweder eine neue Steuer gefunden werden oder man könne die Mittel überhaupt nicht aufbringen; eine neue Steuer könnte z.B. die Fettsteuer sein.71

c) Übereinstimmend sei man der Meinung gewesen, daß die Subventionen den Bauern nicht zugute kommen würden. Im Verlauf der Sitzung habe Bundesminister Dr. Niklas72 erklärt, er stehe in Verhandlungen mit den Bäckern, die mehr oder weniger zugestanden haben, den Brotpreis auch ohne Subventionen halten zu können. Weitere Verhandlungen seien noch im Gang, unter anderem werde versucht, ein neues Brot herauszubringen, das nicht schlechter sei als das bisherige, aber weniger Weizenmehl enthalte.73 Das Ergebnis sei eigentlich gewesen, daß man sich auf den Standpunkt gestellt habe, wenn Bundestag und Bundesregierung die Subventionen beschließen, müßten sie auch angeben, woher die Mittel kommen sollten. Bundesfinanzminister Schäffer habe schließlich erklärt, es sei Sache der Länder und er müsse wissen, wie sich die Länderfinanzminister dazu stellten.

Staatssekretär Dr. Müller meint, man könne zurzeit die Subventionen nicht ganz ausschalten. Der Herr Ministerpräsident habe aber zweifellos damit recht, wenn er eine Verringerung der Gewinnspannen fordere.

Staatsminister Dr. Ankermüller bittet noch um entsprechende Unterlagen, da in der nächsten Bundesratssitzung die Sache wieder zur Sprache kommen werde.74

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, anscheinend sei das Bundeskabinett damit einverstanden, daß augenblicklich Subventionen in Höhe von ca. 80 DM pro to, also die Differenz zwischen Inland- und Weltmarktpreis, gezahlt würden. Wenn die Bundesregierung tatsächlich die Differenz subventioniere, könnte der Brotpreis gehalten werden. Für die Landwirtschaft mache das ca. 150 Millionen DM aus, sie sei aber bereit, nochmals dieses Opfer zu bringen unter der Voraussetzung, daß der Brotpreis gehalten werde. Im übrigen weise er nochmals darauf hin, daß bei Roggen die Preisspanne nicht übertrieben sei, dagegen werde bei Weizenbrot viel zuviel verdient.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister