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Nr. 8MinisterratssitzungMontag, 24. November 1947 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 17 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Innenminister Dr. Ankermüller, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Hagenauer, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

[I. Abschiedsschreiben von General Muller]. [II. Friedensburg-Initiative]. [III.] Gesetz zur Überführung der bei der politischen Befreiung tätigen Personen in andere Beschäftigungen. [IV.] Gesetz zur Sicherung der Brennstoffversorgung und zur Förderung der Braunkohlenwirtschaft. [V. Flüchtlingssiedlung Neuheim am Römerweg bei Vilshofen]. [VI. Illegale Zuwanderung nach Bayern]. [VII.] Gesetz über die Neuregelung der Zuständigkeit auf dem Gebiete des Wohnungswesens. [VIII.] Gesetz über die Straßenbaulast an Autobahnen und Reichsstraßen in Bayern. [IX. Ernennung des Oberregierungsrats a.D. Schmidt zum Ministerialrat im Arbeitsministerium]. [X. Wiedereinstellung des Ministerialrats Dr. Schneider als Ministerialrat beim Obersten Rechnungshof]. [XI. Wiedereinstellung des Ministerialdirigenten a.D. Heilmann als Ministerialdirigent im Staatsministerium für Wirtschaft]. [XII. Regierungsdirektor Otto Graf]. [XIII. Wiedereinführung der Schwurgerichte in Bayern]. [XIV. Reisekosten der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung]. [XV. Erhöhung der Preise für Brennholz]. [XVI. Kohlenpreiserhöhung].

[I. Abschiedsschreiben von General Muller]

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest einleitend ein Schreiben des Generals Muller, in dem sich dieser von der Bayerischen Staatsregierung verabschiedet und seine Anerkennung für die gute Zusammenarbeit ausdrückt.2

[II. Friedensburg-Initiative]

Anschließend gibt Ministerpräsident Dr. Ehard bekannt, er habe von Professor Alfred Weber3 im Auftrag von Ministerpräsident a.D. Dr. Geiler4 die Aufforderung erhalten, den sogenannten Friedensburg5-Aufruf6 zu unterschreiben. Gleichzeitig habe er die Liste der zur Unterschrift aufgeforderten Personen erhalten, die in manchen Punkten recht merkwürdig sei. U.a. seien in München lediglich er selbst und die Minister Dr. Müller, Baumgartner und Pfeiffer sowie Staatssekretär Dr. Sattler aufgefordert worden. Er sei entschlossen, den Aufruf nicht zu unterzeichnen.

[III.] Gesetz zur Überführung der bei der politischen Befreiung tätigen Personen in andere Beschäftigungen7

Einleitend referiert Ministerialrat Dr. Baer8 über den Gesetzentwurf9 und teilt mit, daß dieser Gegenstand der Tagesordnung der Sitzung des Direktoriums des Länderrats vom 20. November 1947 gewesen sei;10 allerdings habe man noch keinen Beschluß gefaßt, da sich vor allem Hessen dagegen erklärt habe, während Württemberg schließlich doch zugestimmt habe. Aus dem Direktorium heraus sei der Vorschlag gemacht worden, den Kreis der unter das Gesetz fallenden Personen zu beschränken und einen Anspruch auf die Zusicherung und damit auf die Übernahme in den öffentlichen Dienst bzw. Kapitalabfindung nur den an exponierter Stelle tätigen Personen zuzubilligen; bei den übrigen Personen aber solle die Erteilung der Zusicherung in das Ermessen des Befreiungsministers gestellt werden. Die Fassung des § 1 würde dann wie folgt lauten: „Dieses Gesetz gilt für die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die mindestens 6 Monate der Dienstaufsicht des Ministers für die politische Befreiung unterstehen, hauptamtlich bei der politischen Befreiung tätig sind und sich während dieser Zeit bewährt haben.“

Für § 2 seien folgende zwei Vorschläge zur Wahl gestellt worden: 1. Vorschlag: „(1) Beamte, Angestellte oder Arbeiter können auf Antrag eine Zusicherung vom Minister für politische Befreiung erhalten. Diese Zusicherung muß auf Antrag verteilt werden an Spruchkammervorsitzende, Kläger, Ermittler und sonstige Beschäftigte in ähnlich verantwortlicher Stellung. (2) Die Zusicherung bedarf der Schriftform.“ – 2. Vorschlag: „(1) Ein Beamter oder Angestellter im Sinne des § 1 muß auf Antrag eine Zusicherung vom Minister für politische Befreiung erhalten, wenn er als Spruchkammervorsitzender, Kläger, Ermittler oder in ähnlich verantwortlicher Stellung tätig war. (2) Die übrigen Beamten, Angestellten oder Arbeiter können auf Antrag eine Zusicherung erhalten, wenn ein besonderer Grund vorliegt. (3) Die Zusicherung bedarf der Schriftform.“

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet die vorgesehene Regelung als unmöglich; er könne schon deshalb nicht zustimmen, weil er keinerlei Information über die Auswirkungen des Gesetzes habe.11

Staatsminister Dr. Hagenauer führt aus, man spreche schon von einer Beendigung der Entnazifizierung, obwohl diese in Wirklichkeit wohl noch in weiter Ferne liege. Man müsse zugeben, daß für die Mitarbeiter in den Spruchkammern eine gewisse Gefahr bestehe, später keine Stellungen zu erhalten, nachdem diese inzwischen von den Entnazifizierten eingenommen würden. Man sei doch wohl verpflichtet, die Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu schützen. Im übrigen könne er die Bedenken des Herrn Ministerpräsidenten doch nicht in vollem Umfange teilen. Jedenfalls sei bei den Spruchkammervorsitzenden usw. eine gewisse Erregung festzustellen, was schon aus einer Reihe von Resolutionen sowie der Aktion der 41 Vorsitzenden und Ankläger der Münchener Spruchkammern hervorgehe.12 Wenn das Gesetz nicht angenommen werde, müsse er eine Verzögerung der Entnazifizierung und womöglich einen Erlaß der Militärregierung befürchten.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, ein Überblick über die Auswirkungen sei unbedingt notwendig; auch der Landtag, der ja die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen habe, müsse gehört werden.

Staatsminister Dr. Hagenauer weist noch einmal darauf hin, daß man die völlig unbelasteten Leute nicht ins Hintertreffen kommen lassen dürfe. Außerdem seien in den Gesetzentwurf verschiedene Sicherungen eingebaut, darunter in § 3, in dem von der ausreichenden Sicherung des Fortkommens die Rede sei. In der Hauptsache werde wohl nur ein Übergangsgeld in Frage kommen. In diesem Zusammenhang müsse er übrigens noch die Frage aufwerfen, ob man nicht nachträglich die Gebühren von den Amnestierten erheben solle, die Herr Loritz so großzügig hergeschenkt habe, und die ja von Württemberg-Baden und Hessen auch eingezogen worden seien.13 Einzelne Spruchkammern hätten von sich aus nachträglich diese Gebühren noch erhoben, z.B. Bamberg, und dabei sehr gute Erfahrungen gemacht. Er berechne den Ausfall durch die Schenkung der Gebühren auf 25 bis 30 Millionen, wobei er glaube, daß das Finanzministerium seinerzeit gar nicht gehört worden sei.14

Ministerpräsident Dr. Ehard unterbricht hier die Aussprache und weist grundsätzlich darauf hin, daß er immer wieder Gesetzentwürfe bekomme mit dem Ersuchen, sie dem Ministerrat zur Beschlußfassung vorzulegen, zu denen sich die beteiligten Ministerien nicht geäußert hätten.15 Es sei unbedingt notwendig, daß sich das federführende Ministerium mit den unmittelbar beteiligten anderen Ministerien in Verbindung setze, wobei im Begleitschreiben bei der Vorlage zu stehen habe, welche Ministerien beteiligt seien und in welcher Weise sie sich geäußert hätten. Bei abweichenden Meinungen müsse dann das federführende Ministerium sich mit diesen Ansichten auseinandersetzen. In dem vorliegenden Fall hätte der Entwurf mit dem Finanzund Justizministerium nach seinen Auswirkungen in persönlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht durchbesprochen werden müssen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, was die personalpolitische Auswirkung anbelange, so seien die Stellen jetzt zum größten Teil besetzt und etwaige Zusicherungen könnten nicht erfüllt werden. Er erinnere nur an die Aufnahme der Flüchtlinge und den 20% igen Personalabbau. Aber auch in finanzpolitischer Hinsicht halte er den Entwurf nicht für tragbar, jedenfalls brauche er genaue statistische Unterlagen. Der Voranschlag betrage 20 Millionen [RM], das sei ganz unmöglich. Dabei dürfe man auch nicht die Auswirkungen auf die anderen Verwaltungen, z.B. Flüchtlingsverwaltung und das Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung übersehen, die nach Beendigung ihrer Tätigkeit die gleichen Ansprüche stellen könnten. Der von Hessen ausgearbeitete Entwurf sei durchaus unzulänglich, er könne nicht mitmachen und bitte, ihn in seiner Gesamtheit abzulehnen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, der damalige Sonderminister Schmitt16 habe den Aufbau der Spruchkammern über die kommunistischen Ortsgruppen vorgenommen, so daß bei seiner Amtsübernahme17 in der Entnazifizierung ca. 1200 KPD-Leute,18 etwas weniger SPD-Leute und eine sehr geringe Zahl von Mitgliedern anderer Parteien tätig gewesen seien. Er habe eine beachtliche Zahl von Kommunisten ausgeschaltet, hauptsächlich durch Feststellung ihrer kriminellen Vorstrafen, weshalb ja auch gegen ihn der Pressefeldzug entfesselt worden sei.19 Nach seiner letzten Statistik sei die Zahl der Kommunisten auf rund 900 zurückgegangen. Immerhin sei auch das noch zu viel gewesen und diese Leute hätten vielfach das Gesetz mißbraucht. Er habe deshalb große Bedenken, daß diese Kommunisten nach der Entnazifizierung auf Verwaltungsstellen kämen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt, daß man seiner Auffassung nach diesem Gesetz nicht zustimmen könne. Vielleicht könne man sagen, diejenigen Leute, die sich besonders bewährt hätten, sollten nicht in den Hintergrund gedrängt oder auf die Straße gesetzt werden zugunsten der Entnazifizierten. So weitgehende Zugeständnisse dürfe man aber nicht machen. Dabei müsse man berücksichtigen, daß ja auch Entlastete oder Mitläufer, die sich früher jahrzehntelang im Staatsdienst bewährt hätten, nicht völlig zurückgesetzt werden dürften.

Staatsminister Dr. Hagenauer meint, die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes ließen sich noch nicht übersehen, da man ja nicht wisse, wie viele Leute Wert darauf legten, übernommen zu werden. Irgendetwas aber müsse man ihnen in Aussicht stellen, da sie sonst davonliefen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß diese Frage schon früher aufgetaucht und an ihn von den Amerikanern herangetragen worden sei. Er habe damals Berufungskammern eingerichtet, die über die Spruchkammern Qualifikationen abgeben sollten. Vor Beendigung der Entnazifizierung könnten dann diese Qualifikationen für die Entscheidung bei der Übernahme herangezogen werden.

Ministerialrat Dr. Baer wirft ein, im September sei der Entwurf von den Sonderministern beschlossen worden, wobei man ursprünglich den Finanzund Rechtsausschuß beim Länderrat einschalten wollte, was aber schließlich doch nicht geschehen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt nochmals die Meinung, daß man ablehnen, aber feststellen müsse, daß der Landtag20 zu fragen sei und Sicherungen über die finanziellen Auswirkungen vorliegen müßten. Man könne aber erklären, daß die Mitarbeit in den Spruchkammern Gleichwertigen gegenüber nicht zurückzusetzen sei.

Staatsminister Dr. Hagenauer erwidert, er verkenne die Bedenken nicht, müsse aber den Standpunkt der Entnazifizierung vertreten. Immerhin seien in dem Entwurf gewisse Kautelen vorhanden, so in § 2 die Bewährung, ferner in § 3, § 6 (entsprechend seinen Fähigkeiten) oder auch in § 8. Er müsse nochmals betonen, daß von Seite der Militärregierung und der Spruchkammern außerordentlich gedrängt werde.

Staatsminister Dr. Kraus schlägt vor, den Entwurf nochmals bei den beteiligten Ministerien auf seine haushaltsrechtlichen und sonstigen Auswirkungen zu beraten und zwar unter Zuziehung des Finanz-, Justiz-, Innen- und Sonderministeriums, sowie des Landespersonalamts. Referenten sollten sein Ministerialdirektor Dr. Konrad,21 Ministerialrat Dr. Metz,22 Oberregierungsrat Dr. Barbarino,23 Ministerialdirektor24 von Lex25 und Ministerialrat Dr. Baer.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Hagenauer erklärt Ministerpräsident Dr. Ehard, auch die Frage der nachträglichen Erhebung der Gebühren könne bei dieser Besprechung geklärt werden.

[IV.] Gesetz zur Sicherung der Brennstoffversorgung und zur Förderung der Braunkohlenwirtschaft26

Staatsminister Dr. Kraus teilt mit, daß über dieses Gesetz am Donnerstag, den 27. November, eine Referentenbesprechung stattfinde. Dieser Punkt wird daraufhin zurückgestellt.27

[V.] Flüchtlingssiedlung Neuheim am Römerweg bei Vilshofen28

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er sei überrascht, daß das Projekt Römerweg in verkleinerter Form nun doch wieder vorgelegt werde, da es vom Landtag abgelehnt worden sei.29 Seiner Erinnerung nach sollte stattdessen eine Stadtrandsiedlung in Vilshofen selbst errichtet werden. Er befürchte, daß man erhebliche Schwierigkeiten mit dem Landtag bekomme, wenn man das Projekt nun doch durchführe.

Staatssekretär Fischer führt aus, auf Grund des Landtagsbeschlusses30 sei ein Ausschuß31 beauftragt worden, alle Siedlungsmöglichkeiten zu überprüfen. Der Ausschuß habe sich dann auch mit dem Römerweg befaßt und beschlossen, dort keine große Siedlung zu errichten, sondern nur den Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, sich selbst in Lehmbau Wohnungen zu errichten. Der dafür erforderliche Grund und Boden betrage nicht 400 ha wie früher vorgesehen, sondern lediglich 15 ha. Ganz spruchreif sei die Frage noch nicht, da das Landessiedlungsamt32 Bedenken habe. Im übrigen habe der Ausschuß nicht nur den Römerweg behandelt, sondern auch eine Reihe von anderen Siedlungsmöglichkeiten geprüft, z.B. in Kraiburg, Wolfratshausen, Hammelburg usw.

Staatssekretär Jaenicke teilt dazu mit, der Ausschuß bestehe aus Flüchtlingen, Referenten aller beteiligten Ministerien und vier Sachverständigen und habe bis jetzt 9 Projekte geprüft.33 Die Angelegenheit Römerweg sei hochpolitisch und die Regierung habe ja im Landtag zugesagt, das Projekt nochmals zu prüfen, wobei dann der seinerzeitige große Vorschlag ad acta gelegt worden sei. Als Kompromiß habe man sich auf 15 ha geeinigt und den Flüchtlingen überlassen, zu beweisen, was sie in Selbsthilfe leisten könnten. Dabei behalte aber der Staat immer die Sache in der Hand, z.B. auch beim Holzeinschlag; im übrigen habe man damit der SPD erheblich Wind aus den Segeln genommen.34 Die Siedler selbst seien alle in der Nähe in Handwerksbetrieben beschäftigt.

Auf Anfrage des Herrn Ministerpräsidenten gibt Staatssekretär Jaenicke noch bekannt, daß alle 9 Projekte, darunter der Römerweg, demnächst im Landtag vorgelegt werden könnten.35

Staatsminister Krehle macht darauf aufmerksam, das Arbeitsministerium habe ein Bauprogramm von 10000 Wohnungen vorgelegt. Dieses Programm sei unter Zugrundelegung der Brennpunkte des Arbeitseinsatzes aufgebaut. Seiner Ansicht nach müßten die verschiedenen Dinge in Verbindung gebracht werden, damit nicht wie jetzt drei Stellen das gleiche Programm bearbeiten.

Staatssekretär Jaenicke weist darauf hin, daß Oberbaurat Schmidt36 vom Arbeitsministerium Mitglied des Ausschusses sei.37

Staatsminister Dr. Pfeiffer berichtet sodann über ein großes Siedlungsprojekt in Moosburg, das nach Auflassung des bisherigen Internierungslagers verwirklicht werden solle, wobei u.a. 7 landwirtschaftliche Kleinsiedlungen, 32 Gewerbebetriebe, 1 Fabrik und Einzelsiedlungen für 40 Familien vorgesehen seien. Dieses Projekt könne geradezu vorbildlich werden. Die einzige Frage, die noch zu klären sei, wäre die Zustimmung von Property Control.38

[VI.] Illegale Zuwanderung nach Bayern

Staatssekretär Jaenicke führt aus, der Zustrom von sogenannten Einzelgängern halte immer noch an und das Problem würde immer schwieriger zu lösen,39 vor allem, da in die britische Zone alles ungehindert aus der Ostzone kommen könne.40 Das Flüchtlingslager in Allach, das ein Fassungsvermögen von 800 Personen habe, beherberge jetzt über 2.000; die Zustände seien einfach unvorstellbar. In diesem Zusammenhang müsse er auch auf die Verhältnisse in Nürnberg hinweisen, die bereits in einem Bericht der „Neuen Zeitung“ geschildert worden seien.41 Alles in allem stehe man vor einer Katastrophe, zumal man mit einem Zustrom von etwa 3 Millionen aus der Ostzone rechnen müsse.42 Er ersuche deshalb um die Zustimmung, diese Sache der Militärregierung vortragen zu dürfen. Das Problem sei schon deswegen besonders schwierig, weil die Russen den Nachweis verlangten, daß die Ein zelgänger, die zurückgebracht werden sollten, auch tatsächlich in der russischen Zone gewohnt hätten. Außerdem verlange die britische Militärregierung für alle diese Leute Asylrecht, die dann nach Bayern kämen. Er habe in den nächsten Tagen eine Besprechung mit russischen Behörden in Hof.

Staatsminister Dr. Hagenauer macht darauf aufmerksam, daß eventuell das Lager Hammelburg, das mehrere 1000 Personen aufnehmen könne, frei werde.43

Staatssekretär Jaenicke erklärt nochmals, die illegale Zuwanderung sei einfach unerträglich. Es bleibe nichts anderes übrig, als anzuordnen, daß alle Leute, die keine Papiere hätten, weder Lebensmittelkarten noch eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten dürften und sofort zurückgeschickt werden müßten. Die Folge würde natürlich ein Sturm der Entrüstung sein. Dabei seien in Wirklichkeit höchstens 5% politisch verfolgt, während alle anderen ohne wirkliche Gründe die Ostzone verließen. In den Auffanglagern befinden sich derzeit ungefähr 24 000 Leute, eine mindestens ebenso große Zahl sei aber bestimmt im Lande untergetaucht.

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet, er habe das Problem schon vor Monaten noch als Staatssekretär mit der Militärregierung besprochen. Er würde sich aber von den von Staatssekretär Jaenicke vorgeschlagenen Maßnahmen wenig versprechen, die andererseits politische Auswirkungen haben könnten.

Der Ministerrat erklärt sich sodann damit einverstanden, daß Staatsminister Dr. Ankermüller und Staatssekretär Jaenicke bei der Militärregierung in der Frage der illegalen Grenzgänger vorsprechen sollen.

[VII. Gesetz über die Neuregelung der Zuständigkeit auf dem Gebiete des Wohnungswesens]44

Einleitend verliest Ministerpräsident Dr. Ehard ein Schreiben des Herrn Staatsministers Krehle, in dem sich dieser beschwert, daß er aus dem Landtagsdienst45 erfahren habe, mit Wirkung vom 1.1. 1948 solle die Wohnraumbewirtschaftung auf das Staatsministerium des Innern übergehen.46 Es sei also wiederum vorzeitig eine Mitteilung an die Öffentlichkeit gelangt, bevor der Ministerrat zu dem Gesetzentwurf47 Stellung genommen habe. Anschließend stellt Ministerpräsident Dr. Ehard fest, daß das Gesetz über die Zusammenfassung des Bauwesens eingehend beraten und dem Landtag zugeleitet worden sei,48 während gleichzeitig bei der Militärregierung49 dagegen intrigiert worden sei.50 Man müsse nun endlich einmal die Überempfindlichkeit in dieser Zuständigkeitsfrage aufgeben.51 Es sei nunmehr endlich an der Zeit, das Bauwesen zusammenzufassen; dann müsse aber auch an dem nun einmal eingenommenen Standpunkt festgehalten werden, auch gegenüber der Militärregierung und dem Landtag. Die beteiligten Ministerien sollten auch in der Frage des Wohnungswesens ihre Meinungen abgleichen und sie dann dem Ministerrat zur Entscheidung vorlegen.

Staatsminister Krehle entgegnet, er wende sich nicht gegen die Beilage 490 des Landtags,52 was nun einmal beschlossen sei. Wenn von den Gewerkschaften bei der Militärregierung dagegen gearbeitet werde, so sei er dafür nicht verantwortlich. Übrigens werde auch die Militärregierung die endgültige Entscheidung des Landtags abwarten und nichts dagegen unternehmen. Sein Brief wende sich nur gegen den Entwurf des Innenministeriums. Seiner Ansicht nach sei ein solches Gesetz gar nicht notwendig, da die Sache durch einen Landtagsbeschluß über Beilage 490 sowieso entschieden werde. Es sei aber der Entwicklung vorgegriffen, wenn im Haushaltsausschuß offiziell erklärt werde, das Wohnungswesen gehe ab 1.1.1948 auf das Innenministerium über. Er ersuche jedenfalls, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzustellen und andererseits auf eine baldige Entscheidung des Landtags zu drängen,53 da er allmählich wissen müsse, wo das Wohnungswesen nun endgültig hinkomme.

Staatsminister Dr. Ankermüller weist darauf hin, auch der Arbeitsminister habe sich seinerzeit für die Zusammenfassung des Bauwesens erklärt und dabei gleichzeitig gesagt, das Wohnungswesen müsse dem Bauwesen folgen.54 Im übrigen könne er sich nicht erinnern, daß bei den Haushaltsberatungen eine Äußerung, wie sie der Herr Arbeitsminister wiedergebe, gefallen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt auch die Auffassung, daß der vorliegende Gesetzentwurf vor der Entscheidung über das Bauwesen nicht entschieden werden kann.

Staatssekretär Fischer macht sodann darauf aufmerksam, daß die Baufragen in drei Ausschüssen des Landtags, nämlich im Haushalts-, Verfassungsund Wirtschaftsausschuß behandelt werden. Er halte es für dringend notwendig, den Landtagspräsidenten zu ersuchen, die Materie einem Ausschuß zu übergeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich abschließend dazu bereit, ein Schreiben an den Landtagspräsidenten zu richten.

Der Ministerrat stellt die Angelegenheit sodann zurück und beschließt, daß wegen der Zusammenfassung des Bauwesens ein gemeinsames Schreiben von Innen- und Arbeitsministerium an den Landtagspräsidenten gerichtet werden soll.

Staatssekretär Fischer teilt in diesem Zusammenhang mit, daß ein Antrag auf Erlassung eines Baustoffnotgesetzes dem Wirtschaftsausschuß des Landtags zugehen werde. Er hoffe, den Entwurf in den nächsten Tagen den beteiligten Ministerien vorlegen zu können und bittet um Stellungnahme bis 1. Dezember 1947, da die Angelegenheit sehr eilig sei.55

[VIII. Gesetz über die Straßenbaulast an Autobahnen und Reichsstraßen in Bayern]

Staatssekretär Fischer stellt fest, daß der Entwurf allen Ministerien zugeleitet worden sei,56 die sich zustimmend geäußert hätten. Das Gesetz bestätige eigentlich nur gesetzlich den Zustand, wie er de facto schon besteht.57

Nach kurzer Aussprache stellt Ministerpräsident Dr. Ehard die Zustimmung des Ministerrats fest und erklärt, der Entwurf könne nun dem Landtag zugeleitet werden.58

[IX.] Ernennung des Oberregierungsrats a.D. Schmidt zum Ministerialrat im Arbeitsministerium

Staatssekretär Fischer ersucht, die Angelegenheit bis zur Regelung des Bauwesens zurückzustellen.

Staatsminister Krehle bezeichnet Schmidt als ausgezeichneten Fachmann, der im übrigen von Minister a.D. Roßhaupter59 die Zusicherung erhalten habe, daß er ins Beamtenverhältnis übernommen werde,60 und bittet, dem Antrag stattzugeben.61

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, er schätze Schmidt persönlich sehr, das Finanzministerium lehne aber fortlaufend Leute über 52 Jahre ab und könne von seinem Grundsatz nicht abgehen.62 Es habe sich schon verschiedentlich gezeigt, daß ältere Persönlichkeiten nach der Übernahme ins Beamtenverhältnis sich nach kurzer Zeit pensionieren ließen.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht dagegen darauf aufmerksam, daß man auch berücksichtigen müsse, wenn Leute wie Schmidt der Staatsregierung in der schwierigsten Zeit geholfen hätten.

Nach kurzer Beratung wird die Angelegenheit zurückgestellt.

[X.] Wiedereinstellung des Ministerialrats Dr. Schneider als Ministerialrat beim Obersten Rechnungshof63

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert Bedenken gegen die Wiedereinstellung, da Dr. Schneider Parteigenosse vom Jahr 1937 gewesen sei und erst im Jahre 1941 zum Ministerialrat befördert worden sei.64

Staatssekretär Dr. Lacherbauer schließt sich diesen Bedenken entschieden an.

Der Ministerrat beschließt sodann, den Fall zurückzustellen.65

[XI.] Wiedereinstellung des Ministerialdirigenten a.D. Heilmann als Ministerialdirigent im Staatsministerium für Wirtschaft

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß Heilmann66 entlastet worden sei, da er im Zusammenhang mit dem 20. Juli67 mehrere Monate in Gestapo-Haft gewesen sei. Die Militärregierung habe den Spruch anerkannt. Außerdem sei er ein außerordentlich tüchtiger Beamter, der sehr nützliche Dienste geleistet habe und praktisch jetzt Hauptabteilungsleiter über die Abteilungen IV, V und VI seines Ministeriums sei.

Staatsminister Dr. Pfeiffer stellt fest, daß entlassene Beamte nach dem Befreiungsgesetz zunächst jeden Anspruch verlieren, daß also der Ministerrat das Recht hat, zu entscheiden, ob er wieder verwendet werden könne und welche Vorteile er im Dritten Reich gehabt habe. Es sei allerdings notwendig, rechtskräftige Spruchkammerurteile zu akzeptieren, zumal man diesen Standpunkt ja auch den Amerikanern gegenüber immer vertreten habe.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer wendet sich scharf gegen eine Wiedereinstellung Heilmanns als Ministerialdirigent mit der Begründung, die Wiedereinstellung solle wohl erfolgen, es sei aber ausgeschlossen, daß ein Beamter, der wegen seiner Parteizugehörigkeit von den Nazis befördert worden sei, weiter im Genuß dieser Vorteile bleibe. Seiner Ansicht nach könne er nur als Oberregierungsrat wieder eingestellt werden. Die Entlastung bedeute ja nur, daß der Betreffende von den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen befreit werde, nicht aber, daß er den ganzen vom Dritten Reich gezogenen Nutzen beibehalte.

Nach längerer Debatte wird beschlossen, Dr. Heilmann als Regierungsdirektor wieder einzustellen mit der Amtsbezeichnung Ministerialrat und in absehbarer Zeit zu prüfen, ob er dann auch den Rang eines Ministerialrats erhalten könne.68

[XII.] Regierungsdirektor Otto Graf

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, er beabsichtige, Regierungsdirektor Dr. Otto Graf, der entlastet sei, zum Leiter des Landeswirtschaftsamtes69 zu berufen, womit die Militärregierung bereits einverstanden sei. Er ersuche den Ministerrat um grundsätzliche Stellungnahme, ob Dr. Graf zum Leiter des Landeswirtschaftsamtes erklärt werden könne.70

Staatsminister Dr. Pfeiffer erklärt, man müsse in diesem Fall auch eine schriftliche Erklärung der Militärregierung haben. Wenn diese Bedingung vorliege, habe er keine Bedenken.

Der Ministerrat erklärt sich sodann unter der von Staatsminister Dr. Pfeiffer formulierten Bedingung grundsätzlich einverstanden.71

[XIII.] Wiedereinführung der Schwurgerichte in Bayern72

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Landtag habe seinerzeit begutachtet, daß die Schwurgerichte in der alten Form wieder eingeführt werden sollten,73 obwohl der Verfassungsausschuß das Gegenteil vorgeschlagen habe. Auch in der britischen Zone, in Bremen und in Hessen seien die Schwurgerichte in der Form der Emminger-Novelle wieder eingeführt worden, ebenso werde es Württemberg-Baden halten.74 Bayern sei also das einzige Land in der Bizone, das die Schwurgerichte in der alten Form wieder eingeführt habe. Er halte dies nicht75 für zweckmäßig und schlage deshalb vor abzuwarten, bis Württemberg-Baden auch die Schwurgerichte in der neuen Form einführe und dann die Angelegenheit nochmals dem Landtag vorzulegen.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer erklärt, er habe mit der Militärregierung bereits über die Sache gesprochen. Die Amerikaner sähen es auch nicht gerne, daß der Landtag eine Entscheidung getroffen habe, die mit der sonstigen Praxis in Widerspruch stehe. Vielleicht könne man versuchen, den Länderrat zu veranlassen, an Bayern heranzutreten. Der Beschluß des Landtags sei aus den verschiedensten Gründen kaum durchführbar.

Der Ministerrat beschließt sodann, die Angelegenheit der Schwurgerichte noch etwas hinauszuzögern.76

[XIV.] Reisekosten der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung77

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird die vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen vorgelegte Verordnung über die Reisekostenvergütung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung in folgender Fassung angenommen:

„Mit Wirkung vom 1. Dezember 1947 an wird in Abänderung des § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 121 vom 9. Mai 1947 (GVBl. S. 123  ) in Angleichung an die Neuregelung der Reisekostenvergütung der Beamten durch die Verordnung Nr. 128 vom 28. Juli 1947 (GVBl. S. 184  ) das Tagegeld im Inland auf RM 18-, das Übernachtungsgeld im Inland auf RM 14 – festgesetzt.“78

[XV.] Erhöhung der Preise für Brennholz

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß der Bayerische Ministerrat am 20. Oktober 194779 den Beschluß gefaßt habe, derzeit einer Erhöhung der Preise für Brennholz nicht zuzustimmen. Aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft vom 5. November 1947 gehe aber hervor, daß bei den Besprechungen im Ministerrat lediglich von dem in § 4 der Brennholzpreisanordnung vom 15. Juli 1947 zugebilligten Nutzholzabgeltungszuschlag von RM 3.– bzw. 4.– je Ster die Rede gewesen sei, während die übrigen Bestimmungen der neuen Brennholzpreisregelung unberührt geblieben seien.

Staatsminister Dr. Seidel führt dazu aus, die ganze Frage spiele keine allzu große Rolle, weil von der neuen Preisregelung nur Gebiete mit besonders niedrigem Stoppreis erfaßt würden.

Der Ministerrat erklärt sodann, gegen eine Preiserhöhung, die nicht auf § 4 der Brennholzpreisanordnung vom 15.7.47 zurückgehe, keine Bedenken zu haben.80

[XVI.] Kohlenpreiserhöhung

Staatsminister Dr. Seidel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß Bestrebungen im Gange seien, das Preisgebäude in Bewegung zu bringen und daß er sich verpflichtet fühle, diese Angelegenheit im Ministerrat zur Sprache zu bringen. Vor allem versuche man jetzt, den Kohlenpreis, der bisher nur durch umfangreiche Subventionen in der britischen Zone auf der Höhe von RM 15.– pro to gehalten werden konnte, zu erhöhen und zwar auf RM 25.-. Wahrscheinlich werde man bei den Subventionen auch eine bayerische Beteiligung verlangen. Bei einem Preis von RM 25 – seien keine Subventionen mehr erforderlich, dafür sei man dann auch nach einer eventuellen Währungsreform exportfähig. Durch eine Kohlenpreiserhöhung werde natürlich das gesamte Preisgebäude in Bewegung geraten, vor allem bei Eisen und Stahl. Bei der letzten Beratung hätten sich sämtliche Wirtschaftsminister für die Preiserhöhung ausgesprochen. Er müsse aber trotzdem um ausdrückliche Stellungnahme des Ministerrats ersuchen.

Ministerpräsident Dr. Ehard und Staatsminister Dr. Kraus bezeichnen es als unmöglich, dauernd mit Subventionen zu arbeiten.

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, in Frankfurt sei immer die Meinung vorherrschend gewesen, die Preiskorrekturen schon vor der Währungsreform durchzuführen. Er sei dafür, dem Vorschlag von Staatsminister Dr. Seidel zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt noch, durch die Subventionenwirtschaft werde der Kohlenbergbau geradezu angeregt, nicht rationell zu arbeiten. Auch das Punktesystem81 sei nicht wirtschaftlich, da es keine Leistungs-, sondern lediglich eine Anwesenheitsprämie darstelle.

Staatssekretär Sedlmayr erkundigt sich, ob die Kohlenpreiserhöhung keine Auswirkungen auf lebenswichtige Dinge mit sich bringe.

Staatsminister Dr. Seidel antwortet, dies sei ausdrücklich verneint worden. Anschließend schlägt Staatsminister Dr. Seidel vor, der Ministerrat wolle ihn ermächtigen, grundsätzlich einer Kohlenpreiserhöhung zuzustimmen. Gleichzeitig müsse er aber gehalten werden, nochmals den Ministerrat zu befragen, wenn grundsätzliche Bedenken auftauchen sollten.

Der Ministerrat nimmt diesen Vorschlag einstimmig an.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Oberregierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister