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Nr. 20MinisterratssitzungMittwoch, 30. April 1947 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 40
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stellv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Hundhammer, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dipl.-Ing. Schuberth (Verkehrsministerium). Abgeordneter Dr. Schlögl1 (Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses über die Mißstände im Wirtschaftsministerium), Abgeordneter Stock2 (Fraktionsvorsitzender der SPD), Ministerialrat Dr. Baer3 (Bayer. Staatskanzlei), Polizeirat Abreß4 (Präsidium der Landpolizei), letztere zu Punkt I der Tagesordnung.

Entschuldigt:

Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Ernährungsminister Dr. Baumgartner, Arbeitsminister Roßhaupter, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Höltermann (Staatsministerium für Sonderaufgaben).5

Tagesordnung:

I. Bericht des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des Bayer. Landtags über die Zustände im Lager Schalding. [II. Mißbrauch unter dem Namen der Regierungsmitglieder]. [III.] Gesetz über den Senat. [IV. Sonderbehandlung Schwerbombengeschädigter Großstädte]. [V. Gesetz über den Senat]. [VI.] Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1946. [VII.] Verordnung über die Übergangsregelung versorgungsrechtlicher Verhältnisse. [VIII. Entnazifizierung]. [IX.] Arbeitszeit und Urlaub. [X.] Gesetz über die Gewährung eines bezahlten Sonderurlaubs für Opfer des Faschismus und Schwerbeschädigte. [XI.] Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung in Bayern. [XII. Ehrenring der Stadt München]. [XIII. Verweigerung des Beamteneides]. [XIV. Wiederaufbau der Paulskirche in Frankfurt]. [XV. Dankschreiben an Beamte bei Ruhestandsversetzung]. [XVI. Ernennung von Edmund Stiller zum Chef der Landpolizei im Regierungsbezirk Schwaben]. [XVII. Verordnung über die Reisekosten der Mitglieder der Staatsregierung]. [XVIII. Oberschule in Fürth]. [XIX. Ernährungslage und Schwarzhandel]. [XX. Unterrichtsplan des Kultusministeriums]. [XXI. Ständige bizonale Konferenz der Arbeitsminister].

I. [Bericht des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses6 des Bayer. Landtags über die Zustände im Lager Schalding]

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und erteilt zunächst dem Abgeordneten Dr. Schlögl das Wort.

Dr. Schlögl führt aus, der Parlamentarische Untersuchungsausschuß sei gestern in Passau und Schalding gewesen.7 Zusammen mit der Presse habe man das Lager besichtigt und dann einen Zeugen vernommen. Man sei tief erschüttert gewesen über das, was man gesehen, noch mehr über das, was der Zeuge gesagt habe. Es handle sich hier um den größten Korruptionsskandal, den es bisher in Bayern gegeben habe.8 Er habe bereits am Osterdienstag dem Wirtschaftsministerium angeraten, dieses Lager durch die Polizei beschlagnahmen zu lassen, dies sei jedoch nicht geschehen. Inhaber des Lagers in Schalding sei die Speditionsfirma Glas in Passau.9 Glas10 habe auf Grund seiner Beziehungen zur Partei und SS es verstanden, ein ungeheueres Lager zu bekommen; es handle sich um Heeresgut und auch andere Güter. Glas sitze seit 1945 im Internierungslager Regensburg; sein Prokurist,11 ein Alt-Pg, sei 1945 entlassen worden. Es seien dann Treuhänder eingesetzt worden.12 Zur Zeit habe man den 4. Treuhänder. Das Lager sei von den Amerikanern im Jahre 1945 nur drei Monate beschlagnahmt gewesen, dann sei es den deutschen Dienststellen zur Abdisponierung freigegeben worden. Es habe also über dieses Lager verfügt werden können. Es handle sich in erster Linie um eingelagerte Güter von Großfirmen aus ganz Deutschland und um Heeresgut. Im Jahre 1946 habe er ungefähr 12 Briefe an das Wirtschaftsministerium geschrieben und schon damals auf den Skandal in dieser Sache hingewiesen; Antwort habe er nie bekommen. Die Briefe seien damals an die Landesstellenleiter gegangen.13 Die Klagen der Bevölkerung seien aber immer größer geworden, so daß er an Ostern hingefahren sei und im Anschluß daran um Beschlagnahme durch die Polizei ersucht habe. Die Urteile über den ehemaligen Wert des Lagers gingen auseinander. Die Treuhänder hätten es verstanden, bei den Revisionen vollständig frisierte Unterlagen zu geben. Sie seien daran interessiert gewesen, daß das Wirtschaftsministerium keinen genauen Einblick bekomme, weil die Firma auf Gedeih und Verderben an den Lagerspesen interessiert sei. Im November 1946 habe Dr. v. Kaufmann14 das Regierungswirtschaftsamt in Regensburg beauftragt, endlich einmal nach dem Rechten zu sehen. Es sei dann der Revisor Dr. Ledermann15 beauftragt worden, im Januar die Revision zu beginnen. Die Auftragserteilung für die Revision sei deswegen schwierig gewesen, weil zu viele deutsche Dienststellen eingeschaltet gewesen seien, nämlich: die Rüstungsgut-GmbH,16 das Landesamt für Vermögensverwaltung und die verschiedenen Landesstellen. Der Revisor habe aber einen klaren und speziellen Revisionsauftrag haben wollen.17 Mit diesem Zuständigkeitsstreit sei viel kostbare Zeit verloren gegangen.18 Die Revision habe erst einige Monate später durchgeführt werden können. Unterdessen sei eine Kommission von der Rüstungsgut-GmbH in Passau gewesen. Diese Kontrolle habe am 12. März stattfinden sollen. Davon hätten die Schuldigen erfahren und hätten um 7 Uhr dieses Tages den Hauptteil des Lagers in Brand gesteckt.19 Durch diesen Brand sei eine große Menge von Mangelwaren vernichtet worden z.B. verschiedene Waggons Kork, Harz, Wachs, Elektro-Artikel und Speise-Öl.20 Der ursprüngliche Wert des Lagers lasse sich heute nicht mehr feststellen, da die Firma Glas keine Buchführung gehabt habe. Die Lagerkartei sei beim Brand absichtlich vernichtet worden. Die Industrie- und Handelskammer schätze den Wert auf 39 Millionen. Sachverständige gingen bis zu 100 Millionen, andere bis zu 50 Millionen; dies dürfe etwa der Wirklichkeit entsprechen. Güter im Werte von einigen Millionen lägen jetzt noch dort.21 Die Besichtigung des Lagers sei katastrophal gewesen. Wenn er gewußt hätte, daß das Lager so ausschaue, hätte er die Presse nicht eingeladen. Das Lager sei nach dem Brand nicht aufgeräumt worden, es handle sich um ein großes Terrain, auf dem Fässer, Autoreifen, Motoren, halbe Autos usw. herumlägen. Irgendwo befänden sich auch 17 t Kleesamen. Obwohl die Landesstellen gewußt hätten, daß ab 1. September alles abgefahren werden dürfe, sei angeblich infolge von Transportschwierigkeiten nichts oder sehr wenig abgefahren worden. Voriges Jahr hätte man einen großen Teil noch retten können. Dies sei aber nicht geschehen. Die Abdisponierungen durch die Landesstellenleiter seien zum Teil nur telefonisch erfolgt. Buchführungsunterlagen seien überhaupt nicht da. Es solle sehr viel Speiseöl dort gewesen sein; Schalding habe noch drei Nebenlager. Es werde interessant sein, ob das Ernährungsministerium hievon überhaupt etwas gewußt habe. Staatsminister Dr. Baumgartner habe erklärt, er habe keine Kenntnis gehabt. Es seien 1500 t Tabak da gewesen; heute seien es noch 34 t. Sehr deprimierend sei gewesen, daß man infolge des Streits der deutschen Dienststellen noch nicht einmal mit dem Aufräumen habe anfangen können. Tag für Tag würden noch immer 2000 kg Harz gestohlen. In der Nähe sei ein Flüchtlingslager; die Flüchtlinge hätten den ganzen Winter über nur mit Harz geheizt. Mit der Bestandsaufnahme werde jetzt erst angefangen. Herr Witt22 von der Landesstelle habe verboten, daß das Lager aufgeräumt werde. Er bitte, dieser Sache sofort nachzugehen; die deutschen Dienststellen hätten bisher nur gestritten. Die Außenstelle der Rüstungsgut GmbH in Passau habe nun auf eigene Verantwortung mit der Aufräumung begonnen. Die Waren kämen jetzt in eine Halle ohne Dach. Nebendran stehe aber ein großes Lagerhaus, das vollständig leer sei. Eine Überwachung durch die Polizei sei nicht erfolgt. Die Leute, die heute das Lager bewachen, nähmen jeden Abend mit, was sie brauchten. Dem Kriminalbeamten,23 der den Fall untersuchen soll, habe man geraten, er solle nicht so energisch vorgehen, weil er sonst für seine Existenz fürchten müsse. Es handle sich hier um einen Beamten der Stadt Passau. Im Zusammenhang damit habe ein Stadtrat von Passau zurücktreten müssen. Die Verhältnisse seien ganz katastrophal; dort sei alles so verfilzt. Wenn man die Passauer Polizei mit den Ermittlungen beauftrage, habe dies gar keinen Sinn. Der Zeuge habe unter Eid ausgesagt, er habe alles niederlegen müssen, weil ihm, als er angeordnet habe, daß nach dem Brand aufgeräumt werden solle, verboten worden sei, Verwaltungstätigkeit auszuüben.

Der Ausschuß habe nun folgende Beschlüsse gefaßt:

1) Das Lager müsse sofort von der Polizei übernommen werden. Man werde doch noch 6 Polizisten finden, die es in Schutz nehmen können.

Polizeirat Abreß weist daraufhin, daß das Lager im Stadtgebiet Passau liege, die Landpolizei also nicht tätig werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dies sei ganz gleich, hier müsse die Landpolizei eingreifen. Er sei bereit, eine schriftliche Anweisung zu geben.

Dr. Schlögl fährt fort, der Ausschuß habe weiter beschlossen, daß sofort eine Bestandsaufnahme erfolgen müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, verantwortlich sei in erster Linie doch der Treuhänder.

Dr. Schlögl erwidert, die Treuhänder hätten alle geschoben. Es sei Sache des Wirtschaftsministeriums festzustellen, was von den Landesstellen abdisponiert sei. Er habe einen Schriftsatz bekommen von dem Verteidiger eines Verhafteten, der schwerste Vorwürfe gegen Beamte der Landesstelle erhebe. Neben der Überwachung und Bestandsaufnahme müßten die Waren abtransportiert und verteilt werden. Es bestehe sonst die große Gefahr, daß Kommissionen von Rumänien und Polen kämen, die diese Güter für sich in Anspruch nehmen. Deswegen müsse rasch gehandelt werden. Der Bestand werde heute noch auf 4 Millionen geschätzt;24 es handle sich um lauter Mangelwaren. Außer Schalding und seinen Nebenlagern existierten in Bayern aber noch viele andere große Lager, so z.B. in Regensburg25 und Deggendorf. Auch auf diese habe er schon vor Monaten das Wirtschaftsministerium aufmerksam gemacht. Er bitte dringend darum, daß die Landräte und Regierungspräsidenten angewiesen würden, sofort in ihrem Bereich diese Lager zu melden. Die Rüstungsgut-GmbH müsse etwas scharf unter die Lupe genommen werden. Ungeeignete Elemente müßten ausgeschieden werden, damit nicht noch weitere Großschiebungen vorkämen. Er sehe die Schwierigkeiten nicht so sehr im Verlust der Materialwerte, sondern in der Gefahr für die Demokratie, wenn diese Sache bekannt werde. In Passau werde schon seit Monaten, ja Jahren gefordert, daß etwas geschehe; geschehen sei aber nichts wegen der Zuständigkeitsstreitigkeiten. Als die Revision gekommen sei, habe man das Lager noch angezündet. Er halte es für zweckmäßig, wenn die Mitglieder der Staatsregierung auch einmal dieses Lager in Augenschein nähmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, man müsse zunächst einmal überlegen, was man machen könne. Eine polizeiliche Bewachung werde man anordnen. Dann müsse man auch eine sofortige Bestandsaufnahme vornehmen. Verfügen über das Lager könne man erst, wenn man wisse, wer verfügungsberechtigt sei.

Dr. Schlögl erwidert, das Lager sei 1945 freigegeben worden für die Dispositionen des Wirtschaftsministeriums.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, dann brauche man aber doch keinen Treuhänder mehr.

Staatssekretär Krehle erklärt, der Treuhänder sei nur für die Firma Glas eingesetzt.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, man müsse einmal die Vollmachten des Treuhänders genauer anschauen und feststellen, von wem und für wen er eingesetzt sei. Man müsse auch wissen, auf welche Dinge sich die Freigabe der Militärregierung bezogen habe.

Staatssekretär Dr. Hagenauer erklärt hiezu, bei der Verwertung der Waren werde man unterscheiden müssen, ob es sich um Wehrmachtsgut oder um Rückstaugüter von Privatfirmen handle. Solche erhöben bereits Ansprüche. Wenn die Firma Glas eine Speditionsfirma sei und unter Gesetz 5226 falle, dann sei erst noch die Frage, ob die Beschlagnahme sich auch auf die dort eingelagerten Güter erstrecke. Verderbliche Waren könne man ohne weiteres verwerten. Im übrigen müsse man feststellen, was eigentlich los sei, sonst bekomme man hinterher Schwierigkeiten.

Abgeordneter Stock führt aus, die Ware sei zum Teil Heereseigentum, zum anderen Teil Eigentum irgendwelcher Besitzer, die selbst nicht wüßten, wo die Ware sei. Deswegen meine er, wir seien verpflichtet, dafür zu sorgen, daß nichts verderbe. Verderbliche Ware müsse veräußert und der Erlös sicher gestellt werden. Solche Zustände schadeten der Regierung und dem Parlament. Er wünsche aber weiter eine genaue Überprüfung aller Stellen, die mit dieser Sache zu tun gehabt hätten. Man müsse feststellen, inwieweit die Landesstellenleiter die Hände im Spiel gehabt hätten. Auch die Regierungswirtschaftsämter müßten überprüft werden. Er sei ferner der Meinung, daß es nicht Angelegenheit eines Staatsanwalts sei, diese Dinge zu untersuchen; der bringe nichts heraus. Damit müßte ein gewiegter Kriminalbeamter betraut werden. Es gebe nicht nur dieses eine Lager, sondern so und so viele in Bayern. Man müsse schnellstens zugreifen. Deswegen habe er den Antrag gestellt, daß die Staatsregierung sofort von dieser Sache unterrichtet werde und auch die Führung der Landpolizei zugezogen werden müsse. Die Passauer Polizei stecke mit den Schuldigen unter einer Decke; deswegen müsse die Landpolizei ihre besten Leute und einen maßgebenden Beamten nach Passau schicken. Der Ministerpräsident habe vollständig recht, wenn er sage, daß wir die Sachen nicht einfach veräußern könnten. Das Wirtschaftsministerium habe zwar schon alle Lager festgestellt; er sei aber mißtrauisch geworden gegenüber diesen Stellen des Wirtschaftsministeriums. Deswegen solle man noch einmal an die Regierungspräsidenten herausschreiben.

Staatssekretär Gentner möchte weiter gehen. Man könne nicht dauernd ein Lager bewachen lassen, was unser Geld koste. Die Waren müßten verwertet und der Erlös auf einzelne Konten eingezahlt werden. Wenn der Eigentümer komme, erhalte er dann das Geld. Es handle sich hier um einen Notfall, der besondere Maßnahmen erfordere. 1945 habe man es genau so gemacht. Man könne für unbekannte Eigentümer nicht auf unbekannte Zeit hinaus die Waren bewachen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als an sich richtig. Man könne dies aber nicht von heute auf morgen machen, sonst bekomme man ernste Schwierigkeiten. Man müsse feststellen, um was für ein Lager es sich hier handle, wie es sich zusammensetze und wer in Wirklichkeit verfügungsberechtigt sei. Man könne vorerst nur die Bewachung und Bestandsaufnahme anordnen und über die verderblichen Waren verfügen. Im letzteren Punkt habe er gar keine Bedenken, wenn man großzügig verfahre. Grundsätzlich könne man die Verwertung aber nicht anordnen. Wer solle nun die Untersuchung führen?

Dr. Schlögl erwidert, er schließe seine Untersuchungen auf diesem Gebiet ab. Es habe gar keinen Sinn, wenn die Presse in dieser Sache weitere sensationelle Artikel bringe. Wenn diese Pressecampagne vorüber sei, werde der Ministerrat die anderen Lager in irgendeiner Form sicherstellen müssen. In Regensburg sei z. B. ein großes Textillager, das zum Teil schon verdorben sei. Die verderbliche Ware müsse man in unserer Wirtschaft verwenden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, es sei zum Verzweifeln, wenn man nicht endlich dazu komme, diese Dinge zusammenzufassen. Es gebe immer bloß Schwierigkeiten zwischen den einzelnen Ministerien. Das sei auf die Dauer unmöglich. Wenn er aber eine Anordnung treffe, daß etwas zusammengefaßt werde, dann werde bei der Militärregierung quergetrieben. Die Zuständigkeitsstreitigkeiten könnten nicht so weiter gehen. Er müsse doch wissen, an wen er sich halten könne.

Ministerialrat Dr. Baer teilt mit, er habe sich soeben beim Landesamt erkundigt. Der zuständige Sachbearbeiter sei heute nach Passau gefahren, der frühere Treuhänder sei abgesetzt27 und ein neuer eingesetzt worden.28 Wenn das Lager der Property Control unterliege, sei nur das Landesamt zuständig.

Staatssekretär Geiger erklärt, die Gesellschaft zur Verwertung von Rüstungsgut sei eine GmbH des Länderrats. Es bestehe aber eine Verbindung mit dem Wirtschaftsministerium. Diese Gesellschaft bekomme von der Militärregierung Beutegut ausgehändigt. Mit einem großen Stab würden seit längerer Zeit diese Lager inventarisiert. Diese Gesellschaft sei ohne weiteres zu greifen, sie habe ihren Sitz in München.29 Was die Sache in Schalding betreffe, wolle er noch auf folgendes aufmerksam machen: Es werde davon gesprochen, daß dort Werte für 100 Millionen vorhanden gewesen seien, jetzt seien es nur noch 2 bis 3 Millionen. Es seien also 95 Millionen gestohlen, verschoben oder vernichtet worden. Davon könne aber keine Rede sein. Dort lagerten auch Güter, die legal eingelagert und legal abgefordert worden seien, nämlich Güter von Firmen, die in der amerikanischen und englischen Zone ansässig seien. Die Beträge könne er nicht angeben; darüber müsse aber der Treuhänder Bescheid wissen. Man könne nicht sagen, daß die große Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem heutigen Stand durch Unterschleife entstanden sei. Dann müsse man noch fragen, welche Rolle der Bürgermeister30 und Landrat31 gespielt haben. Diese hätten die Vorgänge doch aus nächster Nähe beobachtet und hätten keine Meldung erstattet. Der Bürgermeister habe sich vielmehr dahin geäußert, man könne der Bevölkerung die gewohnheitsmäßige Entwendung nicht mehr abgewöhnen.

Dr. Schlögl ergänzt den letzten Satz dahin, es sei auch die Äußerung gefallen, man könne den Passauern doch nicht die Existenz nehmen, alle hätten daheim große Mengen Diebesgut.

Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt die Ansicht, daß der Untersuchungsausschuß des Landtags diese Sache kaum zu Ende werde führen können.

Dr. Schlögl bestätigt dies.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, daß andererseits, solange der Untersuchungsausschuß tätig sei, nichts unternommen werden könne. Der Ausschuß könne höchstens sagen, er halte es für nötig, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Abgeordneter Stock ist der Ansicht, daß dem Untersuchungsausschuß vom Innenministerium einige gute Kriminalbeamte zur Verfügung gestellt werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Ehard räumt dies ein, er fürchte aber, daß der Apparat zu schwerfällig sei.

Staatssekretär Dr. Hagenauer führt aus, mit dieser Sache beschäftige sich bereits der Untersuchungsausschuß. Auch die Staatsanwaltschaft Passau habe ein Verfahren eingeleitet; nun solle auch noch die Polizei eingeschaltet werden. Seines Erachtens müßten die Erhebungen in einer Hand liegen; die Staatsanwaltschaft bediene sich ja auch der Polizei. Diese müsse entsprechend von sachverständigen Polizeibeamten unterstützt und die Untersuchung nicht zersplittert werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dies auch für das Richtige.

Abgeordneter Dr. Schlögl erklärt, daß auch er zu diesem Zweck gekommen sei. Es sei nun Sache des Ministerrats, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Die Lager Regensburg und Deggendorf werde er nicht mehr untersuchen, aber auch dies müsse geschehen; vor allem müßten die Kompetenzstreitigkeiten aufhören.

Ministerpräsident Dr. Ehard wundert sich darüber, daß der Revisor drei Monate lang nichts getan habe, daß man sich während dieser Zeit um Zuständigkeit gestritten habe, ohne daß er etwas davon erfahren habe; sonst komme doch jede Kleinigkeit an den Ministerpräsidenten.

Dr. Schlögl erwidert, das Wirtschaftsministerium und die zuständigen Landesstellen seien verständigt gewesen.

Staatssekretär Sedlmayr bezeichnet als merkwürdig, daß der Leiter des Regierungswirtschaftsamtes in Regensburg,32 der im November vom Wirtschaftsministerium einen Auftrag erhalten habe, bis heute noch keinen Bericht erstattet habe. Er habe die Aufforderung selbst gesehen.

Staatssekretär Geiger meint, die Dinge lägen doch etwas anders. Vor 14 Tagen sei ein Vertreter der Bayer. Waren-Treuhand-GmbH bei ihm gewesen und habe um Befürwortung eines Briefes an die Militärregierung in Berlin gebeten, in dem die Freigabe von Gütern beantragt gewesen sei. Dies beweise, daß die Militärregierung doch noch nicht alles freigegeben habe. Man werde aber von der Rüstungsgut-GmbH sofort einen klaren Bericht fordern darüber, wann, von wem und was in dem Lager freigegeben worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, gleichzeitig müsse festgestellt werden, wo sonst noch Lager seien, und was mit diesen sei.

Staatssekretär Geiger erwidert, soweit die Rüstungsgut-GmbH in Frage komme, sei dies schon geschehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt das Ergebnis dahin zusammen, daß die Landpolizei beauftragt werden müsse, die Bewachung des Lagers in Schalding zu übernehmen,33 da Befürchtungen bestünden, daß die Passauer Polizei nicht zuverlässig genug sei. Dann müsse eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Hierbei müßten der Treuhänder und das Landesamt mitarbeiten. Bei dieser Bestandsaufnahme könne man verderbliche Waren wie z.B. Öle, Fette, Kleesamen dem Landwirtschaftsministerium zur Verwertung zur Verfügung stellen; der Erlös müsse hinterlegt werden. Dann müsse man abwarten, wie es mit der Untersuchung durch den Untersuchungsausschuß weitergehe. Gleichzeitig müsse man feststellen, welche sonstigen Lager noch vorhanden seien. Dies müsse durch das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Landesamt geschehen. Weiter müsse man zu klären versuchen, für wen der Treuhänder überhaupt da sei, und welche Befugnisse er habe.

Dr. Schlögl erwidert, in Schalding lägen auch Hunderte von Flugzeugmotoren herum; diese seien nicht freigegeben. Was freigegeben sei, seien Rückstaugüter. Diese hätten schon längst abdisponiert werden können. Die Landesstellen hätten behauptet, diese hätten nicht verwertet werden können, weil die Transportschwierigkeiten zu groß seien.

Staatssekretär Geiger macht noch einmal darauf aufmerksam, man solle dafür sorgen, daß in die Presse keine schiefen Darstellungen kämen. Das ganze Lager sei nicht ausgeplündert worden; vielleicht 80 Millionen seien legal wieder herausgekommen.

Dr. Schlögl erwidert, die Presse habe nur die Aussagen des Zeugen gehört, habe allerdings das Lager auch besichtigt. Er wolle nun dem Ministerrat noch eine zweite Sache vortragen: die Viehschiebungen in Augsburg, Dillingen und Günzburg.

Staatssekretär Gentner erwidert, diese Sache werde bereits untersucht.

Dr. Schlögl möchte den Ministerrat insbesondere ersuchen, dafür zu sorgen, daß die Schuldigen auch verhaftet würden; der Haupttäter laufe in Augsburg frei herum, in der Landwirtschaft herrsche deswegen heller Aufruhr.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, von all diesen Dingen erführen alle möglichen Stellen, nur die Staatsanwaltschaft und die Polizei erführen zuletzt etwas.

Dr. Schlögl erklärt, der Untersuchungsausschuß könne sich mit diesen Dingen nicht auch noch befassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft und die Polizei zu geben.

Staatssekretär Dr. Hagenauer hält es ebenfalls für unzweckmäßig, daß der Untersuchungsausschuß sich in Einzelheiten verliere, weil dadurch nur der Untersuchungszweck gefährdet werde.

Dr. Schlögl fährt fort, wegen der Viehschiebungen werde er die Unterlagen unmittelbar an das Landwirtschaftsministerium geben. Im Landwirtschaftsministerium seien aber genau so Schwierigkeiten wie bei den Landesstellen.

Staatssekretär Gentner erwidert, die Sache laufe schon; das Landwirtschaftsministerium greife sofort zu. In einem Falle habe sich aber schon ergeben, daß die Meldung nicht stimme.

Dr. Schlögl erwidert, in einem Falle habe der Täter aber bereits gestanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, daß, wenn die Vorgänge der Staatsregierung zugeleitet würden, sie dann an ihn gehen sollten.

Dr. Schlögl fährt weiter, der Untersuchungsausschuß werde kein Lager mehr untersuchen. Er sei hierher gekommen, damit die Staatsregierung als Exekutive die Folgerungen ziehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, ihm die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zuzuleiten, damit er überblicken könne, wie die Sache weitergehen solle. Vorerst solle sich Staatssekretär Geiger der Sache annehmen.

Abgeordneter Stock schlägt vor, das Innenministerium zu beauftragen, daß die Regierungspräsidenten noch einmal die Landräte auffordern sollten, sämtliche Lager zu melden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich damit einverstanden und ergänzt dies dahin, daß beigefügt werden solle, wenn ein Lager schon gemeldet sei, wann und wohin dies geschehen sei. Diese Aktion solle im Benehmen mit dem Wirtschaftsministerium erfolgen.

Abgeordneter Stock meint, man müsse da aufpassen, daß jetzt nicht erst recht die Schieberei angehe; in Bezug auf die Regierungswirtschaftsämter sei er mißtrauisch.

Dr. Schlögl stellt fest, der Ausschuß nähere sich mit seinen Arbeiten jetzt dem Ende; er werde nur noch die Landesstellenleiter vernehmen, dann die Gesamtakten an den Wirtschaftsminister geben. Dem Landtag werde er einen Schlußbericht erstatten;34 damit sei seine Tätigkeit erledigt.35

[II. Mißbrauch unter dem Namen der Regierungsmitglieder]

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht die Regierungsmitglieder aufzupassen, daß mit ihrem Namen kein Mißbrauch getrieben werde. Ihm sei dies in der letzten Zeit mehrmals passiert. Es seien Bestellungen auf seinen Namen gemacht worden und auch Lieferungen erfolgt, von denen er nichts wisse.

Staatssekretär Dr. Müller meint, man solle vielleicht eine Warnung in die Presse geben.

Ministerpräsident Dr. Ehard möchte zunächst noch verschiedene Feststellungen treffen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man müsse untersuchen, ob nicht auch strafbare Tatbestände vorliegen. Dies sei aber nicht immer der Fall.

[III. Gesetz über den Senat]36

Ministerpräsident Dr. Ehard tritt in die Beratung des Senatsgesetzes ein. An diesem Gesetz sei eine Reihe von Berufsverbänden beteiligt. Er halte es aber nicht für nötig, diese, bevor das Gesetz an den Landtag gehe, noch einmal zu hören.

In § 14 wird an die Stelle von „Berufung“ „Wahl“ und an die Stelle von „Berufenen“ „Gewählten“ gesetzt, desgleichen in § 15.

§ 16 wird unverändert angenommen, und in § 17 Abs. 1 Satz 3 wird an die Stelle des Wortes „er“ gesetzt: „der Senat“.

In § 18, letzte Zeile, ist „neugewählte“ klein zu schreiben.

§§19 bis 23 werden unverändert übernommen.

Zu § 24 bemerkt Ministerpräsident Dr. Ehard, daß hier nicht an Untersuchungsausschüsse gedacht sei, sondern an die Veranstaltung von Enqueten, Untersuchungen über die wirtschaftliche Struktur auf einem bestimmten Gebiet.37 Er halte es nicht für zweckmäßig, daß sich hier ein Ausschuß des Senats mit einem Einzelfall oder einer Gruppe von Einzelfällen befasse. Wenn der Senat eine gutachtliche Tätigkeit ausüben solle, müsse er doch Sachausschüsse haben. Deshalb solle man diese lieber schon im Gesetz vorsehen, ihre Befugnisse aber abgrenzen.

§ 25 wird unverändert angenommen und folgender § 26 hinzugefügt: „Das Gesetz tritt am „in Kraft“.38

Staatssekretär Krehle macht darauf aufmerksam, daß ein Antrag des Finanzministeriums auf Einfügung eines § 24a vorliege, der folgenden Wortlaut haben solle: „Die den Mitgliedern des Senats zustehende Aufwandsentschädigung wird von der Staatsregierung unter Berücksichtigung des ihnen durch ihre Mitgliedschaft erwachsenden Aufwandes in Anlehnung an die für die Mitglieder des Landtags getroffene Regelung festgesetzt“.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet diesen Vorschlag und seine Begründung als zweckmäßig.

§ 24a wird in dieser Fassung unverändert angenommen.39

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt abschließend, das Gesetz müsse nun noch einmal redaktionell überarbeitet werden; das Gleiche gelte für die Begründung. Dann solle das Gesetz möglichst bald dem Landtag zugeleitet werden.40

[IV. Sonderbehandlung schwerbombengeschädigter Großstädte]41

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, bei seinem gestrigen Besuch in Nürnberg42 habe der Oberbürgermeister43 verschiedene Wünsche vorgetragen;44 einen davon wolle er gleich zur Sprache bringen, nämlich die Frage der Sonderbehandlung der Schwerbombengeschädigten Großstädte. Es solle ein Lastenausgleich zwischen zerstörten und nichtzerstörten Städten stattfinden. Die schwergeschädigten Städte sollten auch bei der Befriedigung mit Dingen des täglichen Bedarfs bevorzugt werden. An diesen Gedanken sei etwas Richtiges. Man müsse an alle möglichen Dinge denken, z.B. an steuerliche Vergünstigungen, bevorzugte Zuteilung von Baustoffen, bevorzugte Hilfe für das Schuttabfahren usw. Er bitte, sich die Sache einmal zu überlegen. Eine Debatte hierüber wolle er nicht herbeiführen. Man müsse nur festlegen, welches Ministerium die Federführung übernehme; er schlage hierfür das Innenministerium vor.

Staatssekretär Dr. Ankermüller möchte auch keine Einzelheiten festgelegt haben, sondern nur einen prinzipiellen Ministerratsbeschluß, daß diese Städte gewisse Ansprüche hätten. Allein durch einen solchen Beschluß werde eine gewisse Beruhigung herbeigeführt.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, man könne heute wahrscheinlich zu dieser Frage nicht abschließend Stellung nehmen. Grundsätzlich solle man diese Städte schon bevorzugen. Einen solchen Beschluß, wie ihn Staatssekretär Dr. Ankermüller vorgeschlagen habe, wolle er aber nicht veröffentlichen, bevor man nicht irgend etwas Greifbares sehe.

Staatssekretär Krehle erklärt, auf diesem Gebiet sei schon allerhand geschehen. Das Arbeitsministerium habe von seinen Baustoffen grundsätzlich 70% in die Großstädte geworfen. Der Wohnungsfürsorgefonds habe bereits Millionen Vorschüsse für die Schutträumung gegeben. Er glaube, dieses Problem müsse gelöst werden im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wiederaufbaus. Diese Dinge seien in Vorbereitung.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, dem Innenministerium die Federführung zu übertragen, das sich mit den anderen Ministerien in Verbindung setzen solle. Es komme nicht darauf an, sehr bald einen ausgearbeiteten Plan zu bekommen, aber wenigstens so viel, daß man den Städten einmal schreiben könne, man habe sich mit dieser Frage befaßt, es seien auch schon Pläne da; man hoffe, daß diese bald greifbare Gestalt annähmen. Man könne das aber nicht jetzt gleich schreiben.

Staatssekretär Dr. Sattler weist darauf hin, daß man innnerhalb dieser Städte auch noch Unterschiede machen müsse.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, das Finanzministerium habe diesen Städten beim Finanzausgleich schon erhöhte Zuweisungen gegeben. Außerdem seien im neuen Etat 150 Millionen für den Wiederaufbau eingesetzt. Er schlage vor, daß das Innenministerium als Aufsichtsbehörde Material sammle und dann zu einer gemeinsamen Beratung ins Finanzministerium komme. Auch Staatssekretär Fischer von der Bauabteilung sei hieran beteiligt.

Staatssekretär Dr. Sattler erinnert daran, daß es sich hier auch um kulturelle Dinge handle.

[V. Gesetz über den Senat]

Staatsminister Dr. Hundhammer erkundigt sich, bis wann der Entwurf des Senatsgesetzes an den Landtag gehen könne.45

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dies werde im Laufe der nächsten Woche geschehen, da der Entwurf gleichzeitig auch übersetzt an die Militärregierung gehen müsse.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hierzu, nach einer gestern stattgefundenen Besprechung mit der Militärregierung brauche der Ministerpräsident zuerst nur die deutsche Fassung vorzulegen; die Übersetzung könne nachgereicht werden. Bei dieser Gelegenheit wolle er gleich Mitteilung über einen weiteren Punkt dieser Besprechung machen: Die Militärregierung wünsche eine innigere Zusammenarbeit mit dem Landtag. Es sei angeregt worden, daß sich die Ausschußvorsitzenden und die Berichterstatter bei wichtigen Vorlagen unmittelbar mit dem Gesetzgebungsausschuß der Militärregierung in Verbindung setzen sollen. Er habe dem Landtagspräsidenten bereits einen entsprechenden Brief geschrieben.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt hiezu, was der Landtag mache, sei seine Sache. Was die Verbindung der Regierung mit der Militärregierung anlange, müsse er doch folgendes sagen: Sicher sei es ganz zweckmäßig, wenn unsere Referenten mit den Referenten der Militärregierung enge Verbindung hielten, auch schon im Entstehungsstadium eines Gesetzes. Man müsse aber darauf achten, daß man die Verantwortlichkeit sichtbar vor sich habe und daß diese nicht verwischt werde. Die Militärregierung sage nicht gern, daß etwas geändert werden solle, weil man dann sehe, daß sie sich einmische, auch an oberster amerikanischer Stelle; dies tue man nicht gern. So werde versucht, auf andere Art und Weise Einfluß auszuüben. Er wolle aber eine klare Linie haben. Wenn die Militärregierung einen Wunsch habe, möge sie diesen in einem vom General46 oder seinem Stellvertreter unterschriebenen Brief mitteilen; dieser werde dann jederzeit berücksichtigt. Er sei stets bereit, die Stellungnahme der Militärregierung auch gegenüber dem Landtag zu betonen. Er wolle aber nicht, daß man uns eine Stellungnahme vorschreibe und hintennach sage, wir (Deutschen) hätten die Sache ja gemacht. Man müsse die Verantwortung, welche die deutschen Stellen hätten und welche die Amerikaner übernehmen wollten, sichtbar machen. Das hindere nicht, daß in einer persönlichen Aussprache auch einzelne Referenten sich über die Dinge mit der Militärregierung unterhielten, so daß man die Meinungen abgleichen könne.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Militärregierung sage, sie wolle vermeiden, in die unangenehme Zwangslage versetzt zu werden, ein Gesetz für nichtig zu erklären.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, das müsse man in Kauf nehmen. Man müsse den Amerikanern immer sagen, wenn sie etwas beanstanden wollten, solle ein Brief vom General unterschrieben, kommen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, man könne sicher manches erreichen, wenn man an seinem Standpunkt festhalte. Er erinnere hier nur an die Auskunftspflicht der Beamten im Beamtengesetz, auf die er sich nicht eingelassen habe.47

[VI. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1946]48

Staatssekretär Dr. Müller begründet die Vorlage. Es handle sich um 85140000 RM, die man im Nachtragsetat bewilligen lasse. Der außerordentliche Teil des Haushaltsplans solle um 50 Millionen für die Kapitaleinlage bei der Landeszentralbank erhöht werden, der ordentliche Haushaltsplan im Einzelplan l49 um 40000 RM für das Landespersonalamt, im Einzelplan 750 um 10000000 für Zuwendungen an nichtbayerische Pensionisten und der Einzelplan 851 um 95 000 RM für die Arbeitsgerichte und um 25 000 000 für Lohnausfälle. Der letztere Betrag werde voraussichtlich gar nicht erreicht werden. Auf der Einnahmeseite des Etats seien die Steuerbeträge um den gleichen Betrag erhöht.

Mit dem Entwurf herrscht allgemeines Einverständnis; er soll dem Landtag zugeleitet werden.52

[VII. Verordnung über die Übergangsregelung versorgungsrechtlicher Verhältnisse]

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest eine Note des Finanzministeriums vom 14. April 1947.

Staatssekretär Dr. Müller erläutert den Entwurf. Diese Regelung werde praktisch schon angewendet.

Gegen den Entwurf werden keine Einwendungen erhoben.53

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß die Verordnung der Militärregierung vorgelegt werden müsse.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, auf der gestrigen Besprechung sei wieder betont worden, daß alles vorgelegt werden müsse, was nicht nur für den inneren Dienstgebrauch bestimmt sei.

Staatssekretär Geiger erkundigt sich, ob dies auch für Anordnungen der Landesstellen gelte.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bejaht diese Frage.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß man dieses ja auch für eine auf Grund des Art. 50 der Verfassung verfügte Änderung der Geschäftsverteilung verlangt habe.

Staatsminister Loritz meint, in Württemberg werde dies anders gehandhabt.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht in diesem Zusammenhang neuerlich darauf aufmerksam, daß kein Ministerium berechtigt sei, etwas unmittelbar an eine Abteilung der Militärregierung vorzulegen. Alles müsse über den Ministerpräsidenten an die Rechtsabteilung gehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, kürzlich habe die Gesundheitsabteilung des Innenministeriums einen Gesetzentwurf an den Landtag gegeben, den vorher niemand gesehen habe. Eine interne Äußerung des Justizministeriums sei noch dabei gewesen. Nach seiner Ansicht sei es notwendig, an den Landtagspräsidenten zu schreiben, daß sich mit dieser Sache der Ministerrat noch gar nicht befaßt habe und ihn zu bitten, sie zurückzustellen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet das Vorgehen der Gesundheitsabteilung als verfassungswidrig. Gesetzesvorlagen könnten nur vom Ministerpräsidenten eingebracht werden.

[VIII. Entnazifizierung]

Staatsminister Loritz erklärt, er wolle hier gleich sagen, daß die drei Entnazifizierungsminister54 nun auf dem Standpunkt stünden, daß der Erlaß von General Clay, wonach die in erster Instanz zu Arbeitslager verurteilten Personen zu verhaften seien, veröffentlicht werden müsse. Dies sei gestern in Stuttgart beschlossen worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, wenn das Mitteilungsblatt des Sonderministeriums regelmäßig erschiene, könne man das leicht dort abdrucken. Im übrigen sei er wieder angeschrieben worden wegen der Zustände im Interniertenlager in Garmisch.

Staatsminister Loritz erwidert, in Garmisch habe noch nie ein Interniertenlager bestanden. Vor einigen Tagen habe die Militärregierung lediglich einen Teil des dortigen Militärkrankenhauses zur Verfügung gestellt, weil die Oberschule in Fürth55 geräumt worden sei.56

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es sei geklagt worden, daß – er glaube, es sei in Garmisch – eine ganze Reihe von Schwerbeschädigten und kranken Leuten nicht entlassen würden. Wir hätten dazu ja aber gar nicht die Möglichkeit.

Staatsminister Loritz erwidert, er habe Wochen und Wochen darum gekämpft, daß man Leute der Gruppen 3 und 4, für die amtsärztliche Zeugnisse da seien, entlassen könne. Die Militärregierung verlange aber eine Untersuchung durch amerikanische Sanitätsoffiziere.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, diese Anordnung habe man nicht. Es wäre zweckmäßig, wenn man sie bekommen könne.

Staatsminister Loritz erwidert, man bekomme diese Anordnung auch nicht; sie werde immer nur mündlich gegeben. Er versuche, alles schriftlich zu bekommen, dürfe aber niemand aus einem Lager herauslassen ohne die Zustimmung der Militärregierung.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dann sollte man aber die Möglichkeit haben, dies festzulegen, z. B. im Mitteilungsblatt.

Staatsminister Loritz erklärt, die Presse und das Parlament wüßten das bereits, aber so etwas veröffentliche man ja nicht. Was das Mitteilungsblatt betreffe, so stehe er vor der Frage, ob die Spruchkammern Gesetzestexte haben sollten oder ob man das Mitteilungsblatt herausgebe. Er habe sich dafür entschlossen, das Papier für den Kommentar zum Befreiungsgesetz zu verwenden,57 damit die Spruchkammern wenigstens diesen in der Hand hätten.

[IX. Arbeitszeit und Urlaub]

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest eine Note des Finanzministeriums vom 10. 4. 1947 über die Arbeitszeit. Er bemerkt, hier sei eine Arbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden vorgeschlagen. Gegen diesen Vorschlag werde eingewendet, daß in der heutigen besonderen Notlage durch eine solche Regelung eine große Mißstimmung entstehe. In Nürnberg sei er bereits auf diese Schwierigkeiten hingewiesen worden. Er sei der Meinung, man solle keine schriftliche Entschließung hinausgeben, sondern die Sache unter der Hand regeln. Die Leute sollten ihren Dienst tun und lieber 40 Stunden arbeiten als 48 Stunden herumsitzen. Er habe erhebliche Bedenken, diese Entschließung jetzt herauszugeben.

Staatssekretär Dr. Müller fügt hinzu, er habe ein Schreiben von den Gewerkschaften bekommen, die darum ersuchten, daß am Samstag freigegeben und ein Jourdienst eingerichtet werden solle. Das könne man aber nicht machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard und stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließen sich der letzteren Meinung an.

Staatssekretär Krehle erklärt, er habe eine Eingabe von den Betriebsräten sämtlicher Ministerien bekommen, in der besonders auf die Ernährungslage hingewiesen sei. Erfahrungsmäßig sinke die Leistungsfähigkeit schon in den frühen Nachmittagsstunden wesentlich ab. Das Arbeitsministerium solle dafür eintreten, daß die Arbeitszeit auf 40 Stunden festgesetzt werde. Das werde auch nicht gehen. Im Arbeitsministerium sei sie zur Zeit auf WA Stunden festgesetzt; das sei vertretbar. Zur Zeit sei es nicht möglich, die Arbeitszeit zu verlängern.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf die Einführung der doppelten Sommerzeit ab 11. V. hin.58 Man könne ganz unmöglich den Beamten zumuten, was man sich selbst zumute.

Staatsminister Loritz und Staatssekretär Dr. Hagenauer erinnern in diesem Zusammenhang an die zum Teil großen Anfahrtswege.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, ab 11. V. könne man nicht vor 8 Uhr anfangen. In der privaten Industrie und Handwerk werde vielfach Samstag und Montag überhaupt nicht gearbeitet. Wegen der Militärregierung könne man aber den Samstag nicht freigeben. Man solle im gegenwärtigen Augenblick an den Verhältnissen nichts ändern, sondern die Arbeitszeit stillschweigend bei 45 Stunden belassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard pflichtet dem bei. Wenn eine Anfrage komme, solle man antworten, daß man sich nach den Verhältnissen richten und dabei nicht kleinlich sein solle. Am Samstag könne man nicht schließen, aber vielleicht abwechselnd frei geben.

Staatssekretär Dr. Müller gibt zu erwägen, ob man später nicht auch einmal den Mittwoch Nachmittag frei geben könne.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner widerspricht dem.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt als einmütige Meinung fest, daß jetzt und vor allem vor dem 11.5. nichts gemacht werden solle.

Staatssekretär Gentner weist auf die Schwierigkeiten hin, welche für die Milchversorgung durch die Einführung der doppelten Sommerzeit entstehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, daß die dagegen gerichteten Eingaben wohl keinen Erfolg haben werden.59 Er verliest hierauf eine Note des Finanzministeriums vom 18. 4. 1947 über die Urlaubsregelung.

Staatssekretär Dr. Müller bemerkt hierzu, man solle wieder auf den vollen Urlaub kommen mit Rücksicht auf die Belastung der Beamten und die Ernährungsverhältnisse.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, es handle sich um das alte System, nur die Gruppe von 30 bis 45 Jahren solle auf 30 bis 40 Jahre geändert werden.

Staatsminister Dr. Hundhammer bezeichnet einen Höchsturlaub von 6 Wochen als schon sehr reichlich.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erwidert, die Leute in den Ministerien hätten eine derartige Belastung, daß sie auch einmal ausspannen müßten, den vollen Urlaub könne sowieso kaum jemand nehmen. Man müsse auch an die Erhaltung der Arbeitsfreude für die Zukunft denken.

Staatssekretär Krehle ist der Auffassung, daß man unter allen Umständen heuer wieder zu normalen Verhältnissen zurückkehren müsse. 1945 habe es gar keinen Urlaub gegeben, 1946 nur 2/3.60 Man könne auf der einen Seite nicht von der privaten Wirtschaft verlangen, daß sie sich an die Tarife halte, während dies der Staat nicht tue. Wir seien es unseren Leuten schuldig, endlich einmal wieder den vollen Urlaub zu geben.

Staatssekretär Dr. Müller trägt nach, daß sämtliche Ministerien sich mit der vorgeschlagenen Regelung bereits einverstanden erklärt hätten, nur das Kultusministerium habe ein Formulierung angeregt, daß der Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten beginnen solle. Er glaube, daß man dieser Anregung nicht stattgeben solle.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, es sei der Wunsch entstanden, den Urlaub für 1946 ausnahmsweise noch im Mai und Juni mit Rücksicht auf den heurigen schweren Winter zu gewähren, in dem niemand in Urlaub habe gehen können. Dagegen bestünden weiter keine grundsätzlichen Bedenken; man solle dies den einzelnen Ministerien überlassen.

Staatssekretär Dr. Müller spricht sich auch für eine großzügige Regelung aus.

Es besteht allgemeine Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Regelung. Die Anweisung soll vom Finanzministerium herausgegeben werden. Da es sich um eine innerdienstliche Weisung handelt, muß sie der Militärregierung nicht vorgelegt werden.61

[X. Gesetz über die Gewährung eines bezahlten Sonderurlaubs für Opfer des Faschismus und Schwerbeschädigte]

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner übernimmt an Stelle des abberufenen Ministerpräsidenten Dr. Ehard den Vorsitz. Er verliest den Gesetzentwurf.62 Nachdem es sich um eine Regelung auch für Privatbetriebe handle, sei ein Gesetz erforderlich, das man der Militärregierung vorlegen müsse.

Staatssekretär Krehle erklärt, in Württemberg-Baden und Hessen bestehe eine ähnliche Regelung.

Staatssekretär Dr. Ankermüller gibt zu erwägen, ob man die Inhaftierungsgrenze von einem Jahr in § 1 nicht herabsetzen könne.63

Staatsminister Dr. Hundhammer hat Bedenken gegen die Formulierung „bis auf weiteres“ in § 1. Man solle den Urlaub vorerst einmal für 3 Jahre festlegen; in Krankheitsfällen werde man sowieso entgegenkommen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt sich hiermit einverstanden. Die ständige Betonung eines Abstandes wirke sich nicht so günstig aus.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Sonderregelung nur für dieses Jahr zu treffen; im nächsten Jahr könne sie dann ohne weiteres verlängert werden. Bei den Schwerbeschädigten sei sowieso keine zeitliche Begrenzung getroffen. Es solle in § 1 dann an Stelle von „bis auf weiteres“ heißen: „im Urlaubsjahr 1947“. Das Wort „jährlich“ müsse gestrichen werden.

In dieser Fassung wird das Gesetz einstimmig angenommen.64

[XI. Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung in Bayern]65

Dieser Punkt wird mit allgemeiner Zustimmung zurückgestellt, da dieses umfangreiche Gesetz nicht mehr behandelt werden kann.66

[XII. Ehrenring der Stadt München]

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt mit, der Oberbürgermeister von München habe angefragt, ob Bedenken dagegen bestünden, daß verdiente Mitbürger der Stadt einen Ehrenring bekommen sollten oder ob dies gegen die Verfassung verstoße.67 Es handle sich hier um keine Orden oder Ehrenzeichen, sondern nur um eine Anerkennung.

Staatssekretär Dr. Ankermüller bittet, die Sache zunächst noch einmal dem Innenministerium zuzuleiten, damit dieses sich dazu äußern könne.

[XIII. Verweigerung des Beamteneides]

Staatsminister Dr. Pfeiffer erklärt, der Regierungspräsident von Ansbach habe berichtet, daß der Bauzeichner Leonhard Wagner die Ablegung des Beamteneides verweigert habe. Er habe gegen die Verfassung gestimmt und könne es deshalb nicht verantworten, den Eid zu leisten. Er sei bereit, die Konsequenz zu tragen. Es werde um Entscheidung gebeten, ob Wagner fristlos oder mit Kündigungsfrist zu entlassen sei.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich für die Einhaltung einer Kündigungsfrist aus, Wagner dürfe aber keinen Tag mehr im Dienst belassen werden.68

[XIV. Wiederaufbau der Paulskirche in Frankfurt]69

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, die Stadt Frankfurt am Main habe um einen Beitrag der Länder zum Wiederaufbau der Paulskirche ersucht. Hessen habe sich bereit erklärt, bis zu einer Million beizutragen. Dies sei ganz verständlich. Hessen wolle auch das Material zum größten Teil liefern. Das württembergische Kabinett habe erklärt, daß Baumaterial nicht geliefert werden könne; es wolle aber 20000 RM geben. Er habe sich wegen Baumaterial an Staatssekretär Fischer gewendet, der erwidert habe, es bestehe die Möglichkeit, 1000 fm Holz aus den Borkenkäfergebieten zu geben. Dies habe einen Wert von 30000 RM; die Verladung koste noch einmal 6–8000 RM.70

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatsminister Dr. Hundhammer sprechen sich gegen Sachlieferungen aus.

Staatssekretär Dr. Müller schlägt einen Betrag von 50000 RM vor.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, dazu müsse man den Landtag hören, Bayern solle sich aber nicht lumpen lassen und 100000 RM geben.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, und wenn Bayern 1 Million gebe, werde doch geschimpft werden.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Vorlage an den Landtag vom Staatsministerium der Finanzen ausgearbeitet werden solle.71

Staatssekretär Geiger gibt zu erwägen, ob nicht in Bayern ähnliche Objekte bestünden, an denen sich die anderen Länder auch beteiligen könnten.

Staatsminister Loritz weist auf das Dürerhaus72 und Staatssekretär Pittroff auf das Germanische Museum73 in Nürnberg hin.

[XV. Dankschreiben an Beamte hei Ruhestandsversetzung]

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Frage zur Sprache, ob politisch unbelasteten Beamten bei der Ruhestandsversetzung der Dank der Regierung ausgesprochen werden solle. Er bejahte diese Frage; er habe es auch bisher getan, vor allem bei Ruhestandsbeamten, die sich jetzt wieder zur Verfügung gestellt hätten.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.

[XVI. Ernennung von Edmund Stiller zum Chef der Landpolizei im Regierungsbezirk Schwaben]

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Ernennung des Chefs der Polizei im Regierungsbezirk Schwaben Edmund Stiller zur Sprache. Das Landespersonalamt habe wegen der militärischen Vergangenheit des Stiller Bedenken erhoben. Die Sache sei schon einmal besprochen worden.74 Es handle sich um einen zuverlässigen, tüchtigen Mann. Über die Bedenken werde man sich wohl hinwegsetzen können.

Staatssekretär Dr. Ankermüller ist grundsätzlich der gleichen Meinung, bittet aber, die Sache noch einmal an das Innenministerium zu geben, damit man sie dort besprechen und Stiller schließlich auch einmal kommen lassen könne.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

[XVII. Verordnung über die Reisekosten der Mitglieder der Staatsregierung]75

Ministerpräsident Dr. Ehard kehrt zurück und übernimmt wieder den Vorsitz. Er bringt noch einmal die Verordnung über Reisekosten für Mitglieder der Staatsregierung zur Sprache.76

Staatssekretär Dr. Müller führt hierzu aus, die Sätze seien zwar außerordentlich niedrig; man habe sie aber nicht höher einsetzen können mit Rücksicht auf die Tagegelder der Beamten. Wenn höhere Kosten entstünden, könne man ja eine Sonderliquidation einreichen. Die Verordnung bringe aber eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens.

Ministerpräsident Dr. Ehard hat nur Bedenken gegen die Fassung § 1 Nr. 4. Außergewöhnlicher Aufwand könne nicht nur für Verpflegung und Unterkunft entstehen, sondern gerade aus anderen Gründen.

Es wird hierauf die Einschiebung der Worte „oder sonstige Aufwendungen“ beschlossen, im übrigen die Verordnung einstimmig angenommen.77

[XVIII. Oberschule in Fürth]78

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß nunmehr die Oberschule Fürth geräumt worden sei.

[XIX. Ernährungslage und Schwarzhandel]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, in Nürnberg79 sei ihm gesagt worden, es gebe dort keinerlei Fleisch. Die an dessen Stelle zur Verteilung kommenden Fischkonserven seien aber zur Hälfte verdorben, so daß man sich nicht getraut habe, sie auszugeben.

Staatssekretär Gentner erklärt hierzu, die Ernährungslage werde sich noch weiter verschlechtern, weil die Importe nicht in dem Umfang hereinkämen, wie sie uns jetzt wieder in Aussicht gestellt seien.80 Nun habe noch ein Vertreter des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums sich dahin geäußert, daß die Importe heruntergesetzt werden sollten. Mit Vieh müsse zuerst Berlin beliefert werden. Es sei erwogen worden, ob man nicht durch besondere Kommandos, vielleicht mit Polizei, das Vieh zwangsweise eintreiben solle. Das sei immer noch besser, als wenn die MP81 komme. Wenn die 10%ige Verringerung des Viehbestandes in Bayern durchgeführt werde, zerstöre man die Ernährungsgrundlage der folgenden Jahre.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Ausplünderung Bayerns diene nur dazu, die Pleite in der britischen Zone zu verschleiern. In der allernächsten Zeit werde man die größten Schwierigkeiten bekommen. Vorerst hielten sich die Leute ja noch still. Was die Unterbindung des Schwarzhandels betreffe, so hätten ihm in Nürnberg der Oberbürgermeister, der Polizeipräsident und amerikanische Polizeimajor erzählt, es seien ein paarmal hintereinander in den durchgehenden Zügen nach Westdeutschland Razzien vorgenommen worden; dabei seien phantastische Mengen von Fleisch, Speck, Fett, Eiern und Mehl erfaßt worden. Es habe sich um lauter Großschieber gehandelt. Bei den kleinen Leuten sei man großzügig gewesen. Die Bahnpolizei wehre sich aber, bei diesen Untersuchungen mit tätig zu sein; dies sei ihr von Bielefeld verboten worden.82 Es fehle zur Zeit eine Koordination in den bayerischen Stellen. Nachdem die Razzien in Nürnberg ein paarmal geklappt hätten, habe man bei der nächsten Untersuchung nichts mehr gefunden, weil die Reisenden in München oder Augsburg schon gewarnt worden seien. Dies könne nur durch die Bahn geschehen sein. Es sei ein Skandal, wenn die Lebensmittel tonnenweise ins britische Gebiet weggeschafft würden. Es gehe nicht, daß die Bahnpolizei und die Bahnbehörden dagegen Widerstand leisteten.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, er habe schon wiederholt in diesem Sinn mit seinen Leuten gesprochen, daß gerade die Bahnkontrolle forciert werden solle. Die Bahn untersage dies aber.

Staatssekretär Pittroff fügt hinzu, daß die Bahn es nicht zulasse, daß Stadtpolizei das Bahngelände betrete.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Razzien in Nürnberg wären auch nicht möglich gewesen, wenn der amerikanische Major nicht dabei gewesen wäre.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, er habe durch Verhandlungen mit der Bahn erst erreichen müssen, daß die Polizei das Bahngelände habe betreten dürfen. Die Bahn wende ein, daß durch die Untersuchungen der Zugverkehr verzögert würde.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als unrichtig. In Nürnberg hätten die Razzien kaum 5 Minuten Verspätung gebracht. Wenn die Kontrollen in größerem Umfang mit Erfolg durchgeführt werden, werde man überdies in Kürze erreichen, daß die Züge nicht mehr so maßlos übersetzt seien und daß dann die üblichen stundenlangen Verspätungen abgestellt werden. Im Augenblick wolle er bloß folgendes haben: daß der Ministerrat ausdrücklich sein Einverständnis dazu gebe, daß die Sache weiterverfolgt werde. Konkrete Vorschläge sollten dem Ministerrat noch vorgelegt werden.

Staatssekretär Schuberth weist auf die gleichen Erscheinungen bei der Post hin. Leute aus der britischen Zone verschöben auch in Päckchen große Mengen von Lebensmitteln. Wenn ein Paket bei der Post einmal abgegeben sei, sei diese an das Postgeheimnis gebunden. Man könne aber auch dafür sorgen, daß die Absender schon vor dem Schalter abgefaßt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, hier müsse etwas sichtbar geschehen. Das Innenministerium solle sich dieser Sache in Verbindung mit Post, Eisenbahn und dem Landwirtschaftsministerium annehmen. Man solle dabei nicht kleinlich sein, sondern die großen Schieber zu packen versuchen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erwidert, dies sei der Gedanke des Innenministeriums schon die ganze Zeit gewesen. Er sei aber bisher an dem Widerstand der Verkehrsstellen, insbesondere der Bahn, gescheitert.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, wenn dort weiter Schwierigkeiten gemacht würden, werde man die Sache einmal vor den Landtag bringen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Erfassung der Lebensmittel auf dem Lande durch solche Dinge unmöglich gemacht werde.

Staatssekretär Krehle hält es für zweckmäßig, auch die vom Rheinland hereinkommenden Züge zu kontrollieren. Wenn die Leute nichts mehr zu tauschen hätten, kehrten sie von selbst wieder um.

Staatssekretär Geiger meint, diese Leute seien sehr gut organisiert; wenn sie nicht mehr mit der Eisenbahn fahren könnten, kämen sie mit Autos.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, auch das könne man unterbinden; dafür habe man die Polizei. Um die technische Durchführung habe er keine Sorge. Die Schwierigkeit sei nur, wie man an die Leute herankomme. Er habe die Sache auch schon mit Godin besprochen, der erklärt habe, man solle die Polizei nur einmal hinlassen.

[XX. Unterrichtsplan des Kultusministeriums]

Ministerpräsident Dr. Ehard macht auf den neuen Unterrichtsplan des Kultusministeriums aufmerksam. Dieser müsse bis zum 1.7.47 der Militärregierung vorgelegt werden. Zu diesem Plan müsse man sich baldmöglichst äußern.83

[XXI. Ständige bizonale Konferenz der Arbeitsminister]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er habe noch eine Sache, die er heute nicht mehr besprechen könne; das sei die ständige bizonale Konferenz der Arbeitsminister.84 Er habe diese Sache heute erst bekommen. Er werde sie im nächsten Länderrat vorerst ablehnen, weil er sie zunächst einmal studieren müsse.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß man für diese Regelung jetzt überhaupt die Zustimmung des Landtags brauche.

Staatssekretär Krehle bemerkt, daß bei der vorgeschlagenen Regelung die Länderministerien viel stärker eingeschaltet seien als bei der bisherigen Vereinbarung.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als richtig; es seien aber trotzdem Bestimmungen darin, die ihm zu wesentlichen Bedenken Anlaß gäben,85 so z.B. die, daß sichergestellt sein müsse, daß die vom Ausschuß beschlossenen Gesetze und Verordnungen im vereinbarten Wortlaut gemäß der Verfassungen der Länder in den Ländern Rechtskraft erlangen sollen.86

München, den 10. Mai 1947.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat