Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium),Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle(Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).
Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Vollzug des Lastenausgleichsgesetzes. III. Verwaltungsvereinbarung über die Mitwirkung der Länder bei der Bestätigung der Umstellungsrechnungen der Versicherungsunternehmen und Bausparkassen. IV. Bereitstellung eines zinslosen Darlehens aus Mitteln des Bayerischen Staates in Höhe von 400000 DM für den Bau einer Landwirtschaftsschule in Ingolstadt. V. Personalangelegenheiten. VI. [KRD 50-Vermögen der ehem. Simplicissimus-Verlag GmbH München; hier: Verkauf des Titel- und Verlagsrechts an der Zeitschrift „Simplicissimus“]. [VII. Hilfsmaßnahmen für Sowjetzonen-Flüchtlinge; hier: Note des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 9.9.1952 an das Bundesministerium des Innern]. [VIII. Vertretung der Staatsregierung bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände im Bundesgebiet]. [IX. Feier des 100jährigen Bestehens der Waggonfabrik Rathgeber am 11. Oktober 1952]. [X. Volkstrauertag am 16. November 1952]. [XI. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche vom 20. bis 26. Oktober 1952]. [XII. Benennung des 11. Mitglieds des Aufsichtsrats für die Luitpoldhütte]. [XIII. Verbot der Interessengemeinschaft ehemaliger Internierter]. [XIV. Überprüfung der Organisations- und Stellenpläne der Staatskanzlei und der übrigen Staatsministerien und ihrer Mittelbehörden durch das Staatsministerium der Finanzen gelegentlich der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 1953].
Vor Eintritt in die Tagesordnung spricht Ministerpräsident Dr. Ehard dem Stellv. Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern Dr. Hoegner seine und des Kabinetts herzlichen Glückwünsche zum 65. Geburtstag aus. Ministerpräsident Dr. Ehard würdigt in einer kurzen Ansprache die Persönlichkeit und die Verdienste des Stellv. Ministerpräsidenten und Staatsministers des Innern Dr. Hoegner.
Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt in einer kurzen Ansprache dem Herrn Ministerpräsidenten für seine und des Kabinetts Glückwünsche.
Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats am 26. Sept. 1952
1. Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen1
78 GG zuzustimmen.2
Der Ministerrat beschließt, gemäß Art.2. Entwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts (Familienrechtsgesetz)3
Erster Teil des Entwurfs: Änderung des BGB
4
Der Ministerrat beschließt, bei den §§ 1309 und 1343 entgegen den Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten der Regierungsvorlage zu folgen.5
Zu § 1354 beschließt der Ministerrat, die Empfehlung des Rechtsausschusses (Übernahme der Sätze 1 und 2 der Regierungsvorlage und Streichung der Sätze 3–5) zu unterstützen.6
Zu §1355 beschließt der Ministerrat, der Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Rechtsausschusses nicht zu folgen, sondern für Beibehaltung der Regierungsvorlage zu stimmen.7 13898 und 15719 für die Beibehaltung der Regierungsvorlage aus, bei den beiden letzteren Bestimmungen entgegen der Empfehlung des Rechtsausschusses.
Ebenso spricht sich der Ministerrat bei den §§1386Dritter Teil des Entwurfs: Schlußvorschriften
10
Entgegen der Empfehlung des Rechtsausschusses beschließt der Ministerrat, es hinsichtlich Art. 3 Nr. 4 des Dritten Teils bei der Regierungsvorlage zu belassen.11 und dem Vorschlag des Innenausschusses auf Einfügung einer Nr. 10a in Art. 3 zu folgen.12
Weiter beschließt der Ministerrat, dem Vorschlag des Rechtsausschusses auf Einfügung einer neuen Nr. 7a in Art. 33. Entwurf eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts13
352/1/52 enthaltenen Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses zu unterstützen und im übrigen keine Einwendungen zu erheben.14
Der Ministerrat beschließt, die in der BR-Drucks. Nr.4. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz)15
348/1/52 enthaltenen Empfehlungen mit Ausnahme derjenigen unter den Ziff. 1 b, 2, 3, 7 a, 8a, 9,10,13 und 14 zu unterstützen.16
Der Ministerrat beschließt, die in der BR-Drucks. Nr.17
Ferner beschließt der Ministerrat, einen besonderen Antrag für das Land Bayern auf Streichung des §29 und auf Ergänzung des §30 des Inhalts zustellen, daß auch diejenigen Justizbeamten zu Rechtspflegern bestellt werden können, welche zwar die Prüfung für den gehobenen Justizdienst abgelegt haben, bisher aber nicht als Rechtspfleger tätig gewesen sind.5. Entwurf eines Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen18
344/1/52 enthaltenen Empfehlungen des Rechtsausschusses und des Innenausschusses an.19
Der Ministerrat schließt sich den in der BR-Drucks. Nr.6. Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen20
330/1/52 enthaltenen Empfehlungen des Rechtsausschusses und des Agrarausschusses zu unterstützen,21 mit Ausnahme der Ziff. 6 a (Ergänzungsvorschlag des Rechtsausschusses zu §13 Abs. 1 Satz 1), Ziff. 8 (Ergänzungsvorschlag des Rechtsausschusses und des Agrarausschusses zu § 19) und Ziff. 10 a (Vorschlag des Rechtsausschusses zu §25). Bezüglich der §§ 13 Abs. 1,19 und 25 soll es also bei der Regierungsvorlage verbleiben.22
Der Ministerrat beschließt nach längerer Erörterung, die in der BR-Drucks. Nr.7.a) Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Neufassung des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichengesetzes)23
b) Entwurf eines Gesetzes über die Erstattung von Gebühren für im Armenrecht beigeordnete Vertreter in Patent- und Gebrauchsmustersachen24
347/1/52 enthaltenen Empfehlungen des Rechtsausschusses, hinsichtlich des Entwurfs zu b) beschließt der Ministerrat in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Rechtsausschusses, des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Finanzausschusses keine Einwendungen zu erheben.25
Hinsichtlich des Entwurfs zu a) stimmt der Ministerrat für Unterstützung der in der BR-Drucks. Nr.8. Antrag der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundesrat wegen Versagung der Zustimmung zu dem Entwurf einer allgemeinen Verfügung des Bundesministers der Justiz betr. Übernahme des bisher bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht geführten Strafregisters auf die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof26
377/52 enthaltenen Äußerung des Rechtsausschusses bei.
Der Ministerrat pflichtet der in der BR.-Drucks. Nr.9. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht27
Der Ministerrat beschließt, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
10. Entwurf eines Tabaksteuergesetzes28
und
11. a) Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins (Erstes Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols), b) Entwurf eines Gesetzes über die Monopolbewirtschaftung des Branntweins (Zweites Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols)29
30
Zu Punkt 10) und 11) wird ein Beschluß nicht gefaßt, da die beiden Punkte von der Tagesordnung abgesetzt werden.12. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl31
32
Der Ministerrat spricht sich für Unterstützung der Abänderungsvorschläge des Wirtschaftsausschusses vom 18. September 1952 aus.13. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes33
34
Der Ministerrat beschließt, unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuß in seiner Sitzung vom 18. September 1952 vorgeschlagenen Einfügung der Berlin-Klausel keine Einwendungen zu erheben.14. Bestimmungen für das Verfahren der Kürzung des Bundesanteils an der Einkommen– und der Körperschaftsteuer im Rechnungsjahr 195235
36
Der Ministerrat beschließt, vorbehaltlich der Stellungnahme, welche vom Finanzausschuß eingenommen wird, zuzustimmen.15. Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 195237
78 GG.
Der Ministerrat beschließt Zustimmung gemäß Art.16. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des §10 des Zweiten Überleitungsgesetzes38
80 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des vom Ausschuß für Innere Angelegenheiten vorgeschlagenen Satzes 2 zu §4.39
Der Ministerrat beschließt Zustimmung gemäß Art.17. a) Ernennung des Staatsfinanzrats Dr. Otto Ernst40 zum Vizepräsidenten der Bundesschuldenverwaltung
b) Ernennung des Oberfinanzrats Hermann Meder zum Staatsfinanzrat und Mitglied des Kollegiums der Bundesschuldenverwaltung41
Der Ministerrat beschließt, den beiden Ernennungen zuzustimmen.
18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken42
78 GG zuzustimmen. Bei der Weiterleitung des Entwurfs soll ein betonter Hinweis auf die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes gegeben werden.43
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf grundsätzlich nach Art.19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz)44
und
20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft45
76 Abs. 2 GG keine Einwendungen zu erheben.46
Der Ministerrat beschließt, gemäß Art.21. Entwurf einer Verordnung über die Gebühren für Musterungsverhandlungen der Seemannsämter im Bundesgebiet47
80 Abs. 2 GG.
Der Ministerrat beschließt Zustimmung gemäß Art.22. Entwurf einer Verordnung über die Geltung des Gesetzes über Schifferdienstbücher im Lande Berlin48
80 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung der vom Sozialpolitischen Ausschuß vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen.49
Der Ministerrat beschließt Zustimmung gemäß Art.23. Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige nebst Schlußprotokoll50
76 Abs. 2 GG zu erheben.51
Der Ministerrat beschließt, keine Einwendungen gemäß Art.24. Aufteilung der Zuschüsse des Bundes zu den Kosten der Volkszählung an die Länder52
Der Ministerrat beschließt, das Einverständnis gemäß §13 Abs. III des Volkszählungsgesetzes vom 27.7.1950 (Bundesgesetzblatt I S.336) zu erklären.
25. Entwurf einer Verordnung zur Überführung weiterer Einrichtungender Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes53
54
Der Ministerrat beschließt, daß das Land Bayern sich bei der Abstimmung über den Entwurf der Verordnung der Stimme enthält.26. Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Verwaltungszustellungsgesetz (VWZG)55
341/1/52 ergebenden Änderungsvorschläge des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Finanzausschusses.56
Der Ministerrat beschließt Zustimmung nach Maßgabe der sich aus der BR-Drucks. Nr.27. Entwurf einer Verordnung über die Zulassung und Verteilung von Ausländern, die wegen politischer Verfolgung als Flüchtlinge im Bundesgebiet Zuflucht suchen (Asylverordnung)57
58
Ein Beschluß wird nicht gefaßt, da dieser Punkt wegen der noch notwendigen Klärung verfassungsrechtlicher Fragen von der Tagesordnung abgesetzt werden wird.28. Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge59
76 Abs. 2 GG zu erheben. In der Vorbesprechung der Bundesratssitzung soll vom Vertreter des Landes Bayern die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit zur Sprache gebracht werden.60
Der Ministerrat beschließt, keine grundsätzlichen Einwendungen gemäß Art.29. Benennung von Mitgliedern für Aufnahme- und Beschwerdeausschüsse im Notaufnahmeverfahren61
Der Ministerrat äußert keine Bedenken.
30. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Betrieb gewisser Rundfunkanlagen innerhalb der Bundesrepublik vom 11.6.195262
63 Sollte der Sender „Freies Europa“ nicht unter den vorliegenden Gesetzentwurf fallen, so wird das Bayer. Staatsministerium des Innern von sich aus die Frage der Programmgestaltung dieses Senders aufgreifen und einen entsprechenden Antrag an den Herrn Ministerpräsidenten stellen. Die vom Kultusministerium zu dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Erklärung soll bei der Behandlung des Gesetzentwurfs in der Bundesratssitzung nicht abgegeben werden.64
Der Ministerrat ist sich darin einig, daß die Erörterung des Gesetzentwurfs im Auswärtigen Ausschuß des Bundesrats zum Anlaß genommen werden soll, um von der Bundesregierung eine Erklärung darüber zu verlangen, ob der Sender „Freies Europa“ in München unter das Abkommen fällt. Sollte dies der Fall sein, so müßten anläßlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs Vorstellungen wegen der Programmgestaltung dieses Senders erhoben werden.31. Entwurf einer Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse65
360/1/52 enthaltenen Abänderungsvorschlag des Agrarausschusses.
Der Ministerrat beschließt Zustimmung entsprechend dem in der BR-Drucks. Nr.32. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein66
67 gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.68
Der Ministerrat beschließt Zustimmung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 86 des Bundesversorgungsgesetzes69
70
Der Ministerrat beschließt, für Überweisung des Gesetzentwurfs an die zuständigen Ausschüsse zu stimmen.34. Entwurf einer Verordnung über einen allgemeinen Mietzuschlag bei Wohnraum des Althausbesitzes71
72
Der Ministerrat beschließt, den wiederaufgegriffenen Verordnungsentwurf mit Begründung abzulehnen. Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaftwird die Begründung ausarbeiten und rechtzeitig der Bayer. Staatskanzlei zuleiten.35.a) Entwurf der Ersten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz73
b) Entwurf der Zweiten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz74
c) Entwurf der Dritten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz75
d) Entwurf der Vierten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz76
77
Der Ministerrat beschließt, den Verordnungsentwürfen nach Maßgabe der Empfehlungen des Finanz- und des Flüchtlingsausschusses zuzustimmen.Dr. Oberländer die Frage, ob in §5 Abs. 1 Ziff. 1 noch zusätzlich der Hauptausschuß der Heimatvertriebenen in Bayern aufgenommen werden soll.79
Der Ministerrat erörtert auf Wunsch des Herrn StaatssekretärsDer Ministerrat ist sich darin einig, daß diese Aufnahme nicht möglich ist, weil der Hauptausschuß keinen Geschädigtenverband im Sinne des Gesetzes darstellt.
Der Ministerrat beschließt daher, den §5 der Verordnung in der vom Staatsministerium des Innern erstellten Fassung zu belassen. Staatssekretär Dr. Oberländer wird den Hauptausschuß über die Gründe unterrichten, welche seine Aufführung in § 5 Abs. 1 Ziff. 1 der Verordnung unmöglich machen.
Dr. Oechslefestgestellt, daß die Leiter und stellv. Leiter der örtlichen Ausgleichsämter durch das Staatsministerium des Innern, die übrigen Beamten und Angestellten durch die Regierung bestellt werden.
Zu §2 Abs. 1 Satz 1 wird auf Rückfrage von Staatsminister80
Der Ministerrat stimmt der Verkündung der Verordnung in der vom Staatsministerium des Innern erstellten Fassung zu.Der Ministerrat stimmt der Verwaltungsvereinbarung zu und ermächtigt das Staatsministerium der Finanzen zu ihrem Abschluß.
83
Der Ministerrat beschließt, den Antrag des Landkreises Ingolstadt auf Bereitstellung eines zinslosen Darlehens von 400000 DM für die Errichtung einer Landwirtschaftsschule abzulehnen.1. Der Ministerrat stimmt der Ernennung des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Bayern Dr. Hermann Meissinger84 zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts für die Zeit vom 1. Oktober 1952 bis 31. August 1954 zu.
2. Ferner stimmt der Ministerrat der Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Günther Jani85 zum Direktor des Landesversorgungsamts Bayern in Besoldungsgruppe A 1 a und seiner Einweisung in diese Planstelle ab 1. September 1952 zu.
3. Der Ministerrat beschließt, den Ministerialrat von Miller86 der Obersten Baubehörde auf Grund §2 der Verordnung über die Altersgrenze der Beamten bis 31. März 1953 im Dienst zu belassen.
4. Auf Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen beschließt der Ministerrat, den Oberregierungsrat mit der Dienstbezeichnung Ministerialrat im Staatsministerium der Finanzen Max Troberg87 mit der Leitung des Landesentschädigungsamts zu beauftragen.
Der Ministerrat stellt die Erörterung der Angelegenheit im Hinblick auf die Tatsache zurück, daß das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht vertreten ist.
Dr. Hoegner erklärt, eine Antwort auf das Schreiben des Staatsministeriums des Innern vom 9. September 1952 sei bisher vom Bundesministerium des Innern noch nicht eingegangen. Eine Erörterung der Angelegenheit im Ministerrat könne vor Vorliegen dieser Antwort nicht erfolgen.
Stv. Ministerpräsident90
Der Ministerrat beschließt daher, die Angelegenheit zurückzustellen.Bei der Eröffnung der Arbeitstagung am 25. September 1952, 9 Uhr 30, wird Staatssekretär Dr. Koch die Staatsregierung vertreten und erforderlichenfalls eine Begrüßungsansprache halten. Bei dem Staatsempfang am 25. September, 20 Uhr, wird Stv. Ministerpräsident und Staatsminister des Innern Dr. Hoegner den Herrn Ministerpräsidenten und den Herrn Staatsminister der Justiz vertreten.
Bei der Feier des 100-jährigen Bestehens der Waggonfabrik Rathgeber wird Herr Staatsminister Dr. Oechsle die Staatsregierung vertreten.
Dr. Hoegner gibt bekannt, es sei beabsichtigt, wie im vorigen Jahr auch in diesem Jahr am 16. November einen allgemeinen Volkstrauertag abzuhalten. Im vorigen Jahr seien in der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern der VdK und der Verband für Kriegsgräberfürsorge mit der Durchführung der Veranstaltungen beauftragt worden. Dies habe zu Berufungen anderer Verbände geführt. Es sei daher die Frage zu entscheiden, ob in der für den diesjährigen Volkstrauertag zu erlassenden Bekanntmachung wieder die erwähnten beiden Verbände namentlich aufgeführt werden sollen oder ob eine allgemeine Fassung etwa des Inhalts gewählt werden solle, daß die Durchführung allen verfassungstreuen Verbänden, welche die Betreuung der Kriegsopfer usw. sich zur Aufgabe gemacht hätten, übertragen werden soll.
Stv. MinisterpräsidentVerbände, den VdK und den Verband für Kriegsgräberfürsorge, aufzuführen.
Der Ministerrat spricht sich dafür aus, in der Bekanntmachung lediglich die beiden bereits im Vorjahr mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragtenDr. Oechsle teilt mit, in der Woche vom 20. bis 26. Oktober 1952 solle eine Kriegsgefangenen-Gedenkwoche mit einem sehr umfangreichen Programm durchgeführt werden. An der Durchführung der Veranstaltungen seien die verschiedensten Verbände beteiligt.
StaatsministerDer Ministerrat ist sich darin einig, daß das vorgesehene Programm als zu umfangreich anzusehen und daß eine Beschränkung des Programms zu empfehlen ist.
93 von dieser Auffassung des Ministerrats Mitteilung machen.94
Staatsminister Dr. Oechsle wird dem Organisator der Veranstaltungen, Oberbürgermeister Fischer/Kempten,Dr. Oechsle gibt bekannt, daß die vom Ministerrat gebilligte Benennung des Präsidenten der Bayer. Staatsbank, Dr. von Hellingrath,96 als 11. Mitglied des Aufsichtsrats der Luitpoldhütte daran gescheitert sei, daß Dr. von Hellingrath bereits Mitglied zweier Aufsichtsräte sei.97 Nunmehr hätten sich die Arbeitnehmerverbände, die Stahltreuhändervereinigung und der Bundesfinanzminister Schäffer auf den früheren Staatsminister des Innern, Dr. Ankermüller,98 geeinigt.
Staatsminister99
Der Ministerrat erklärt sein Einverständnis mit der Benennung von Dr. Ankermüller als 11. Aufsichtsratsmitglied für die Luitpoldhütte.Dr. Ringelmann berichtet in diesem Zusammenhang über die künftige Gestaltung der Eigentumsverhältnisse und die voraussichtliche Besetzung der Stellen der Vorstandsmitglieder bei der Luitpoldhütte.
Staatssekretär100 zum kaufmännischen Direktor der Luitpoldhütte grundsätzlich einverstanden.
Der Ministerrat ist mit der in Aussicht genommenen Berufung des ehemaligen Oberregierungsrats im Arbeitsministerium und jetzigen Direktors bei Krauss-Maffei SpiesDr. Oberländer setzt sich für eine Überprüfung des in der letzten Sitzung des Ministerrats beschlossenen Verbots der Interessengemeinschaft ein.
StaatssekretärDr. Hoegner erklärt, das Verbot sei bereits bekanntgemacht, eine Aufhebung des Verbots komme schon aus diesem Grunde nicht in Betracht. Er sei aber darüber hinaus der Auffassung, daß eine Aufhebung des Verbots auch aus politischen Gründen nicht gerechtfertigt sei.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat sieht keinen Anlaß, seinen Beschluß vom 16. September 1952 aufzuheben.
102 des Staatsministeriums des Innern, Ministerialdirigent Blässer103 des Justizministeriums oder Ministerialdirigent Kuchtner104 des Wirtschaftsministeriums in Vorschlag gebracht. Für die zweite dem Ausschuß übertragene Aufgabe wird der Ausschuß um den Ministerialdirigenten Dr. Traßl105 des Staatsministeriums der Finanzen erweitert. Die Einberufung des Ausschusses im einzelnen wird die Staatskanzlei übernehmen.
Der Ministerrat erklärt sich mit dem von der Staatskanzlei erstellten Vorschlag einverstanden, daß ein interministerieller Ausschuß ins Leben gerufen wird, welchem die Aufgabe obliegt, eine Überprüfung des Stellen- und Organisationsplans des Finanzministeriums vorzunehmen und bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Staatsministerium der Finanzen und einem anderen Staatsministerium über den Stellenplan im Auftrag des Ministerrats eine Einigung herbeizuführen. Der Ausschuß soll bestehen aus dem Vizepräsidenten des Obersten Rechnungshofs als Vorsitzenden und aus dem Leiter der Abt. I der Bayer. Staatskanzlei, Ministerialdirigent Dr. Baer, und einem weiteren Beamten eines anderen Ressorts. Hierfür werden Ministerialdirigent Dr. Mang