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Nr. 17MinisterratssitzungDienstag, 6. März 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Initiativgesetzentwurf des Bayer. Senats zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als rassisch, religiös und politisch Verfolgte. II. Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz. III. Grenzmarkierungen und Schlagbäume an der Interzonengrenze. IV. Anträge auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der §§ 3 Abs. 3 und 5 des Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung vom 27. 7. 1950. V. Zuständigkeit in Auslieferungsverfahren. VI. Personalangelegenheiten. VII. Entwurf einer Gemeindeordnung. VIII. Bundesratsangelegenheiten. IX. Flüchtlingsbetriebe. X. [Arbeitsgemeinschaft Dachau]. [XI. Beflaggung am l. Mai]. [XII. Frankfurter Messe 1951]. [XIII. Dienstbetrieb am Karsamstag]. [XIV. Konferenz der Präsidenten der Oberpostdirektionen]. [XV. Landesentschädigungsamt].

I. Initiativgesetzentwurf des Bayer. Senats zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als rassisch, religiös und politisch Verfolgte1

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Bayerische Senat habe einen Initiativgesetzentwurf mit dem Ersuchen übersandt, diesen Entwurf gemäß Art. 39 der Bayerischen Verfassung2 dem Landtag vorzulegen. Der Zweck dieses Gesetzes sei im wesentlichen, das Gesetz vom 15.11. 1950 (GVBl. S. 224  ) abzuändern und zwar in der Weise, daß der Begriff des rassisch, religiös oder politisch Verfolgten genauer umschrieben werde, ebenso wie die Definition des „erheblichen Nachteils“. Durch ein Versehen sei dieser Gesetzentwurf liegen geblieben. Es sei deshalb dringend notwendig, ihn sobald als möglich im Hinblick auf Art. 39 dem Landtag zuzuleiten.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, das Finanzministerium halte es für notwendig, den Kreis der Verfolgten noch klarer zu umreißen. Es habe deshalb einen ähnlichen Entwurf vorbereitet, der wohl am besten mit dem Initiativentwurf des Senats dem Landtag zugeleitet werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, mit Rücksicht auf die Tatsache, daß dieser Entwurf des Senats schon am 26. 1. beschlossen worden sei, könne man nicht mehr länger mit der Vorlage an den Landtag warten.

Staatsminister Dr. Zorn sichert zu, den Entwurf des Finanzministeriums schon im nächsten Ministerrat vorzulegen.

Das Kabinett beschließt daraufhin, die Angelegenheit bis zum nächsten Ministerrat zurückzustellen, in dieser Sitzung dann aber endgültig abzuschließen.3

II. Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz4

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, gegen die Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz seien verschiedene Bedenken erhoben worden, zu denen er in seinem Schreiben vom 19. 2. 1951 Stellung genommen habe.5 Er betone nochmals, daß von der Arbeitgeberseite keine Einwendungen dagegen geltend gemacht worden seien, daß Wahlvorschläge auch von seiten der tariflich zuständigen Gewerkschaften eingebracht werden könnten.6 Der zweite Punkt, der von Wichtigkeit sei, bestehe in dem Vorschlag, vom reinen Verhältniswahlrecht abzusehen und ein kombiniertes Verhältnis- und Persönlichkeitswahlrecht einzuführen. Dieses Wahlverfahren wäre nur bei Gruppenwahl ohne Schaden für den Bewerber und eine Minderheitengruppe durchführbar. Er halte es aber nicht für zweckmäßig, für die Gruppenwahl andere Vorschriften zu setzen, hauptsächlich um die Wahlordnung nicht noch umfangreicher zu machen und um ihre Handhabung nicht zu erschweren.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß das Staatsministerium für Wirtschaft mit Schreiben vom 5. 3. 1951 noch eine Reihe von Abänderungsvorschlägen gemacht habe.7

Staatsminister Dr. Seidel ersucht, diese Einwendungen vor der endgültigen Entscheidung im Ministerrat nochmals zu prüfen.

Staatsminister Dr. Zorn fügt hinzu, daß auch das Finanzministerium Vorschläge ausgearbeitet habe und sie heute dem Arbeitsministerium zuleiten werde.8

Staatsminister Dr. Oechsle schlägt daraufhin vor, alle Einwendungen ihm noch heute schriftlich zuzustellen, dann könnte morgen oder übermorgen eine endgültige Referentenbesprechung stattfinden. Er sei aber dafür, auch für den Fall, daß keine völlige Einigung zustande käme, die Wahlordnung dem Landtag zuzuleiten und diesem die Entscheidung zu überlassen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.9

III. Grenzmarkierungen und Schlagbäume an der Interzonengrenze

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Landeskommissar habe ihn am 28. 2. 1951 davon unterrichtet, daß die amerikanischen Streitkräfte entlang der amerikanisch-sowjetischen Interzonengrenze keine Grenzmarkierungen und Schlagbäume mehr unterhalten würden und von der Bayerischen Staatsregierung die Errichtung und Erhaltung in Zukunft erwartet werde. Eine Abschrift dieses Briefes sei Herrn Staatsminister Dr. Hoegner bereits zugeleitet worden, damit das Innenministerium die notwendigen Maßnahmen treffen könne, vor allem über die Grenzpolizei. Dabei werde auch die Frage zu prüfen sein, wie weit nach Art. 73 Ziff. 5 GG10 der Bund zur Kostentragung verpflichtet sei.

Staatsminister Dr. Hoegner erklärt, die Grenzpolizei werde sich dieser Angelegenheit annehmen und auch die Verbindung mit dem Landeskommissariat aufnehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet abschließend, das Kabinett über den weiteren Verlauf der Sache zu unterrichten.

IV. Anträge auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der §§ 3 Abs. 3 und 5 des Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung vom 27. 7. 1930 (GVBl. S. 107  )11

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, der Verfassungsgerichtshof habe den Termin zur mündlichen Verhandlung über verschiedene Anträge auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmungen auf den 13. März 1951 angesetzt. Herr Ministerialdirektor Sachs12 habe fernmündlich vorgeschlagen, den Herrn Amtsgerichtspräsidenten Dr. Knör13 zum Bevollmächtigten der Staatsregierung zu bestellen.

Staatssekretär Dr. Koch fügt hinzu, das Justizministerium sei mit diesem Vorschlag einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Amtsgerichtspräsidenten Dr. Knör zum Bevollmächtigten der Staatsregierung vor dem Verfassungsgerichtshof zu bestellen.14

V. Zuständigkeit in Auslieferungsverfahren15

Staatssekretär Dr. Koch teilt mit, der Rat der Alliierten Hohen Kommission habe die Zuständigkeit in Auslieferungssachen mit gewissen Einschränkungen wieder auf die deutschen Behörden übertragen. An sich bestehe über die Zuständigkeit auf deutscher Seite ein alter Streit, früher schon zwischen Reich und Ländern, jetzt zwischen Bund und Ländern, der noch nicht entschieden sei.16 Sachlich sei diese Meinungsverschiedenheit für Bayern aber bedeutungslos, weil jedenfalls die Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung in den für Bayern wichtigsten Fällen, nämlich im Verkehr mit Österreich, der Schweiz und der Tschechoslowakei, den Landesregierungen obliege. Der Ministerrat müsse sich lediglich dahin entscheiden, ob in Bayern das Justizministerium oder der Herr Ministerpräsident oder eine andere Stelle zuständig sei, nachdem diese Dinge früher zu den Aufgaben des Ministeriums des Äußeren gehört hätten. Er schlage die Übertragung der Zuständigkeit auf das Staatsministerium der Justiz vor, soweit nicht bei Zoll- und ähnlichen Delikten für die Bearbeitung der Auslieferungssachen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen zuständig sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich damit einverstanden, ersucht aber, ihn bei politisch wichtigen Fällen zu unterrichten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann schlägt vor, daß die Staatskanzlei im Einvernehmen mit dem Justizministerium bzw. Finanzministerium die Verhandlungen führe, vor allem dann, wenn auch politische Gesichtspunkte eine Rolle spielten.

Der Ministerrat beschließt grundsätzlich, die Zuständigkeit in Auslieferungssachen dem Staatsministerium der Justiz bzw. dem Staatsministerium für Finanzen zu übertragen mit der Maßgabe, daß in politisch bedeutungs vollen Fällen die Staatskanzlei unterrichtet werde, sowie außerdem in Fällen, in denen eine Besatzungsmacht beteiligt sei.

Staatsminister Dr. Müller weist in diesem Zusammenhang auf den Fall des Studienrats Weisensee hin, dessen Todesurteil vor einigen Tagen vollstreckt worden sei.17 Man müsse noch mit einigen weiteren Urteilen dieser Art in Frankreich rechnen, da hier immer noch das sogenannte Kollektiv-Schuldgesetz in Kraft sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe sich in diesen Fällen wiederholt eingeschaltet, auch über das Bundesjustizministerium und Minister Roche.18

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt abschließend einen Überblick über die Versuche, im Fall Weisensee etwas zu erreichen, die schließlich zu einem Gnadengesuch an den Präsidenten der französischen Republik, Monsieur Auriol,19 geführt hätten. Prof. Rheinfelder20 habe in seinem Seminar eine Gedenkstunde abgehalten, aus der an sich die Franzosen nicht viel Aufhebens gemacht hätten. Es sei wohl nicht zweckmäßig, darüber hinaus noch weitere Demonstrationen zu inszenieren und er werde über diese Angelegenheit mit Herrn Professor Rheinfelder sprechen.

Staatsminister Dr. Müller stellt abschließend fest, daß das Kollektiv-Schuldgesetz in Frankreich tatsächlich nicht mehr haltbar sei.21

VI. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, der Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Andreas Leisner22 zum Ministerialrat und Mitglied des Obersten Rechnungshofs zuzustimmen.

2. Versorgung der Mitglieder der Staatsregierung23

Ministerpräsident Dr. Ehard weist auf einen Artikel in der Montagausgabe der Abendzeitung hin, in dem zum Teil unrichtige, aber immerhin sehr genaue und sachkundige Angaben über die Pensionsbezüge der früheren Kabinettsmitglieder enthalten seien.24 Zweifellos müßte der Artikelschreiber seine Auskünfte aus dem Finanzministerium erhalten haben.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt dazu, diese Angelegenheit werde sofort im Finanzministerium überprüft werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, Staatssekretär Jaenicke habe ihm berichtet, ein Schreiben der Staatshauptkasse bekommen zu haben, wonach er zuviel erhaltene Pensionsbezüge sofort zurückzahlen müsse. Er bitte, diese Angelegenheit zu klären und sobald als möglich die Pensionsregelung in Ordnung zu bringen.25

Staatsminister Dr. Zorn entgegnet, leider sei im Fall Jaenicke ein Fehler passiert. Er habe sofort eine Weisung gegeben, wonach die Rückzahlung auf einen längeren Zeitraum verteilt werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich sodann noch, ob Herr Jaenicke nicht in irgendeiner Form herangezogen werden könne. Er sei durchaus damit einverstanden, die Aufklärung des Auslands über das Problem der Heimatvertriebenen zusammen mit Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer zu übernehmen.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, es bestünden noch gewisse Schwierigkeiten, vor allem in der Richtung, daß Herr Jaenicke in München eine Wohnung und höhere Bezüge beanspruche.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend, in dieser Sache doch einen Weg zu finden und schlägt vor, Herr Staatssekretär Dr. Oberländer möge sich wegen der Raumfrage mit Herrn Ministerialrat Dr. Baer26 in Verbindung setzen.27

VII. Entwurf einer Gemeinde Ordnung28

Staatsminister Dr. Hoegner gibt bekannt, er habe gestern allen Kabinettsmitgliedern den Entwurf der neuen Gemeindeordnung zugeleitet.29 Vielleicht sei es das zweckmäßigste, diesen Entwurf nicht mehr eingehend im Ministerrat zu besprechen, sondern ihn möglichst bald dem Landtag vorzulegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, jedenfalls müsse die gutachtliche Stellungnahme des Senats, der ausdrücklich darum gebeten habe, abgewartet30 werden. Außerdem empfehle er, daß die einzelnen Ministerien die Gemeindeordnung besonders im Hinblick auf die Punkte, die sie besonders angingen, durchsehen sollten, dann könne die Behandlung im Ministerrat, die er doch für notwendig halte, leichter erfolgen.

Staatsminister Dr. Hoegner antwortet, der frühere Ministerrat habe sich schon des öfteren mit den Hauptproblemen der neuen Gemeindeordnung befaßt; die Meinungsverschiedenheiten zu wesentlichen Dingen verliefen quer durch alle Parteien. Er frage sich deshalb, ob es viel Wert habe, den Entwurf ausdrücklich im Ministerrat zu behandeln und halte es für besser, gleich den Landtag entscheiden zu lassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß doch die einzelnen Ressorts Gelegenheit haben müßten, die Dinge, die für sie von besonderer Wichtigkeit wären, zu prüfen; dabei handle es sich ja um verhältnismäßig wenig strittige Punkte. Wenn die Äußerungen der Ministerien vorlägen, könnte man sich dann über diese Streitpunkte unterhalten. In der Zwischenzeit habe ja der Senat Gelegenheit, sein Gutachten auszuarbeiten, das dann unter Umständen auch noch berücksichtigt werden könne. Selbstverständlich sei es notwendig, daß die Äußerungen der Ministerien so rasch als möglich ausgegeben werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.31

VIII. Bundesratsangelegenheiten

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß am 7.3. 1951 eine Sitzung des Vermittlungsausschusses anberaumt sei, in welcher über die Berichtigung des in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses beschlossenen und dann vom Bundestag angenommenen Vermittlungsvorschlags Beschluß gefaßt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dies entspreche dem Beschluß des Bundesrates in der Plenarsitzung vom 3. 3. 51.32

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält es nicht für notwendig, daß für diese kurze Sitzung eigens ein Vertreter Bayerns nach Bonn fahre; das Ziel der Beratungen sei an sich allen klar. Er habe Ministerialrat Wagenhöfer33 beauftragt, dafür zu sorgen, daß der Vermittlungsausschuß von seiten des Bundesrates ausreichend besetzt ist.

IX. Flüchtlingsbetriebe

Staatsminister Dr. Hoegner bringt den Fall der Quick-Elektro-Motorenwerke Kulmbach zur Sprache und weist darauf hin, daß dieser Betrieb 50 Arbeiter der nun weggezogenen Südwerke übernehmen könne, falls er einen Kredit von 100000 DM erhalte. Der interministerielle Ausschuß habe diesen Kredit mit der Begründung abgelehnt, die Quick-Werke beschäftigten nicht genügend Flüchtlinge. Andererseits werde der Betrieb, falls er den Kredit erhalte, selbstverständlich die entsprechende Zahl von Flüchtlingen einstellen. Die Mittel für einheimische Betriebe seien erschöpft, während für Flüchtlingsbetriebe noch genügend Gelder vorhanden seien; er müsse deshalb die Frage stellen, ob man an dieser formellen Bedingung die Sache scheitern lassen solle.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths weist darauf hin, daß es eine Reihe ähnlicher Fälle gebe und grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Staatssekretariat für das Flüchtlingswesen und dem Wirtschaftsministerium bestünden. Bisher habe man sehr streng an der Bedingung, daß Flüchtlingsbetriebe nur solche Betriebe seien, die einen gewissen Prozentsatz von Heimatvertriebenen beschäftigten, festgehalten. Er schlage Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer vor, sich mit ihm noch in dieser Woche zusammenzusetzen, um die wichtigsten Fälle zu klären. Wenn eine Einigung zustande käme, wäre damit auch der Fall der Quick-Werke erledigt.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, die Sache sei wohl nicht ganz einfach, da eine weniger strenge Auffassung dazu führen könnte, daß Flüchtlingsbetriebe zum Nachteil der einheimischen Betriebe mehr oder weniger künstlich geschaffen würden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, die Quick-Werke hätten ein Angebot nach Wuppertal, auch das müsse berücksichtigt werden.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt in diesem Zusammenhang, im Lager Pocking seien 1400 Menschen ohne jede Arbeit; das Lager koste monatlich 50 000 DM, andererseits könnte man 400 Leute sofort in Arbeit setzen, wenn ein Kredit von 350000 DM gegeben werde. Dabei sei noch zu erwägen, daß die KPD im Lager Pocking einen erheblichen Zulauf habe. Es sei ihm unmöglich, Lager aufzulösen, wenn keine Arbeit geschaffen werde.

Er müsse sich übrigens auch gegen die Angriffe in der Zeitschrift „Brücke“ verwahren, die seine Pläne und Vorschläge völlig falsch dargestellt habe.34 Er halte es für richtig, daß das gesamte Kabinett sich einmal zwei Stunden frei mache und unangesagt ein Lager, z.B. Allach oder Dachau, besichtige.35

Zu dem Problem des Lagers Dachau stellt Staatsminister Dr. Schwalber fest, daß sich die Stadt Dachau mit allen Mitteln gegen den Beschluß des Landtags auf Aufhebung der Gemeinschaftsverpflegung wenden werde.36

Anschließend wird der Fall Lederfabrik Treusch in Dachau behandelt, wobei Staatsminister Dr. Zorn erhebliche Bedenken gegen diesen Betrieb und seinen Inhaber geltend macht.

Staatssekretär Dr. Oberländer entgegnet, ohne dieses Werk könne er das Lager Dachau nicht in Ordnung bringen, worauf ihm Staatsminister Dr. Seidel zustimmt.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist darauf, daß in Dachau 2000 männliche Arbeiter seien, die man nicht unterbringen könne. Er halte die Lederfabrik Treusch für völlig in Ordnung. Sie sei in der Lage, 200 Arbeiter sofort einzustellen.

Staatsminister Dr. Seidel teilt dazu noch mit, der maßgebende Mann der deutschen Lederindustrie, Herr Freudenberg,37 der ein gewisses Monopol habe, versuche mit allen Mitteln, die Errichtung dieses Betriebes zu verhindern und versuche auch, eine Pression auf den bayerischen Lederhandel auszuüben.

Staatsminister Dr. Zorn hält seine Bedenken aufrecht.

Nach einer kurzen Besprechung des Falles der Firma Caro in Kissingen stellt Ministerpräsident Dr. Ehard folgendes fest:

1. Die Angelegenheit der Quick-Motorenwerke in Kulmbach wird in Ordnung gebracht.

2. Das Kabinett wird in nächster Zeit einen überraschenden Besuch im Lager Dachau oder in einem anderen Lager abhalten.38

X. Arbeitsgemeinschaft Dachau

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Deutsche Museum habe angefragt, ob es der Arbeitsgemeinschaft der ehemaligen Dachauer KZ-Häftlinge den Kongreßsaal des Deutschen Museums für eine Feier am 15. 4. zur Verfügung stellen könne.

Staatsminister Dr. Hoegner erwidert, diese Arbeitsgemeinschaft stehe in enger Verbindung mit der VVN, die ihrerseits zu den verbotenen Organisationen gehöre. Er sei der Auffassung, daß der Kongreßsaal getarnten Organisationen, die unter das Verbot fallen, nicht zur Verfügung gestellt werden solle.

Es wird vereinbart, daß das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus das Deutsche Museum entsprechend verständigen solle.

Staatssekretär Dr. Brenner teilt in diesem Zusammenhang mit, daß die Gedenkhalle auf dem Leitenberg voraussichtlich bis September endgültig fertiggestellt werde.39

[XI.] Beflaggung am 1. Mai

Ministerpräsident Dr. Ehard, verliest ein Schreiben des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes, in dem angeregt wird, am l. Mai 1951 ebenso wie in den vergangenen Jahren alle öffentlichen Bundes-, Land-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen beflaggen zu lassen.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend auch heuer die Beflaggung der öffentlichen Gebäude anzuordnen.

[XII.] Frankfurter Messe 1951

Es wird beschlossen, daß an der Eröffnung der Frankfurter Messe 1951 als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung Herr Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilnimmt.40

[XIII.] Dienstbetrieb am Karsamstag

Der Ministerrat beschließt, am Karsamstag grundsätzlich Dienstbefreiung zu gewähren und den einzelnen Staatsministerien zu überlassen, in welchem Umfang für ihren Geschäftsbereich ein Jourdienst angeordnet wird.

[XIV.] Konferenz der Präsidenten der Oberpostdirektionen

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß Herr Bundesminister Schuberth41 zu einer Konferenz der Präsidenten der Oberpostdirektionen am 16. 3. in Reichenhall eingeladen habe. Er selbst ist leider verhindert, dieser Einladung Folge zu leisten.

Es wird vereinbart, daß an der Konferenz die Herren Staatsminister Dr. Müller und Dr. Oechsle sowie Herr Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilnehmen.

[XV. Landesentschädigungsamt]42

Staatsminister Dr. Müller gibt noch einen Überblick über den derzeitigen Stand des Ermittlungsverfahrens bezüglich der Vorgänge im Bayerischen Landesentschädigungsamt und verliest einen eingehenden Bericht der Staatsanwaltschaft.43

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent