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Nr. 75Außerordentliche MinisterratssitzungSamstag, 6. August 1949 Beginn: 10 Uhr 15 Ende: 11 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).1

Tagesordnung:

I. Änderung der Wahlordnung zum Gesetz über die Wahlen zum Bundestag.

[I. Änderung der Wahlordnung zum Gesetz über die Wahlen zum Bundestag]

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, die Verordnung der Bayer. Staatsregierung zur Wahl des ersten Bundestages vom 6. Juli 19492 sehe vor, daß am 12. Tag vor dem Wahltag die Wahlkreisausschüsse und der Landeswahlausschuß über Zulassung und Gültigkeit der eingereichten Vorschläge sowie über ihre Reihenfolge entscheiden. Es habe sich gezeigt, daß die Kreiswahlausschüsse sich vielfach allzusehr von formalistischen Gesichtspunkten hätten leiten lassen, so daß es notwendig geworden sei, auch noch nach dem 12. Tag vor dem Wahltag Sitzungen der Kreiswahlausschüsse abzuhalten, um Unstimmigkeiten zu beheben. Der vorliegende Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 6. Juli 1949 sehe deshalb vor, daß Entscheidungen bis zum 8. Tag vor dem Wahltag ergehen können.

Außerdem hätten verschiedene Vorfälle der letzten Zeit u.a. in Passau, Bamberg, Burglengenfeld usw. gezeigt,3 daß es notwendig sei, gegen die Entscheidungen der Wahlkreisausschüsse Beschwerde zum Landeswahlausschuß zuzulassen. Infolgedessen schlage das Innenministerium vor, eine entsprechende Bestimmung als Absatz IV des § 33 einzusetzen.

Nach eingehender Aussprache wird beschlossen, der vom Innenministerium vorgelegten Verordnung zuzustimmen mit einigen Abänderungen. Die Verordnung erhält nunmehr folgende Fassung:

„Die Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Wahl des ersten Bundestags vom 6. Juli 1949 (GVBl. S. 148  ) wird geändert wie folgt:

1. § 33 Abs. (I) Satz 1 erhält folgende Fassung:

Bis zum 8. Tage vor dem Wahltag (6. August 1949) entscheiden die Wahlkreisausschüsse über die Zulassung und die Gültigkeit der eingereichten Wahlkreisvorschläge. Bis zum gleichen Tage entscheidet der Landeswahlausschuß über die Zulassung und die Gültigkeit der eingereichten Landesergänzungsvorschläge sowie über die Reihenfolge der Vorschläge.

2. § 33 erhält folgenden Abs. (IV):

(IV) Gegen die Entscheidung des Wahlkreisausschusses, durch die ein Wahlkreisvorschlag abgelehnt wird, kann der Vertrauensmann des Vorschlags oder die Landesleitung der betreffenden Partei schriftlich oder telegraphisch Beschwerde an den Landeswahlausschuß einlegen, der hierüber entscheidet. Die Beschwerde muß spätestens am 6. Tage vor dem Wahltag (8. August 1949, 24 Uhr) beim Landeswahlausschuß vorliegen.

München, den 6. August 1949

Der Bayerische Ministerpräsident
i.V.
Dr. Josef Müller
Stellv. Ministerpräsident und
Justizminister“.4

Anschließend wird vereinbart, sofort eine entsprechende Mitteilung an Presse und Rundfunk herausgeben zu lassen, in der vor allem darauf hingewiesen werden solle, daß Beschwerden beim Landeswahlausschuß spätestens am 8. 8. 1949, 24 Uhr, eingelaufen sein müssen.5

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister