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Nr. 122MinisterratssitzungDienstag, 7. Oktober 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Personalangelegenheiten. III. Errichtung einer vierten Landesuniversität. IV. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt (Jugendamtsgesetz). V. Einweihung der Gedächtnisstätte auf dem Leitenberg bei Dachau. VI. Errichtung einer Autobahn Nürnberg-Frankfurt; hier: Bauabschnitt Aschaffenburg-Weibersbrunn. VII. [Interpellation über die Lage der Besatzungsgeschädigten]. [VIII. Parlamentarischer Untersuchungsausschuß (Auerbach-Ausschuß)]. [IX. Holzverkauf aus den Staatsforsten]. [X. Friedrich Flick KG]. [XI. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche 1952].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Tabaksteuergesetzes1

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß schlage vor, die in der BR-Drucks. Nr. 362/1/52  zusammengefaßten Empfehlungen des Agrar-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses zu unterstützen.2 Im einzelnen handle es sich um Ziff. I, 1 mit 11, 13 und 14; was Nr. 12 betreffe, so habe gestern das Bundesfinanzministerium die in Aussicht gestellte Neufassung des § 98 fernschriftlich mitgeteilt.

Staatsminister Zietsch hält es für notwendig, § 98 überhaupt zu streichen und wendet sich sowohl gegen die ursprüngliche Fassung im Regierungsentwurf wie gegen die jetzt mitgeteilte Neufassung.

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen zu unterstützen und für die Streichung des § 98 einzutreten.

Außerdem wird beschlossen, dem Koordinierungsausschuß folgend, die Empfehlungen unter Ziff. III a nicht zu unterstützen.

Staatsminister Dr. Seidel kommt dann auf die vom Wirtschaftsausschuß empfohlene Streichung des § 6 Abs. 3 und des § 28 (Ziff. III b und c der BR-Drucks. Nr. 362/1/52  ) zu sprechen und regt an, insoweit dem Wirtschaftsausschuß zu folgen.

Der Ministerrat beschließt, für die Streichung der beiden Bestimmungen einzutreten.

Staatsminister Zietsch schließt sich Staatsminister Dr. Seidel an sich an, befürwortet aber dann, überhaupt gegen diese Vorlage zu stimmen. Der vorläufig errechnete Ausfall an Steuereinnahmen beziffere sich, auch wenn man die angenommene Umsatzsteigerung in Betracht ziehe, auf 200 Millionen DM, der nicht hingenommen werden könne. Einen ähnlichen Vorgang habe man schon bei der Biersteuer gehabt, wo die Steuersenkung einen ständigen Ausfall von 40 Millionen DM mit sich gebracht habe. Noch dazu müsse man berücksichtigen, daß es sich bei der Tabaksteuer um eine Steuer auf ein reines Genußmittel handle. Wenn dieser Steuerausfall Tatsache werde, werde bestimmt auf die Länder auch die Frage des Anteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zukommen, also wahrscheinlich eine weitere Belastung der Länderfinanzen.

Staatsminister Dr. Seidel wendet ein, der Zweck dieses Gesetzes sei, den illegalen Handel mit Zigaretten zu bekämpfen, wodurch die Ausfälle an Zöllen ermäßigt würden. In der Tat sei die Tabakindustrie notleidend, insbesondere was die Zigarrenindustrie betreffe.

Staatssekretär Dr. Koch meint, die Ablehnung des Entwurfs werde kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, dem Vorschlag des Staatsministers Zietsch folgend, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.3

2.a) Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins (Erstes Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols)

b) Entwurf eines Gesetzes über die Monopolbewirtschaftung des Branntweins (Zweites Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols)4

Zu a):

Der Ministerrat beschließt, sämtliche in der BR-Drucks. Nr. 342  a/1/52 zusammengefaßten Empfehlungen zu unterstützen.5

Zu b):

Ministerialrat Dr. Gerner erläutert dann die Empfehlungen, die in der BR-Drucks. Nr. 342  b/1/52 zusammengefaßt sind.6

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen unter 1 a, b, 7, 8,10,11 und 12, 13 bis 16 zu unterstützen, bei Ziff. 12 jedoch mit Ausnahme der Ziff. 7 zu § 177.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums7 ebenso wie der des Finanzministeriums8 vorgeschlagen, Ziff. 2 der Empfehlungen nicht zu unterstützen.9

Der Ministerrat beschließt, sich diesem Vorschlag anzuschließen.

Eine eingehende Aussprache ergibt sich dann hinsichtlich der Ziff. 3,4 und 5 der Empfehlungen, in denen von Seiten des Wirtschaftsausschusses die Erhöhung des Produktionsvolumens auf 500000 hl beantragt werde, während in Ziff. 4 der Agrarausschuß die Herabsetzung auf 250000 hl vorschlägt.

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß sich gegen beide Vorschläge der Vertreter des Finanzministeriums ausgesprochen habe.

Der Ministerrat beschließt, an der Regierungsvorlage festzuhalten unter der Voraussetzung, daß die Empfehlung des Finanzausschusses unter Ziff. 6 übernommen werde.10 Außerdem wird beschlossen, die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses unter Ziff. 9 nicht zu unterstützen, da hierdurch ein Gewinnausfall von 30 Millionen DM entstehen könne.11

Staatsminister Dr. Seidel kommt dann auf die Empfehlung Nr. 18 zu § 71 zu sprechen und hält es für richtig, ihr zu folgen unter der Voraussetzung, daß § 71 nicht überhaupt gestrichen werde.12

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.13

3. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts14

Nach Vortrag von Ministerialrat Dr. Gerner über diesen Gesetzentwurf beschließt der Ministerrat, die in der BR-Drucks. Nr. 383/1/52  zusammengefaßten Empfehlungen in Ziff. 1 bis 5, sowie Ziff. 6 bis 9 zu unterstützen, ferner auch diejenigen unter Ziff. 10, falls sich für Ziff. 7 keine Mehrheit finden sollte. Dagegen wird die Unterstützung der Ziff. 11 abgelehnt.

Der Ministerrat beschließt außerdem, die Empfehlungen unter Ziff. 12, 13, 17, 19 und 20 zu unterstützen.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt dann fort, was die Empfehlung des Rechtsausschusses unter Ziff. 14 betreffe, so habe sich der Vertreter des Finanzministeriums gegen die Einbeziehung der Staatsanwälte ausgesprochen.

Staatssekretär Dr. Koch legt demgegenüber die Notwendigkeit dar, sowohl die Landgerichtsräte wie die Staatsanwälte einzubeziehen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren, ferner auch die Empfehlung unter Ziff. 15 zu unterstützen mit der Maßgabe, daß es richtig statt „Oberstaatsanwälte“ „Erste Staatsanwälte“ heiße.

Zu Ziff. 16 wird beschlossen, dem Vorschlag der Kultusministerkonferenz zu folgen; außerdem soll die Empfehlung unter Ziff. 18 dann unterstützt werden, wenn sich für die Empfehlung unter Ziff. 19 keine Mehrheit finde.15

4. Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin16

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß die in der BR-Drucks. Nr. 382/1/52  enthaltene Empfehlung dem Beschluß des Bayer. Ministerrats vom 30. September 1952 Rechnung trage, der dahin gelautet habe, daß dem Entwurf zwar zuzustimmen sei, jedoch mit der ausdrücklichen Erklärung, daß die Fragen der innerbayerischen Umsiedlung und des sozialen Wohnungsbaues bald entschieden werden müßten.

Im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter der Obersten Baubehörde17 jedoch empfohlen, für Bayern noch eine gesonderte Erklärung abzugeben, die folgendermaßen laute:

„Der Bundesrat erhebt keine Einwendungen; er ist jedoch der Ansicht, daß der inneren Umsiedlung in den Abgabeländern, solange der Anteil an Heimatvertriebenen den Durchschnittsanteil im Bundesgebiet übersteigt, der gleiche Zeitraum eingeräumt werden muß, wie der Umsiedlung von Land zu Land. Er bittet daher die Bundesregierung, den Abgabeländern hiefür ebenfalls zusätzliche Wohnungsbaumittel in angemessener Höhe zuzuteilen.“18

Staatsminister Zietsch wendet ein, die Entschließung im Finanzausschuß wäre keinesfalls zustande gekommen, wenn man auf dem Wort „Abgabeländer“ bestanden hätte.

Staatssekretär Dr. Oberländer macht auf die Verlegung von außerordentlich hohen Kapitalien von Ost nach West aufmerksam, die aus der Umsiedlung entstehe, so daß man eigentlich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen könne. Niedersachsen beabsichtige gegen den Entwurf zu stimmen, wenn keine Koppelung mit der Umsiedlung in den Flüchtlingsländern selbst hergestellt werde. Er glaube, daß Bayern ebenso verfahren müsse.

Staatsminister Zietsch und Staatssekretär Dr. Ringelmann sprechen sich gleichfalls für die Ablehnung des Entwurfs aus.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen und ersucht Staatssekretär Dr. Oberländer, eine entsprechende Begründung auszuarbeiten und sich mit den übrigen Flüchtlingsländern in Verbindung zu setzen.19

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des GG20

Ministerialrat Dr. Gerner verweist auf den früheren Kabinettsbeschluß, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, und erklärt, daß das Finanzministerium wie dessen Vertreter im Koordinierungsausschuß zugesichert habe, einen formulierten Antrag samt Begründung der Staatskanzlei zu übermitteln.21

Der Ministerrat beschließt, bei der bisherigen ablehnenden Haltung zu verbleiben.22

6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes23

Es wird beschlossen, die in der BR-Drucks. Nr. 387/1/52  enthaltenen Empfehlungen des Agrarausschusses zu unterstützen.24

7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 86 des Bundesversorgungsgesetzes

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde.25

8. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Vermögensteuerrichtlinien 1949 für die Vermögensteuer-Hauptveranlagung 1949 (VStR 1949)

Zustimmung nach Maßgabe der in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 373/1/52  zusammengefaßten Abänderungsvorschläge.

9. Zustimmung des Bundesrates zum Verkauf des ehem. Wehrmachtpferdelazaretts in Nürnberg, Wallensteinstr. 117, an den Bayer. Rundfunk, München26

Es wird beschlossen, der Veräußerung zuzustimmen.

10. Entwurf eines Gesetzes über den Güterkraftverkehr (Güterkraftverkehrsgesetz)27

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf trotz der noch nicht ausgeräumten Bedenken zuzustimmen, jedoch in einer Erklärung auf diese Bedenken hinzuweisen.28

11. Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb jugendgefährdender Schriften29

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Vertreter des Innenministeriums habe sich gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, weil hierdurch die Gefahr entstehen könne, daß auf diese Weise das Gesetz überhaupt zu Fall gebracht werde.30

Falls der Vermittlungsausschuß angerufen werde, so müßte dies in erster Linie wegen des in § 21 vorgesehenen Beschwerdezuges erfolgen.31

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, der Beschwerdezug sei so vorgesehen, daß die Landesprüfstelle entscheide und dann gegen deren Entscheidung nicht etwa der Verwaltungsrechtsweg offen stehe, sondern lediglich die Bundesprüfstelle, also wieder eine Verwaltungsstelle, angerufen werden könne. Erst gegen deren Entscheidung könne man dann an das Bundesverwaltungsgericht gehen. Mit der jetzigen Form könne man sich unmöglich einverstanden erklären, man müsse vielmehr zu erreichen versuchen, daß gegen die Entscheidung der Landesprüfstelle sofort das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden könne. Er halte es für unvermeidlich, wegen des § 21 den Vermittlungsausschuß anzurufen, empfehle aber, diesen Antrag nach Art. 77 Abs.2 GG lediglich wegen dieses Punktes zu stellen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.32

12. Entwurf eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG)33

Der Ministerrat beschließt, die in der BR-Drucks. Nr. 379/1/52  zusammengefaßten Empfehlungen unter Ziff. 1 mit 4, 6 mit 13, sowie 15 mit 19 zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen unter Ziff. 5. Ferner wird beschlossen, sich bei Ziff. 14 an Stelle der Empfehlung des Rechtsausschusses der Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zu § 17 anzuschließen.34

13. Entwurf einer Verordnung über die Zulassung und Verteilung von Ausländern, die wegen politischer Verfolgung als Flüchtlinge im Bundesgebiet Zuflucht suchen (Asylverordnung)35

Der Ministerrat beschließt, sämtliche unter Ziff. I zusammengefaßten Empfehlungen zu unterstützen mit Ausnahme derjenigen in Ziff. I 16, dagegen nicht die Empfehlung des Rechtsausschusses unter Ziff. II der BR-Drucks. Nr.310/1/52  .36

Staatssekretär Dr. Oberländer schlägt vor, daß Bayern seine Bereitschaft, in Valka ein Bundesauffanglager für Ausländer zu unterhalten, zurückziehe, wenn diese Verordnung nicht angenommen werde.37

Staatsminister Zietsch stimmt diesem Vorschlag zu.

Ministerialrat Dr. Gerner ersucht Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer, eine entsprechende Erklärung vorbereiten zu lassen, damit diese dann im Bundesrat abgegeben werden könne.38

14. Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz)39

Der Ministerrat beschließt, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben, allerdings unter Berücksichtigung der in der BR-Drucks. Nr. 346/1/52  zusammengefaßten Änderungsvorschläge.40

15. Entwurf eines Gesetzes über die Dienstaltersgrenze von Richtern an den Oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes41

Der Ministerrat beschließt, sich gegen den Gesetzentwurf auszusprechen und sich dabei auf die unter Ziff. 10 b und c der Sitzungsniederschrift des Finanzausschusses vom 2. Oktober 1952 dargelegten Gründe zu stützen.42

16. Richtlinien für die Bewertung der Sachbezüge in der Sozialversicherung43

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde.

17. Entwurf einer Verordnung über die Änderung der Verordnung zur Durchführung des §28 des Bundesversorgungsgesetzes44

Zustimmung.

18. Benennung von Mitgliedern für die Aufnahme- und Beschwerdeausschüsse im Notaufnahmeverfahren45

Der Ministerrat beschließt, sich dem Vorschlag des Ausschusses für Flüchtlingsfragen vom 1. Oktober 1952 anzuschließen.46

19. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr47

Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. I48 in Verbindung mit Art. 78  GG.49

20. Entwurf eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betreffend die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern50

Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG wird nicht gestellt.

21. Zweite Verordnung über Zollsatzänderungen51

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß die Drucksache über diese Verordnung noch nicht vorliege und eine Stellungnahme deshalb nicht möglich sei.52

22. Dritte Verordnung über Zollsatzänderungen53

Zustimmung.54

II. Personalangelegenheiten

1. Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers des Innern faßt der Ministerrat folgende Beschlüsse:

a) Der Ministerialdirigent im Staatsministerium des Innern Dr. Johann Mang55 wird zum Regierungspräsidenten von Oberbayern ernannt.

Dabei wird festgestellt, daß es sich hier um keine laufbahnmaßige Beförderung im Sinne des § 16 der Laufbahnverordnung handelt.

b) Der Regierungsvizepräsident an der Regierung von Oberbayern Dr. Josef Hölzl56 wird mit Wirkung vom 1. November 1952 zum Regierungspräsidenten von Unterfranken ernannt.

Der Ministerrat stellt fest, daß diese Ernennung erst bekanntgegeben werden darf, wenn die Ruhestandsversetzung des bisherigen Regierungspräsidenten Dr. Karl Kihn,57 der am 20. Oktober 1952 sein 65. Lebensjahr vollendet, ausgesprochen ist.

c) Der Ministerialrat im Staatsministerium für Wirtschaft Dr. Jakob Kratzer58 wird zum Generalstaatsanwalt beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof ernannt.

d) Die Ministerialräte im Staatsministerium des Innern Dr. Artur Kääb59 und Hans Ritter60 werden zu Ministerialdirigenten ernannt.

f) Der Ministerrat beschließt, die Amtszeit des Ministerialdirektors im Staatsministerium des Innern Carl Platz,61 der am 13. September 1952 das 66. Lebensjahr vollendet hat, bis 31. Dezember 1953 zu verlängern.

2. Der Ministerrat beschließt ferner, die Amtszeit des Staatsrats im Staatsministerium für Unterricht und Kultus Dr. Hans Meinzolt62 um ein Jahr bis 31. Oktober 1953 zu verlängern.

3. Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers für Wirtschaft wird beschlossen, die Amtszeit des Direktors des Geologischen Landesamts Dr. Heinrich Arndt63 gleichfalls um ein Jahr bis zum 31. Oktober 1953 zu verlängern.

4. Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten des Landesarbeitsamts Dr. Hans Menzel64

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert daran, daß der Ministerrat vor der Übernahme des Landesarbeitsamts Südbayern durch die Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg beschlossen habe, Präsident Dr. Menzel bis auf weiteres im Amt zu belassen. Neuerdings habe sich nun eine gewisse Schwierigkeit daraus ergeben, daß die Bundesanstalt erkläre, die Verlängerung sei nur bis auf weiteres erfolgt, sie könne also Präsident Dr. Menzel jederzeit in den Ruhestand versetzen. Es sei nun notwendig, diesen Ministerratsbeschluß vom 4. März 1952 dahin auszulegen, was in diesem Fall eine Verlängerung bis auf weiteres bedeute. Nachdem es sich bei Präsident Dr. Menzel um einen politisch Verfolgten handle, komme nur die Auslegung in Frage, daß er bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres im Dienst belassen werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard bestätigt, daß der damalige Beschluß so gemeint gewesen sei. Er schlage vor, heute folgenden Beschluß zu fassen:

Auf eine Anfrage des Herrn Staatsministers für Arbeit und soziale Fürsorge wird der Beschluß des Ministerrats vom 4. März 1952 ausdrücklich dahin interpretiert, daß im Falle des Präsidenten Dr. Menzel die Verlängerung seiner Amtszeit „bis auf weiteres“ bedeute, daß er bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres im Dienst belassen werden müsse.

Der Ministerrat beschließt entsprechend diesem Vorschlag.65

III. Errichtung einer vierten Landesuniversität66

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß beabsichtigt sei, einen Antrag einzubringen, die Staatsregierung mit Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse und den weiteren Zustrom der Studierenden zu beauftragen, einen Vorschlag über die Errichtung einer vierten Universität zu machen.67 Zweifellos sei es mißlich, jetzt Einrichtungen abzubauen, von denen man überzeugt sei, daß sie eigentlich noch beibehalten werden müßten; z. B. werde gerade von den Universitäten, die sich gegen Bamberg aussprächen, erklärt, für Studierende der Naturwissenschaften sei bei ihnen kein Platz. Er halte es für das vernünftigste, den gegenwärtigen Status beizubehalten, da das jetzige Übergangsstadium wahrscheinlich noch lange andauern würde.

Staatsminister Dr. Seidel meint, der Ministerrat werde sich mit dieser Frage, die inzwischen hoch politisch geworden sei, beschäftigen müssen, was er ja bisher noch nicht getan habe.

Wenn ein Antrag komme, könne die Staatsregierung dazu nicht schweigen oder die Verantwortung ausschließlich dem zuständigen Ressortministerium überlassen. Es sei auch nicht möglich, daß die Regierung das gleiche Bild zeige wie der Landtag, in dem Meinungsverschiedenheiten quer durch alle Parteien gingen. Er schlage deshalb vor, durch den Herrn Ministerpräsidenten im Falle eines Antrags erklären zu lassen, die Staatsregierung werde dieses Ersuchen sehr sorgfältig überprüfen.

Staatsminister Zietsch erwidert, es müsse doch wohl auch durch die Ressorts Stellung genommen werden. An sich sei ja der Antrag vom Landtag gekommen, der auch die Verantwortung dafür übernehmen müsse. Eine weitere Verschiebung sei unmöglich, dem Landtag müsse erklärt werden, worauf es jetzt ankomme, damit er dann entscheiden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Regierung als solche bis jetzt noch nicht Stellung genommen habe, sie andererseits aber, falls der Antrag komme, in der gleichen Situation wie im Jahre 1950 sei.

Staatsminister Dr. Seidel wiederholt nochmals seinen Vorschlag, eine wohl abgewogene Erklärung abzugeben, die ein objektives Gutachten über das Für und Wider darstelle.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, seit dem Beschluß im Jahre 1950, die Sache zu verschieben,68 seien inzwischen vier Semester vergangen, so daß es jetzt unter Umständen gerade für Juristen, die ja drei Jahre an einer Universität studieren müßten, Schwierigkeiten geben könne. Eine abschließende Stellungnahme der Staatsregierung sei aber wohl kaum möglich. Jedenfalls müsse ein Weg gefunden werden, das Studium z.B. in Bamberg als Universitätsstudium zu erklären. Allerdings wisse er selbst noch nicht genau, wie das gemacht werden könne. Hier handle es sich aber nicht um eine Aufgabe des Landtags, sondern um eine der Staatsregierung, nämlich in der gegenwärtigen Verwirrung wieder Ordnung hineinzubringen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu, daß der gegenwärtige Zustand unmöglich bleiben könne. Was die Juristen betreffe, so habe die bisher geltende Übergangsvorschrift am 1. Oktober 1952 geendet, die Frist sei auch nicht verlängert worden, so daß das Übergangsstudium aufhöre. Grundsätzlich müsse er aber doch feststellen, daß man nicht nur auf die finanzielle Seite abstellen könne; wenn das geschehe, müßte man auch prüfen, inwieweit an anderen Universitäten Einrichtungen oder auch Anhängsel, die nicht unbedingt notwendig seien, aufgelöst werden müßten.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Oechsle erklärt Staatsminister Dr. Schwalber, es sei unmöglich, Bamberg als Fakultät von Erlangen beizubehalten. Die größte Schwierigkeit sei natürlich das juristische Studium in Bamberg, andererseits werde sich das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht sträuben, die naturwissenschaftliche Fakultät der philosophisch-theologischen Hochschule entsprechend auszubauen. Allerdings käme es dabei auf die Zustimmung des Finanzministeriums an, denn der finanzielle Gesichtspunkt sei nun einmal gerade bei den Hochschulen von besonderer Wichtigkeit.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, im Landtag scheine immer noch nicht genügend Klarheit über den Ernst der finanziellen Lage zu bestehen. Der 37%ige Anteil der Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Bund werde fortbestehen, wahrscheinlich werde das Bundesfinanzministerium aber noch einen höheren Anteil verlangen, während andererseits das Steueraufkommen rückläufig sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu bedenken, ob es tatsächlich richtig sei, daß die Universitäten immer größere Anforderungen stellten, dann aber die Studenten nicht unterbringen könnten.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß er natürlich nichts dagegen habe, wenn sich bei der Landtagsdebatte auch die Staatsregierung als solche beteilige.

Staatssekretär Dr. Nerreter wünscht, daß das Ansehen der bayerischen Universitäten gewahrt bleibe, insbesondere auch was den Wert ihrer Promotion betreffe. Er halte eine Erweiterung des Promotionsrechts in dieser Hinsicht nicht für günstig.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die bisherige Aussprache dahin zusammen: Wenn ein entsprechender Antrag im Landtag komme, müsse sich die Staatsregierung, die ja bisher als solche noch keinerlei Erklärung abgegeben habe, damit befassen. Was die Vergangenheit betreffe, so habe das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sich zuerst für eine vierte Landesuniversität eingesetzt, Lehraufträge gegeben usw. und sogar Bamberg, das eigentlich den Ausbau der Hochschule einstellen wollte, erklärt, es müsse weiter machen, obwohl dies nur aus privaten Mitteln dann möglich gewesen sei. Es sei wohl nicht zu bestreiten, daß sich die Haltung des Kultusministeriums plötzlich geändert habe, zum Teil wohl auch infolge der Taktik, die von Regensburg aus eingenommen worden sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, wenn der Antrag komme, so ergebe sich eine neue Lage für die Staatsregierung, die dann prüfen müsse, ob er vollzogen werden könne oder nicht. Jedenfalls müsse dabei Rücksicht darauf genommen werden, daß kein Schaden für die Studenten und Professoren entstehe.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, wenn dieser Antrag eingebracht werde, so sei die Folge, daß die früheren Anträge der Ausschüsse fortfielen.

Staatsminister Zietsch betont, daß er und der Herr Kultusminister unbedingt Stellung nehmen müßten, nachdem ihnen schon von Herrn Abg. Meixner69 der Vorwurf gemacht worden sei, daß sie schon früher ihre Meinung hätten sagen müssen.

Die Aussprache wird daraufhin geschlossen und vereinbart, daß zunächst ein Antrag abgewartet werden müsse, zu dem dann in geeigneter Form Stellung genommen werde.70

IV. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt (Jugendamtsgesetz)71

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob über diesen vom Staatsministerium des Innern vorgelegten Gesetzentwurf, der anscheinend vorher dem Staatsministerium der Justiz und der Staatskanzlei nicht zugegangen sei, Einverständnis bestehe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, das Staatsministerium der Finanzen habe noch Bedenken.

Es wird daraufhin beschlossen, die Behandlung des Gesetzentwurfs noch zurückzustellen.

V. Einweihung der Gedächtnisstätte auf dem Leitenberg bei Dachau72

Staatssekretär Dr. Brenner stellt fest, daß die beabsichtigte Einweihungsfeier auf dem Leitenberg bei Dachau in diesem Jahr nicht mehr abgehalten und auf das Frühjahr 1953 verschoben werden müsse.73

VI. Errichtung einer Autobahn Nürnberg-Frankfurt; hier: Bauabschnitt Aschaffenburg-Weibersbrunn74

Der Ministerrat beschließt, auch diesen Punkt der Tagesordnung vorläufig noch zurückzustellen.75

VII. Interpellation über die Lage der Besatzungsgeschädigten

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß er diese Interpellation im Landtag beantworten und eingehend darlegen werde, was die bayerische Regierung für die Besatzungsgeschädigten getan habe.76

[VIII.] Parlamentarischer Untersuchungsausschuß (Auerbach-Ausschuß)77

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, er sei im Auerbach-Ausschuß nochmals vernommen worden, da der Ausschuß der Meinung gewesen sei, es bestehe eine Diskrepanz zwischen seinen Ausführungen und denjenigen des Freiherrn von Hirsch. Diese Differenz habe er vollständig aufklären können.

Als er im Begriff gewesen sei, das Sitzungszimmer zu verlassen, habe der Abg. Dr. Becher78 erklärt, es liege eine Eingabe des Regierungsrats Polaczy79 vor, der behaupte, er werde von Staatssekretär Dr. Ringelmann unter Druck gesetzt. Dr. Becher beantrage deshalb, daß der Staatssekretär vorläufig suspendiert werde.

Zunächst habe er darauf nichts erwidern wollen, als aber Dr. Becher abermals erklärt habe, er wisse, daß Regierungsrat Polaczy unter Druck gesetzt werde, habe er entsprechend nachdrücklich darauf erwidert.

Richtig sei, daß Regierungsrat Polaczy am 4. September 1952 schriftlich Einblick in seine Personalakten verlangt habe. In der Eingabe an den Untersuchungsausschuß habe er unter anderem erklärt, er könne nicht über alles aussagen, da ihm daraus Nachteile entstehen könnten. Es sei ihm auch bekannt, daß er aus dem Finanzministerium entfernt werden solle; deshalb bitte erden Ausschuß um sein Eingreifen.

Darauf müsse er feststellen, daß Polaczy schon vor der Vernehmung im Ausschuß erklärt worden sei, er sei berechtigt, über alle Fragen rückhaltslos Auskunft zu geben. Auch nachher sei er über seine Aussage nicht befragt worden, trotzdem habe der Journalist Kempski80 behauptet, Polaczy könne keine freien Aussagen machen, weil Gefahr bestehe, daß er unter Druck gesetzt werde. Wenn jetzt behauptet werde, es sei beabsichtigt, den Beamten aus dem Ministerium zu entfernen, so sei das in keiner Weise richtig. Es treffe allerdings zu, daß schon der frühere Herr Finanzminister Dr. Zorn81 die Absicht gehabt habe, ihn an eine Außenstelle zu versetzen, da man der Meinung sei, daß jüngere Beamte auch einmal Dienst außerhalb des Ministeriums machen müßten.

Staatsminister Zietsch bestätigt, daß er die Versetzung des Regierungsrats Polaczy schon seit einem Jahr betreibe, sie wäre auch schon längst erfolgt, wenn er nicht als Zeuge im Auerbach-Ausschuß benannt worden wäre.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt noch hinzu, Regierungsrat Polaczy stehe politisch dem Abg. Dr. Becher nahe, ebenso wie dem durch den Auerbach-Ausschuß bekannt gewordenen Zeugen Gindl.82

Staatsminister Zietsch erklärt abschließend, er halte es für dringend notwendig, einmal den Koalitionsfraktionen zu sagen, daß der Ausschuß bald seine Tätigkeit abschließen solle.83

[IX.] Holzverkauf aus den Staatsforsten84

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, er bekomme in der letzten Zeit häufig Klagen über Äußerungen des Leiters der Holzabteilung in der Ministerialforstabteilung, Ministerialrat Klietsch.85 Angeblich habe dieser wiederholt erklärt, es sei ihm gleichgültig, ob die Privatwirtschaft staatliches Holz kaufe oder nicht, da dieses ohne weiteres als Grubenholz verkauft werden könne. Er bitte Herrn Staatsminister Dr. Schlögl, auf Herrn Ministerialrat Klietsch einzuwirken, da das Bayer. Wirtschaftsministerium ein großes Interesse daran habe, daß die bayerische Industrie, insbesondere die Zellstoffindustrie, ausreichend und zu vernünftigen Preisen mit Holz versorgt werde.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, die Forsten seien der größte Betrieb des bayerischen Staates und müßten so bewirtschaftet werden, daß man daraus im Notfall gewisse Reserven ziehen könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß bereits im vorigen Jahr Besprechungen über eine Vereinbarung zwischen der Zellstoffindustrie und der Ministerialforstabteilung abgehalten worden seien, die allerdings nicht zu einem Abschluß gelangt seien.

Staatsminister Dr. Schlögl sichert zu, mit Ministerialrat Klietsch zu sprechen und weist aber darauf hin, daß die Ministerialforstabteilung alles versucht habe, die Mittel herauszubringen, die das Finanzministerium angefordert habe.

Er glaube, daß ohne weiteres zwischen den beteiligten Ministern persönlich eine Einigung zustande kommen werde.86

[X.] Friedrich Flick KG87

Staatsminister Dr. Seidel erkundigt sich, ob das Finanzministerium Auskunft geben könne, ob und in welcher Weise der an die Friedrich Flick KG gezahlte Kaufpreis von 20 Millionen DM für die Anteile an der Maxhütte angelegt worden sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, dieser Betrag liege bis jetzt noch auf der Staatsbank und auf anderen bayerischen Banken, weil Herr Flick damit gerechnet habe, sich an Wacker beteiligen zu können; eine endgültige Entscheidung über die IG-Beteiligung an Wacker sei ja bisher noch nicht erfolgt. Flick habe sich außer an Wacker auch an der Luitpoldhütte beteiligen wollen, durch die Verzögerung sei aber auch hier noch keine Entscheidung erfolgt.

Staatsminister Dr. Seidel ersucht das Staatsministerium der Finanzen, auf diese Angelegenheit sein besonderes Augenmerk zu richten, da unter Umständen auch eine Anfrage im Landtag kommen könne.88

[XI.] Kriegsgefangenen-Gedenkwoche 195289

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wie weit die Vorbereitungen der Kriegsgefangenen-Gedenkwoche schon gediehen seien.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, der Ministerrat habe an sich beschlossen, daß das Arbeitsministerium federführend sei, in der Zwischenzeit habe sich aber die Staatskanzlei eingeschaltet, so daß sein Ministerium keine Veranlassung habe, sich auch um die Sache anzunehmen.

Ministerialrat Frhr. von Gumppenberg teilt von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard befragt mit, die Vertreter des Heimkehrerverbandes seien zwar in der Staatskanzlei gewesen, um anzufragen, ob der Herr Ministerpräsident wie im vergangenen Jahr einen Aufruf erlassen und außerdem bei der Abschlußkundgebung in der Gedenkwoche sprechen wolle. Es sei ihnen jedoch ausdrücklich erklärt worden, alle anderen Fragen müßten sie mit dem federführenden Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge besprechen. Die gleiche Auskunft sei ihnen auch nochmals telefonisch erteilt worden. Wenn sich die Vertreter des Verbandes noch nicht mit dem Arbeitsministerium in Verbindung gesetzt hätten, so sei dies ihr eigenes Verschulden.90

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor