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Nr. 67MinisterratssitzungDienstag, 17. Mai 1949 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hans Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Geheimrat Hepp1 (Finanzministerium).2

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Kraus, Arbeitsminister Krehle, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Bekanntmachung über die Umsiedlung innerhalb Bayerns. II. Gesetz über die Kosten der Arbeitslosenfürsorge. III. Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. IV. Gesetz über die Ahndung der Schulversäumnisse. V. Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen. VI. Landesplanung. VII. Abstimmung im Landtag über das Bonner Grundgesetz. VIII. Zwangsenteignung eines Pachtrechts. IX. Übernahme der städtischen Fachschule Kaufbeuren auf den Staat. [X. Gutshof auf dem Obersalzberg]. [XI. Erster stv. Präsident des Verfassungsgerichtshofs]. [XII. Spielbanken]. [XIII. 80. Geburtstag des Kronprinzen Rupprecht]. [XIV. Sonnen-Observatorium auf dem Wendelstein].

I. Bekanntmachung über die Umsiedlung innerhalb Bayerns

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über den Entwurf einer Bekanntmachung des B. Staatsministeriums des Innern, die den Umzug innerhalb Bayerns regeln solle.3 In dieser Bekanntmachung werde vor allem bestimmt, daß eine Genehmigung zum Zuzug in eine bayerische Gemeinde nicht mehr erforderlich sei, abgesehen von den Brennpunkten des Wohnungsbedarfs, zu denen 13 unmittelbare Städte4 und der Landkreis Erding gehörten. Die damit gewährleistete Freizügigkeit innerhalb Bayerns solle der Familienzusammenführung und dem Arbeitseinsatz dienen. Dagegen bedürfe der Zuzug nach Bayern weiterhin der Genehmigung des Bayer. Landeszuzugsamtes5 und die dafür geltenden Bestimmungen blieben aufrechterhalten.

Gegenüber dem vorliegenden Entwurf solle in der endgültigen Fassung der Art. 2 insofern geändert werden, als in Ziffer 1 die Aufnahme des Art. 20 des Bayer. Polizeistrafgesetzbuches gestrichen werde.

Der Ministerrat beschließt sodann, der Bekanntmachung des B. Staatsministeriums des Innern seine Zustimmung zu erteilen.6

II. Gesetz über die Kosten der Arbeitslosenfürsorge

Geheimrat Hepp vom Finanzministerium berichtet über den Gesetzentwurf,7 der vor allem die Aufteilung der Mittel für die Durchführung der Arbeitslosenfürsorge regelt. U.a. werde bestimmt, daß von dem Aufwand, der für die Durchführung der Arbeitslosenfürsorge erwächst, die notwendigen Verwaltungskosten der Staat trage, während von dem übrigen Aufwand 80% der Staat, 20% die Stadt- und Landkreise zu tragen hätten.

Regierungsrat Netzsch vom Arbeitsministerium erklärt, man habe sich über diese Frage mit den Stadt- und Landkreisen geeinigt.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetz seine Zustimmung zu erteilen und es dem Landtag zuzuleiten.8

III. Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, es liege der Entwurf eines Gesetzes vor, der die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes regle.9

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf in der Maßgabe zuzustimmen, daß § 2 Ziffer 3 folgende Fassung erhält:

„Die Vergütung fällt nur für Fälle an, in denen eine schriftliche Darstellung oder ein schriftliches Gutachten gemäß § 11 Abs. 2–3 der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für den Freistaat Bayern vom 24. Mai 1948 (GVBl. S. 121  ) angefertigt wurde.“10

IV. Gesetz über die Ahndung der Schulversäumnisse11

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf, der nunmehr vom Kultusministerium in der 3. Fassung vorgelegt wurde,12 zuzustimmen und ihn unverändert dem Bayer. Landtag zuzuleiten.13

V. Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Länder der 3 Westzonen seien übereingekommen, die Finanzierung der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen mit überregionalem Wirkungsbereich gemeinsam zu übernehmen14 und im Wege eines Staatsvertrages zu regeln.15 An bayerischen Einrichtungen kämen vor allem das Deutsche Museum in München und das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg in Frage.16 Der Gesamtbetrag für die gemeinsam aufzubringenden Mittel solle auf die einzelnen Länder zu 2/3 nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl und zu 1/3 nach dem Steueraufkommen17 umgelegt werden. Da das Staatsabkommen vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen werde, müsse der Entwurf dem Landtag zugeleitet werden.18

Staatsminister Dr. Seidel macht in diesem Zusammenhang noch auf die neugegründete Fraunhofer-Gesellschaft19 aufmerksam20 und regt an, sie in den Kreis der zu berücksichtigenden Forschungseinrichtungen aufzunehmen.

Es wird sodann beschlossen, den Entwurf des Staatsabkommens dem Bayer. Landtag zuzuleiten und dessen Zustimmung nach Art. 72 Abs. 221 einzuholen. Außerdem wird beschlossen, wenn möglich noch Vorbehalte wegen der Fraunhofer-Gesellschaft zu machen.

VI. Landesplanung22

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß in der letzten Sitzung des Unterausschusses Landesplanung des Wohnungs- und Siedlungsausschusses des Bayer. Landtags eine Kontroverse zwischen den Vertretern des Wirtschafts- und Innenministeriums darüber stattgefunden habe, in welches Ministerium die Landesplanung eingegliedert werden solle.23 Er müsse eine solche Auseinandersetzung vor dem Landtag bedauern und ersuche dringend, bis zum 23. Mai, an welchem Tag eine neuerliche Sitzung des Ausschusses stattfinden solle, die Frage innerhalb der Ministerien zu klären.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, er halte diesen Vorfall für sehr bedauerlich, es gehe aber nicht an, daß Referenten eines Ministeriums in einem Unterausschuß erklärten, ihre persönliche Meinung darlegen zu wollen, wie es hier geschehen sei. Die Landesplanung, die zum Staatsministerium für Wirtschaft gehöre, sei umstritten, insbesondere nehme das Innenministerium sie für sich in Anspruch. Ihm persönlich sei es an sich gleichgültig, welchem Ministerium die Landesplanung unterstehe, es komme ihm nur darauf an, daß wirklich etwas geschehe. Er halte es aber für bedauerlich, wenn die Landesplanung in die Hand der Architekten übergeführt würde.

Die Denkschrift der Obersten Baubehörde über die Landesplanung, die angeblich eine Privatarbeit sei, solle eigentlich morgen im Aufbaurat24 behandelt werden; er bitte den Herrn Staatsminister des Innern dringend, dafür zu sorgen, daß dies unterbleibe. Die ganze Angelegenheit müsse durch das Kabinett entschieden werden. Es gehe nicht so weiter, daß wichtige Dinge durch Kompetenzstreitigkeiten versäumt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt Staatsminister Dr. Seidel zu und betont gleichfalls, daß eine vernünftige Koordinierung unbedingt erreicht werden müsse. Die Landesplanung liege ebenso wie das Siedlungswesen und der Wohnungsbau auch heute noch einigermaßen25 im Argen. Man könne so wie bisher nicht weitermachen und insbesondere die Landesplanung müsse schnellstens geregelt werden. Er wünsche deshalb ausdrücklich, daß sofort eine Referentenbesprechung angesetzt werde, damit bei der nächsten Sitzung des Unterausschusses des Landtags eine klare Stellungnahme der Regierung eingenommen werden könne und nicht nochmals Differenzen ausgetragen würden.

Staatsminister Dr. Ankermüller bedauert, daß Staatssekretär Fischer nicht anwesend sei, um seinen Standpunkt vertreten zu können. Er müsse aber darauf hinweisen, daß das Wirtschaftsministerium es versäumt habe, im vergangenen Jahr die Arbeitsgemeinschaft der Ministerien bezüglich der Landesplanung einzuberufen. Im übrigen sei der Wohnungs- und Siedlungsausschuß des Bayer. Landtags davon in Kenntnis gesetzt worden, daß von der Obersten Baubehörde zusammen mit dem Aufbaurat schon vieles geleistet worden sei. In der Sitzung des Unterausschusses über Landesplanung sei Herr Ministerialrat von Miller26 genötigt worden, seine persönliche Meinung darzulegen, er habe aber keine Denkschrift abgegeben. Bei der letzten Sitzung am vergangenen Tag sei er selbst zugegen gewesen, ohne aber eine Erklärung für die Regierung abzugeben, dagegen habe dort Herr von Miller seinen Plan übergeben, in dem er versucht habe, die Gedanken des Herrn Ministerpräsidenten aufzugreifen. Herr von Miller habe als seine persönliche Meinung dargelegt, daß die Planungsbehörde in das Innenministerium übernommen werden müsse. Er selbst habe als Innenminister ausgeführt, dies sei an sich Sache des Kabinetts, fest stehe nur, daß eine unmittelbare Unterstellung der Landesplanung unter den Herrn Ministerpräsidenten nach der Bayer. Verfassung nicht möglich sei. Der Zweck der Sitzung sei an sich gewesen, eine Aussprache über die Landesplanung herbeizuführen und den Ministerien Gelegenheit zu geben, die Meinung der Abgeordneten zu hören. Er halte es für zweckmäßig, wenn sofort eine Referentenbesprechung angesetzt werde, oder vielleicht besser noch eine Aussprache zwischen den beteiligten Ministerien.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, leider habe man sich die Initiative aus der Hand nehmen lassen, anstatt mit einem festen Programm vor das Parlament zu treten. Außerdem müsse er feststellen, daß man jetzt im Mai 1949 noch nicht viel weiter wie vor einigen Monaten sei. Auch er halte es für nicht richtig, wenn Referenten vor dem Landtag ihre persönliche Meinung verträten.

Staatssekretär Dr. Sattler weist darauf hin, daß man in anderen Ländern schon wesentlich weiter sei und schon vielfach Aufbaugesetze habe.27 Gerade in Bayern sei der Wohnungsbau im Rückstand und zwar von Anfang an, damals durch den Gegensatz zwischen Innen- und Arbeitsministerium.28

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, man denke viel zu sehr nur an die Wohnungsfrage, wenn man von der Landesplanung spreche. Auch der soziale Wohnungsbau müsse unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Er glaube nicht, daß die Oberste Baubehörde diese ganzen Zusammenhänge richtig erkennen könne.29

Es wird sodann vereinbart, daß am Samstag Vormittag 9 Uhr im Wirtschaftsministerium eine Sitzung der beteiligten Ministerien über die Landesplanung stattfinden solle.30

VII. Abstimmung im Landtag über das Bonner Grundgesetz

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest zunächst ein Schreiben an den Herrn Landtagspräsidenten, in dem dieser gebeten wird, dem Landtag zur Abstimmung 2 Fragen der Staatsregierung vorzulegen, nämlich

1. der Landtag wolle darüber beschließen, ob dem Bonner Grundgesetz die Zustimmung erteilt werden soll,

2. der Landtag wolle beschließen, daß das Grundgesetz gemäß Art. 144 auch für Bayern rechtsverbindlich ist, wenn es mit einer Mehrheit von 2/3 der Deutschen Länder angenommen wird.31

Er werde zu dieser Vorlage der Staatsregierung im Landtag eine Erklärung abgeben32 und darin auf den letzten Beschluß des Ministerrats hinweisen.33

Anschließend verliest Ministerpräsident Dr. Ehard das Schreiben der Militärgouverneure vom 12. 5. 1949 an den Präsidenten des Parlamentarischen Rats, in dem vier Vorbehalte gemacht werden.34

Der Ministerrat beschließt sodann, dem vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Schreiben an den Bayer. Landtag seine Zustimmung zu geben.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß die vom Herrn Ministerpräsidenten erwähnten Vorbehalte der Gouverneure bei der Darlegung eines bayerischen Standpunktes in Bonn eine wesentliche Rolle gespielt hätten. Er beabsichtige, im Landtag gleichfalls über die Art und Weise zu sprechen, wie die Vertreter der CSU im Parlamentarischen Rat argumentiert hätten.35 Gleichzeitig werde er sagen, warum die Vertreter der CSU aus föderalistischen Gründen nicht hätten zustimmen können.36

Staatsminister Dr. Pfeiffer berichtet anschließend über die Frage der Dotationen an die Länder und betont, daß die Alliierten keineswegs auf diesem Punkt unbedingt bestanden hätten.

In der Frage der konkurrierenden Gesetzgebung sehe er die Quelle großer Schwierigkeiten. Was die Pfalz betreffe, so müsse man die Pfalzpolitik auf eine Reihe von Jahren einrichten.37 Die Frage selbst sei auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Trotzdem müsse man sich ihr in Zukunft eingehend widmen. Außerdem müsse man dem Einbau Bayerns in den Bund und die Bundespolitik größte Aufmerksamkeit schenken. Auf Bayern fielen 78 Abgeordnete des Bundestags, also eine immerhin sehr erhebliche Zahl. Von größter Bedeutung sei auch die richtige Vertretung Bayerns im Bundesrat, der doch große Möglichkeiten habe, eine zentralistische Politik des Bundestags zu blockieren. Bayern stünden im Bund mindestens 20–24 höchste Bundesbeamte zu, Posten, die man mit erstklassigen Leuten besetzen müsse.38 Natürlich seien auch die übrigen höheren und mittleren Beamten sehr wichtig.

Was das Wahlgesetz39 betreffe, so bestehe hier in Dokument I der Londoner Empfehlungen eine Lücke. Einem Schreiben der Militärgouverneure zufolge könne der Parlamentarische Rat ein Rahmengesetz machen, in dem er bestimmen könne

1. die Gesamtzahl der Abgeordneten,

2. die Verteilung auf die einzelnen Länder,

3. das Wahlsystem.

4. Den Ländern dagegen solle die Wahlkreiseinteilung, die Feststellung der Wahlberechtigung, die Wählbarkeit usw. obliegen.

Der Überleitungsausschuß sollte ursprünglich die vorläufige Bundesregierung darstellen;40 die Alliierten hätten dann aber den Ministerpräsidenten die ganze Exekutive übertragen.41 Die Ministerpräsidentenkonferenz habe daraufhin am vergangenen Donnerstag beschlossen,42 drei Kommissionen zu bilden und zwar zu den Fragen der Gesetzgebung, der technischen Leitung und der Organisation.43

Am 23. Mai werde die Außenministerkonferenz in Paris beginnen, gleichzeitig solle die vollzogene Ratifizierung des Grundgesetzes verkündet werden.44 Die Wahl zum Bundesparlament selbst werde wohl nicht vor Ende Juli stattfinden können.45 Bekanntlich werde der Bundespräsident von den 400 Abgeordneten und von 400 Wahlmännern gewählt, wobei die letzteren von den Landtagen gewählt würden.46 Vor Mitte August könne der Bund wohl nicht als konstituiert angesehen werden.

Staatssekretär Dr. Schwalber weist darauf hin, daß lediglich ein Landtagsausschuß notwendig sei, mit dem zusammen die Wahlkreiseinteilung vorgenommen werden könne, falls das Wahlgesetz durch die Alliierten genehmigt werde.

Anschließend wird beraten, wer47 in der Landtagssitzung am Donnerstag den 19. 5. 1949 das Wort zu Bonn ergreifen sollte.48

Ministerpräsident Dr. Ehard begründet nochmals die Notwendigkeit, auch die Frage 2 zu stellen und betont, daß andernfalls Bayern sich selbst aus dem Bund ausschalte. Man müsse in Bonn sich darüber klar sein, daß Bayern nach wie vor beabsichtige, sein Gewicht für den Föderalismus einzusetzen.49

Abschließend erklärt Ministerpräsident Dr. Ehard, er würde jederzeit die Politik Bonn gegenüber wieder in derselben Weise führen, wie er es bisher getan habe.

VIII. Zwangsenteignung eines Pachtrechts

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, ein Teil des Baugeländes am Stadtrand Münchens, auf dem Wohnungen für die Besatzungsmacht errichtet worden seien, sei an eine Bauunternehmung verpachtet, die sich weigere, in eine Auflösung des Pachtvertrages einzuwilligen. Die Voraussetzungen für die Zwangsenteignung des Pachtrechtes sei gegeben, über ihre Zulässigkeit habe das Innenministerium zu entscheiden.

Der Ministerrat beschließt sodann, der Zwangsenteignung des Pachtrechts zuzustimmen.

IX. Übernahme der städtischen Fachschule Kaufbeuren auf den Staat

Staatsminister Dr. Hundhammer ersucht das Kabinett, die nach Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Bayer. Verfassung50 erforderliche Ermächtigung zur Übernahme der städtischen Fachschule Kaufbeuren auf den Staat zu erteilen. Diese Schule sei von großer Bedeutung für die in Kaufbeuren neu aufgebaute Gablonzer Industrie und die dort beschäftigten Flüchtlinge. Ihr Wirkungsraum gehe weit über die Stadt Kaufbeuren hinaus, so daß eine Übernahme durch den Staat gerechtfertigt sei.51

Der Ministerrat beschließt, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Ermächtigung zur Übernahme der Schule zu erteilen.52

[X.] Gutshof auf dem Obersalzberg

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, der Hof, den Hitler auf dem Obersalzberg53 besessen habe und der unter die Bodenreform falle, würde dem Landwirtschaftsministerium bei einer Übernahme einen Zuschuß von 800000 DM kosten.54 Besonders wertvoll sei die dortige Herde, die unbedingt in einem Staatsgut untergebracht werden müsse. Es sei wohl das zweckmäßigste, sie anzukaufen und den Erlös für die Wiedergutmachung zu verwenden. Da Generalanwalt Dr. Auerbach den ganzen Hof für die Wiedergutmachung in Anspruch nehme,55 müsse die Frage möglichst bald bereinigt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt unter Zustimmung des Kabinetts vor, das Finanzministerium möge sich zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium mit Generalanwalt Dr. Auerbach in Verbindung setzen.

[XI.] Erster stv. Präsident des Verfassungsgerichtshofs

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs56 habe als stv. Präsidenten Herrn Senatspräsidenten Dr. [h.c.] Bauer57 vom Verwaltungsgerichtshof vorgeschlagen. Er ersuche das Kabinett seinerseits um Zustimmung, in diesem Sinne einen Vorschlag an den Bayer. Landtag machen zu können.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.58

[XII.] Spielbanken59

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, am 13. 5. habe eine Besprechung im Innenministerium über die Frage der Spielbanken stattgefunden, bei der allgemein die Auffassung vertreten worden sei, daß unbedingt Schritte zur Schließung der Spielkasinos mit den sogenannten Spiralo-Rouletts unternommen werden müßten.60 Voraussetzung dafür sei allerdings, daß konkrete Verfehlungen nachgewiesen werden könnten und das Innenministerium genügendes Material beibringen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Frage der regulären Spielbanken, wie sie z.B. in Baden-Baden und Neuenahr bestünden, demnächst im Ministerrat behandelt werden müsse.61

[XIII.] 80. Geburtstag62 des Kronprinzen Rupprecht63

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest zunächst das Schreiben, das er persönlich und im Namen der Bayer. Staatsregierung an den Kronprinzen Rupprecht 64 zu dessen 80. Geburtstag richten wolle.65 Er glaube, dies sei ein Brief, an dem man auch bei sehr scharfer Kritik nichts aussetzen könne.66 Er beabsichtige, diesen Brief am 18. Mai durch die Regierungsdirektoren von Herwarth67 und von Gumppenberg dem Kronprinzen persönlich übergeben zu lassen.68

Der Ministerrat erklärt sich einstimmig mit diesem Vorschlag einverstanden.

[XIV.] Sonnen-Observatorium auf dem Wendelstein

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt mit, Universitätsprofessor Dr. Schoenberg69 von der Universitätssternwarte in München, habe an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Antrag gestellte, der Bayer. Staat wolle das Sonnen-Observatorium auf dem Wendelstein übernehmen.70

Er schlage vor, diesem Antrag entsprechend die Übernahme zu beschließen.

Der Ministerrat erhebt keine Bedenken gegen die Übernahme und beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer zu entsprechen.71

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister